„Alle Hamburger Schulen haben heute die Aufgabe, angemessen mit der immer stärkeren Heterogenität von Lerngruppen umzugehen und – im weitgefassten Verständnis inklusiver Bildung – diese Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Wert und Chance anzunehmen. Inklusive Bildung bedeutet, mit den Stärken, Talenten und Kompetenzen ebenso wie mit den Schwierigkeiten und Problemen von Schülerinnen und Schülern so umzugehen, dass individuelle und bestmögliche Entwicklungsprozesse gestaltet sowie Teilhabechancen eröffnet werden“ (Orientierungsrahmen Schulqualität 2019, S. 10). Eine Facette inklusiver Bildung liegt in der gemeinsamen Erziehung und gemeinsamen Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogische Förderbedarfe.
Alle Hamburger Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben seit der Veränderung des § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) im Jahr 2009 das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und gezielt gefördert. Über eine besondere fachliche, personelle und oft räumliche Ausstattung für die sonderpädagogische Förderung in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Autismus verfügen die Schwerpunktschulen. Den Kindern und Jugendlichen stehen je nach sonderpädagogischem Förderbedarf auch spezielle Sonderschulen sowie die Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zur Verfügung.
Bei der Entscheidung, welche Beschulung zum jeweiligen Kind am besten passt, können sich die Eltern sowie Kinder und Jugendliche in den Beratungsabteilungen der ReBBZ beraten lassen. Die ReBBZ arbeiten eng mit den allgemeinen Schulen und anderen Institutionen in der Region zusammen.
Kontakt:
Funktionspostfach-B41@bsb.hamburg.de