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Kurzinformationen

Einsatz von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern an Hamburger Schulen

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Sprach- und Kulturmittler:innen arbeiten – in der Regel sehr niedrigschwellig – im Dreieck Schule-Eltern-Schüler:innen und unterstützen, wo sie können, etwa mit der Begleitung zu Lernentwicklungsgesprächen, zusätzlichen Elternabenden oder der Übernahme von Hilfstätigkeiten im Unterricht.

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Das Tätigkeitsprofil von Sprach- und Kulturmittler:innen finden Sie hier. Sie werden als Honorarkräfte eingestellt. Die Schule muss die Kosten zunächst übernehmen, bekommt aber von Schulbehörde einen Teilbetrag oder – je nach Umfang - sogar den gesamten Betrag zurückerstattet.
Für gewöhnlich kommen Sprach- und Kulturmittler:innen aus einem bestimmten Sprach- und Kulturkreis und können somit auch dolmetschen und übersetzen. In der Schulbehörde wird aktuell ein Pool für Sprach- und Kulturmittler:innen zur Unterstützung ukrainischer Schülerinnen und Schüler aufgebaut, in dem sich nicht nur ukrainischsprachige Personen, sondern auch russisch- und/oder deutschsprachige Personen befinden, die aber explizit den Wunsch geäußert haben, in diesem Rahmen tätig zu werden.
Sie können das speziell für die Unterstützung ukrainischer Kinder- und Jugendlicher entwickelte Antragsformular für Sprach- und Kulturmittler:innen hier herunterladen. In Absprache mit der Schulleitung wird der ausgefüllte Antrag dann gemailt an das Referat „Steigerung der Bildungschancen“ der BSB.