Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Veröffentlichungen Pressemeldungen
Pressemitteilung

Sozialbehörde investiert in Chancengerechtigkeit

19. Juni 2012 Pressemitteilung
  • Schule und Berufsbildung
  • Sie lesen den Originaltext

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) verantwortet derzeit einen Einzelhaushalt von rund 2,4 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2016 wird dieses Finanzvolumen auf voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro wachsen.

  • Schule und Berufsbildung
  • Sie lesen den Originaltext
© Thommy Weiss / pixelio

Im Doppelhaushalt 2013/2014 setzt der Hamburger Senat mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, den Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie einer guten Finanzierung der sozialen Hilfesysteme deutliche Schwerpunkte. Allein die Ausgaben für Kinder und Jugendliche steigen insgesamt von 2012 bis 2014 um rund 14 Prozent. Im Jahr 2013 sind dafür im Haushalt 781 Millionen Euro und 837 Millionen Euro im Jahr 2014 vorgesehen. Der gesamte Haushalt der Sozialbehörde wird vom Jahr 2013 bis zum Jahr 2016 um voraussichtlich 233 Millionen Euro wachsen – das entspricht einem Zuwachs von fast zehn Prozent.

„Wir investieren in den kommenden Jahren stark in Qualität und Ausbau der Kindertagesbetreuung“, sagt Sozialsenator Detlef Scheele. „Alle Kinder sollen – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – gleiche Chancen beim Start ins Leben haben.  Das ermöglichen wir durch eine sehr gute Krippen- und Kita-Infrastruktur. Gleichzeitig haben wir alle Bereiche, in denen unmittelbare Not herrscht, zu Schonbereichen erklärt – wie Frauenhäuser und Einrichtungen für Obdachlose.“

Kinderbetreuung

Im Bereich der Kindertagesbetreuung steigen die Ausgaben von rund 490 Millionen Euro im Jahr 2013 auf rund 533 Millionen Euro im Jahr 2014 für die Betreuung von unter sechs Jahre alten Kindern.

Hinter dieser Steigerung stecken vor allem drei große Leistungen:

  • Ab August 2013 wird Hamburg einen Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung ab dem ersten Lebensjahr einführen. Für Kinder ab zwei Jahren geschieht das schon ab diesem Sommer, ein Jahr früher als der Bund es vorsieht. Der dafür notwendige Ausbau von Krippenplätzen wird die Quote des Bundesgesetzes (mindestens 35 Prozent) weit übertreffen. Mehr als 40 Prozent der Kinder im Krippenalter werden nach Prognosen der Behörde zu diesem Zeitpunkt in Hamburg in Krippen und in der Kindertagespflege betreut.
  • Kita-Plus: Ab 2013 erhalten Kitas in benachteiligten Quartieren eine bessere Personalausstattung, das heißt es werden zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Das Finanzvolumen für dieses Förderprogramm beträgt in den Jahren 2013 und 2014 jeweils ca. 15 Millionen Euro. Darin enthalten sind auch Ressourcen für eine intensive Sprachförderung vor allem von Migrantenkindern.
  • Ab August 2014 wird das Basisangebot in der Kindestagesbetreuung im Krippen- und Elementarbereich (fünf Stunden plus Mittagessen) kostenlos sein. ArbeitnehmerInnen und ihre Familien werden im Jahr 2014 mit rund 30 Millionen Euro entlastet. 

Darüber hinaus gibt es in Hamburg bereits 38 Eltern-Kind-Zentren an Kitas. Weitere drei Eltern-Kind-Zentren werden bis Ende dieses Jahres eingerichtet. In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 stellt die Sozialbehörde für die Eltern-Kind-Zentren jeweils ca. drei Millionen Euro aus den Mitteln für die Kindertagesbetreuung bereit.

Ein weiterer Schwerpunkt der Behörde ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die nicht nur auf einer verlässlichen Kindertagesbetreuung basiert, sondern auch auf einer Ganztagsbetreuung an Grundschulen und Stadtteilschulen, die bis zum Jahr 2014 nahezu flächendeckend eingeführt wird. Denn das entspricht der steigenden Nachfrage der Eltern nach Ganztagsschulen. Im Zuge dieses Übergangs Reform vom Hort zur Ganztagsschule werden die finanziellen Mittel in Höhe von 106,7 Millionen Euro schrittweise in den Einzelplan der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) verlagert.

Gesetzliche Leistungen

Einen großen Anteil des Etats der Sozialbehörde machen die gesetzlichen Leistungen aus. Das Finanzvolumen liegt im Jahr 2013 bei rund 2,19 Milliarden Euro und im Jahr 2014 bei rund 2,28 Milliarden Euro. Dazu gehören beispielsweise Hilfen zur Erziehung (HzE), Hilfen für behinderte Menschen oder für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben und deshalb auf Grundsicherung angewiesen sind.

