Bei der Sprachfeststellungsprüfung handelt es sich um eine Fremdsprachenprüfung im Rahmen einer Schulabschlussprüfung zum Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) auf Niveau A2 oder des mittleren Schulabschlusses (MSA) auf Niveau B1. Sie kann ebenfalls zum Nachweis einer weiteren Sprache auf Niveau B1, in Klasse 10, für die Versetzung in die Studienstufe, eingesetzt werden.
Prüflinge, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die erstmals im Verlauf der Sekundarstufe I in eine Schule in Deutschland eingetreten sind, können dabei die Prüfung im Fach Englisch durch eine Prüfung in einer Sprache ihrer Wahl (in der Regel in ihrer Herkunftssprache), nicht jedoch im Fach Deutsch, ersetzen. Grundlage für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an der SFP sind die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Das tatsächliche Sprachenangebot hängt von der Verfügbarkeit geeigneter Prüfteams ab. In der Regel können die nachfolgenden Sprachen angeboten werden: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dari, Farsi (Persisch), Französisch, Griechisch, Italienisch, Koreanisch, Kroatisch, Mazedonisch, Paschtu, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch (kyrillisch), Serbisch (lateinisch), Spanisch, Thailändisch, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch, Vietnamesisch.
Regelungen
für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben – Erster allgemeinbildender Schulabschluss – 2025
Regelungen
für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben – Mittlerer Schulabschluss – 2025
Verbindliche Grundlagen für die zentralen Aufgabenstellungen der Prüfung sind in den "Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben" zu finden.
Beispielaufgaben zur Vorbereitung auf die Prüfung sind unten als Download bereitgestellt.
Die entsprechenden Bildungspläne finden Sie unter www.hamburg.de/bildungsplaene.
Zum Lesen der Dokumente benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie bei Bedarf hier herunterladen können.
APO-GrundSTGy Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums
Da bei den Aufgabenbeispielen verschiedentlich auch Fremdtexte eingesetzt werden, dürfen aus Copyright-Gründen die Inhalte nur für unterrichtliche Zwecke an Schulen eingesetzt werden.