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Schülerinnen und Schüler sitzen im Unterricht.
Umzug

Schulwechsel und Schulplatzvergabe

Informationen zum Schulwechsel nach und innerhalb Hamburgs

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Wie funktioniert eigentlich...

Ganztagsschule in Hamburg

Unterricht und Betreuungszeiten, Hausaufgaben, Freizeit- und Förderangebote, Mittagessen, etc.

Ein Lehrer zeigt seinen Schülerinnen und Schülern ein ferngesteuertes Modellauto.
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Hamburgs Schulen

Hier finden Sie umfassende Informationen über das vielfältige Hamburger Schulsystem sowie wichtige Einblicke in schulische Themen wie Inklusion, Ganztagsangebote und Chancengerechtigkeit. Erfahren Sie mehr über die allgemeinbildenden Schulen in Hamburg sowie die Möglichkeiten der Beruflichen Bildung in der Hansestadt.

BSB
Elternratgeber

Schule in Hamburg verstehen - mehrsprachig

Erste Informationen über Schulformen, Lernmittel, Kosten, Angebote...

Mädchen arbeitet mit geometrischen Formen
Model-Foto:Colourbox.de / Osinskaya Eleonora
Förderbedarf

Inklusion in Hamburg

Alle Hamburger Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen.

Mehrere Schülerinnen und Schüler von hinten, die sich melden.
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Schulen in freier Trägerschaft

Neben den staatlichen Schulen gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg auch eine Vielzahl von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).

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Schule finden

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Schulinfosystem

Sie suchen eine Schule mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt und Spanisch ab Klasse 8 in Hamburg Wilhelmsburg? Mit dem Schulinfosystem (SISy) können Sie alle Schulen in Hamburg nach verschiedenen Parametern wie Fremdsprache, Schulform oder Stadtteil filtern.

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Routenplaner

Das Schulinfosystem findet nicht nur die richtige Schule für Sie, sondern auch gleich den passenden und kürzesten Schulweg inklusive Wegbeschreibung und Längenangaben. Dazu müssen Sie lediglich auf den Reiter "Schulweg" klicken.

Schulwechsel innerhalb Hamburgs

Von einem Schulwechsel innerhalb Hamburgs wird an dieser Stelle gesprochen, wenn die Schülerin oder der Schüler in Hamburg gemeldet ist und bereits eine staatliche oder private allgemeinbildende Schule in Hamburg besucht.

§ 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 Hamburgisches Schulgesetz sowie § 2 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg im Mitteilungsblatt Nr. 8/2020 formulieren den Grundsatz, dass  Schülerinnen und Schüler in der Regel an der einmal gewählten Schule verbleiben sollen, um die pädagogische Kontinuität des Bildungsweges zu gewährleisten.

Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Schulwechsel, insbesondere dann nicht, wenn

  • das pädagogische Interesse an der Fortsetzung des Bildungsganges an der bisher besuchten Schule höher einzuschätzen ist als das Interesse der Schülerin oder des Schülers, den Lernort zu wechseln oder
  • wenn die Kapazität der gewünschten Schule erschöpft ist.

Notwendig kann ein Schulwechsel bspw. dann werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler von einem Stadtteil in einen anderen umzieht und die bisher besuchte Schule deshalb nicht mehr innerhalb einer altersangemessenen Entfernung zur Wohnadresse liegt.

Die Sorgeberechtigten wenden sich mit ihrem Anliegen für einen Antrag auf Schul- oder Schulformwechsel immer an die Schule, die das Kind derzeit besucht. Für die Beratung ist im Sinne der Kontinuität des Bildungsweges ausschließlich diese Schule zuständig.

Anträge, die auf einen Wechsel zum neuen Schuljahr abzielen und keinem zentralen Verteilungsverfahren unterliegen, sind bis zum 31. Mai des Jahres zu stellen. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Die regulären Anmeldeverfahren für Klasse 1 und Klasse 5 sind hiermit nicht erfasst, sondern erfolgen zentral im Rahmen der Schulorganisation durch die Behörde für Schule und Berufsbildung. Diese Fristen sind bei der bisher besuchten Schule zu erfragen. Gleiches gilt für die Schulformwechsel am Ende der Klasse 6 vom Gymnasium in Klasse 7 der Stadtteilschule. Die Anträge sind in den genannten Fällen ebenfalls bei der Schule einzureichen.

Verspätet eingereichte Anträge werden nachrangig, gegebenenfalls erst nach den Sommerferien bearbeitet.