Hilfen zur Erziehung

Die Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung (HzE) sind mit rund 248 Millionen Euro im Jahr 2013 ein wichtiger Beitrag für den Kinderschutz in Hamburg. Die Ausgaben für HzE-Maßnahmen seit 2001 bis 2011 um gut 100 Millionen Euro angewachsen sind, will die Sozialbehörde den Ausgabenanstieg in diesem Bereich eindämmen. Denn mehr Geld alleine verbessert den Kinderschutz nicht. So soll die Nachfrage nach Erziehungshilfen nicht mehr nur als Einzelfallhilfen in den Familien finanziert werden, sondern auch über Angebote in den Stadtteilen. Für diese sozialräumlichen Angebote stehen jährlich rund 12 Millionen Euro zur Verfügung.

Kinder- und Jugendarbeit

Den Bezirken stehen in den Jahren 2012 und 2013 von 42 Millionen Euro für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Das sind 6,2 Millionen Euro mehr als im Jahr 2011 ausgegeben wurden.  Von den Rahmenzuweisungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit bleiben 90 Prozent bestehen. Mithin sind 10 Prozent der Träger von offener Kinder- und Jugendarbeit eingeladen, ihre Angebote so umzusteuern, dass sie aus den neu geschaffenen Mitteln für sozialräumliche Angebote finanziert werden, um den Kostenanstieg für die Hilfen zur Erziehung einzudämmen. Aus finanziellen Gründen muss kein Träger seine Pforten schließen.

Zusätzlich zu den Angeboten von Kindern und Jugendliche wird das Angebot für die ganztägige Betreuung an Schulen im Laufe dieser Legislaturperiode fast vollständig flächendeckend eingeführt. Zwischen 13 Uhr und 16 Uhr  werden alle Kinder und Jugendlichen eine Nachmittagsbetreuung mit Kultur, Sport, Spiel und Hausaufgabenhilfe erhalten. Außerdem wird es an jedem Standort ein warmes Mittagessen geben. Auch das rechtfertigt die Umsteuerung bei der  offenen Kinder- und Jugendarbeit. Denn Kinder und Jugendliche können nur an einem Ort zur gleichen Zeit betreut werden – nachmittags übernimmt diese Betreuung an den Schulen ein freier Träger.

Darüber hinaus bleiben die Mittel 2,8 Millionen Euro für die Jugendverbandarbeit vollständig erhalten, denn die Jugendverbandsarbeit leistet einen wertvollen Beitrag für das gesellschaftliche und politische Engagement von Jugendlichen.

Notwendige Konsolidierungen bei den Zuwendungen  nach dem „Pay-as-you-go-Prinzip“ werden in den kommenden Monaten konkretisiert. Bei Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, die außerhalb von Hamburg stattfindet, prüft eine Arbeitsgruppe zurzeit gemeinsam mit der Schulbehörde ergebnisoffen, ob und welche Alternativangebote es zu dem pädagogischen Angebot in Wyk auf Föhr geben könnte. Diese Prüfung betrifft die „Früh einsetzende entwicklungsfördernde Hilfen (FeeH)“ im Kinder-Jugend-Haus der Rudolf-Ballin-Stiftung. Eine Entscheidung dazu ist bisher noch nicht gefallen.

Familienförderung

Hamburg wird die Mittel des Bundes zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Hamburg für die Absicherung und den Ausbau der frühen Hilfen für benachteiligte Familien einsetzen, beispielsweise durch Familienhebammen. Bis zu 800.000 Euro stellt der Bund dafür 2013 zur Verfügung, ab 2014 werden es knapp eine Millionen Euro sein. Die Sozialbehörde wendet im Rahmen von Familienförderung und sozialräumlichen Angeboten rund 1,2 Millionen Euro aus dem eigenen Haushalt für frühe Hilfen auf.

Sozialhilfe

Für die Leistungen im Bereich der Sozialhilfe (z.B. Hilfen zum Lebensunterhalt und zum Wohnen, Kranken- und Gesundheitshilfen, Hilfen für Menschen, die in stationären und ambulanten Einrichtungen leben, sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sind für das Jahr 2013 finanzielle Mittel von rund 1,28 Milliarden Euro und für das Jahr 2014 von rund 1,32 Milliarden Euro vorgesehen. Im Vergleich zum Haushalt 2011/12 ist das eine Steigerung um fünf Prozent bzw. um knapp acht Prozent.

