Bei Schülerinnen und Schülern, deren Teilhabe am Unterricht aufgrund einer komplexen psychosozialen Entwicklungsstörung gefährdet ist, wenden sich die Schulen zu jeder Zeit im Schuljahr an das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ). Dort wird unter Einbeziehung der Schule und der Eltern fachlich beraten, welche Maßnahmen für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler geeignet sind, um sie in den Schulalltag zu integrieren. Eine Schulbegleitung wird dann zugewiesen, wenn sämtliche anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind oder fachlich keine andere Möglichkeit für eine Teilhabe am Unterricht gesehen wird. Die Dauer und der Umfang einer Schulbegleitung richten sich nach dem Bedarf, der für jeden Fall individuell und abhängig von den schulischen Rahmenbedingungen neu bewertet wird. Ein gesonderter Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
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Schulbegleitung
Hinweise und Unterlagen
- Schule und Berufsbildung
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