Schulwechsel aufgrund eines Zuzugs nach Hamburg

Sorgeberechtigte können einen Schulwechsel aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland nach Hamburg beantragen. Bei Fragen kann jede Schule beraten. Allgemeine Informationen enthalten folgende Broschüren:

Für die staatlichen Grund- und Sonderschulen

Für die staatlichen weiterführenden Schulen

Der Schulwegroutenplaner hilft bei der Recherche, welche Schulen sich in der Nähe der künftigen Wohnanschrift befinden

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, schriftliche Nachfragen an folgendes Funktionspostfach zu senden: schulwechsel@bsb.hamburg.de

Kann für das Kind ein bestehender oder zukünftiger Wohnsitz in Hamburg nachgewiesen werden, können die Antragsteller direkt die in Betracht kommenden Schulen kontaktieren. Die Schulen entscheiden eigenständig im Rahmen freier Schulplätze über die Aufnahme. Sind keine Kapazitäten mehr vorhanden, beteiligt die Schule die zuständige Schulaufsichtsverwaltung.

Alternativ kann bei einem Zuzug aus einem anderen Land oder Bundesland das Funktionspostfach schulwechsel@bsb.hamburg.de mit dem ausgefüllten Formblatt Schulplatzsuche in Hamburg, dem letzten Zeugnis und einem Wohnsitznachweis für Hamburg kontaktiert werden. 

Wechsel in Klassenstufe 1 und 5:

Kann für das Kind ein bestehender oder zukünftiger Wohnsitz in Hamburg nachgewiesen werden, können sich die Antragsteller direkt an die Wunschschule wenden. Diese gibt die entsprechenden Anmeldeformulare aus und berät die Sorgeberechtigten bei Nachfragen. Sollte ein Schulplatz erst kurz vor Beginn der Sommerferien oder in den Schulferien beantragt werden, ist das Anliegen mit dem Formblatt Schulplatzsuche in Hamburg, dem letzten Zeugnis und einem Wohnsitznachweis für Hamburg an das Funktionspostfach schulwechsel@bsb.hamburg.de zu senden.


Wechsel in den Klassenstufen 2-4, 6 und 8-10:
Kann für das Kind ein bestehender oder zukünftiger Wohnsitz in Hamburg nachgewiesen werden, können sich die Antragsteller direkt an die Wunschschule wenden. Die Schulen entscheiden eigenständig im Rahmen freier Schulplätze über die Aufnahme. Sind keine Kapazitäten mehr vorhanden, beteiligt die Schule die zuständige Schulaufsichtsverwaltung.
Sollte ein Zuzug in den Ferien stattfinden und die Schulen nicht erreichbar sein, ist das Anliegen mit dem Formblatt Schulplatzsuche in Hamburg, dem letzten Zeugnis und einem Wohnsitznachweis für Hamburg an das Funktionspostfach schulwechsel@bsb.hamburg.de zu senden.

Wechsel in Klassenstufe 7:

Kann für das Kind ein bestehender oder zukünftiger Wohnsitz in Hamburg nachgewiesen werden, können sich die Antragsteller direkt an die Wunschschule wenden. Die Schule nimmt den Antrag an und leitet diesen gegebenenfalls an die zuständige Schulaufsichtsverwaltung weiter. Für die Klasse 7 an den Stadtteilschulen erfolgt die Verteilung neu aufzunehmender Kinder zentral in der Behörde. Zum Beginn der Ferien werden die Sorgeberechtigten mit einem Bescheid über die Entscheidungen informiert.
Alternativ kann bei einem Zuzug aus einem anderen Land oder Bundesland das Funktionspostfach schulwechsel@bsb.hamburg.de mit dem Formblatt Schulplatzsuche in Hamburg, dem letzten Zeugnis und einem Wohnsitznachweis für Hamburg kontaktiert werden.

Anträge, die auf einen Wechsel zum neuen Schuljahr abzielen und keinem zentralen Verteilungsverfahren unterliegen, sind bis zum 31. Mai des Jahres zu stellen. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Die regulären Anmeldeverfahren für Klasse 1 und Klasse 5 sind hiermit nicht erfasst, sondern erfolgen zentral im Rahmen der Schulorganisation durch die Behörde für Schule und Berufsbildung. Diese Fristen sind bei der bisher besuchten Schule zu erfragen. Gleiches gilt für die Schulformwechsel am Ende der Klasse 6 vom Gymnasium in Klasse 7 der Stadtteilschule. Die Anträge sind in den genannten Fällen ebenfalls bei der Schule einzureichen.

Verspätet eingereichte Anträge werden nachrangig, gegebenenfalls erst nach den Sommerferien bearbeitet.

Die beteiligten Schulen klären den Wechsel untereinander oder die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigte wenden sich direkt an ihre Wunschschulen. Eine Beteiligung der Behörde ist nicht vorgesehen.

Ab Klassenstufe 3 gilt: Sollten die Kinder nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, ist zunächst der Besuch einer Internationalen Vorbereitungsklasse oder Basisklasse vorgesehen. Zuständig hierfür ist das  Schulinformationszentrum (SIZ).