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Schulbegleitung

Hinweise und Unterlagen

  • Schule und Berufsbildung

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer schweren Entwicklungsbeeinträchtigung in den Bereichen der geistigen, der körperlich-motorischen oder der emotionalen und sozialen Entwicklung eine besondere Unterstützung benötigen, können in der Schule eine Schulbegleitung bekommen.

  • Schule und Berufsbildung

Im Rahmen des neuen Verfahrens (gültig seit Schuljahr 2015/2016) unterscheiden wir zwei Zielgruppen:

1. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung eine Schulbegleitung benötigen (Regionale Bildungs- und Beratungszentren = ReBBZ).

2 . Schülerinnen und Schüler mit erheblichem oder umfassenden Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen oder körperlich-motorischen Entwicklung, die eine Schulbegleitung benötigen (B41-41).

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Schulbegleitung während der Aufhebung der Präsenzpflicht

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Antrag auf einen Zuschuss nach dem SozialdienstleisterEinsatzgesetz-SodEG mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021

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