Im Rahmen des neuen Verfahrens (gültig seit Schuljahr 2015/2016) unterscheiden wir zwei Zielgruppen:
1. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung eine Schulbegleitung benötigen (Regionale Bildungs- und Beratungszentren = ReBBZ).
2 . Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung, die eine Schulbegleitung benötigen (B41-41).