Kosten der Unterkunft

Zum 1. April 2012 sind die Höchstwerte für die Kosten der Unterkunft an den Mietenspiegel 2011 angepasst worden. Damit  hat die Behörde auf die gestiegenen Mieten reagiert. Zuletzt wurden die Miethöchstwerte im Jahr 2009 an den Mietenspiegel 2007 angepasst. Die bisherige Orientierung an den Baualtersklassen wurde aufgegeben und einheitliche Höchstwerte geschaffen. Darüber hinaus baut die Abschaffung der Differenzierung nach Baualtersklassen Bürokratie ab. Eine Bestandsschutzregelung stellt sicher, dass Leistungsberechtigte, die in teuren Baualtersklassen leben und deren Nettokaltmiete bisher angemessen war, nicht wegen der Neuregelung umziehen müssen.

Obdach- und Wohnungslosenhilfe

Im Bereich der Obdach- und Wohnungslosenhilfe (inkl. Zuwanderer) sind für das Jahr 2012 rund 49,5 Millionen Euro vorgesehen. Für das Jahr 2013 ist eine Summe von rund 52,1 Millionen Euro veranschlagt. Das ist eine Steigerung von mehr als sechs Prozent. Außerdem sollen bis Ende 2014 für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Wohnungslosen und Zuwanderern weitere 430 Plätze von insgesamt 500 Plätzen geschaffen werden.

Eingliederungshilfe

In der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist auch in den kommenden Jahren 2013/2014 eine wachsende Nachfrage zu erwarten, insbesondere im Bereich der sozialpsychiatrischen Hilfen für psychisch kranke Menschen. Hamburger Landesleistungen wie das Blindengeld in Höhe von  rund 13 Millionen Euro jährlich bleiben ohne Abzüge erhalten.

Krankenhilfe

In der Krankenhilfe ist es gelungen, die Versorgung der ca. 4.700 Asylbewerber, die Grundleistungen erhalten, im Krankheitsfall besser zu organisieren. Ab Juli 2012 übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven die Versorgung. Ziel dieser Übertragung ist es, eine professionellere, effizientere und effektivere Krankenbehandlung der Leistungsberechtigten zu gewährleisten. Gleichzeitig soll für die Leistungsberechtigten mit der Versorgung durch eine Krankenkasse und der Aushändigung einer Krankenversichertenkarte ein größtmögliches Maß an Normalität ermöglicht werden.

Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm

In arbeitsmarktpolitische Maßnahmen investiert die Sozialbehörde in den Jahren 2013 und 2014 jeweils rund 31,1 Millionen Euro. Der Schwerpunkt liegt auf der weiteren Umsetzung des gemeinsamen Arbeitsmarktprogramms der Agentur für Arbeit Hamburg, des Jobcenters team.arbeit.hamburg und der Arbeits- und Sozialbehörde.

Jugendberufsagentur

In diesem Jahr wird Hamburg als erstes Bundesland flächendeckend eine Jugendberufsagentur (JBA) einrichten, um junge Menschen künftig zuverlässig und gezielt in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln. An zunächst zwei Standorten wollen die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Hamburg, dem Jobcenter team.arbeit.hamburg und den sieben Hamburger Bezirksämtern junge Menschen unter 25 Jahren künftig unter einem Dach beraten. An der für junge Menschen entscheidenden Schnittstelle zwischen Schule und Beruf unterstützt die Jugendberufsagentur sie in allen Fragen rund um die Themen Berufswahl und -vorbereitung, Ausbildung und schulische Bildungswege.

Fachkräftestrategie

Unter Beteiligung weiterer Fachbehörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Agentur für Arbeit Hamburg, des Jobcenters team.arbeit.hamburg wird die Arbeits- und Sozialbehörde eine umfassende Fachkräftestrategie entwickeln. In diesem Zusammenhang  werden Qualifizierungsmaßnahmen in Höhe von mit insgesamt 7,1 Millionen Euro für die Jahre 2013 und 2014 finanziert. Vor allem für die Qualifizierung von Beschäftigten, die bisher meist in prekären Arbeitsverhältnissen tätig waren, für Geringqualifizierte und für TeilnehmerInnen des Hamburger Modells bietet die Sozialbehörde das Programm Weiterbildungsbonus an. Die Ausgaben dafür betragen rund 1,1 Millionen Euro jährlich, die teilweise über den Europäischen Sozialfond (ESF) finanziert werden.

Landesanerkennungsgesetz

Mit einem eigenen Anerkennungsgesetz stärkt der Hamburger Senat die Willkommenskultur für qualifizierte ZuwandererInnen. Mit Blick auf den künftigen Fachkräftebedarf hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)  gemeinsam mit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) auf Landesebene neue Verantwortlichkeiten für Berufe geschaffen, für die anstelle des Bundes die Freie und Hansestadt Hamburg zuständig ist - etwa für Ingenieurinnen und Ingenieure, ErzieherInnen oder LehrerInnen. Im Gegensatz zum Bundesgesetz ist im Hamburger Landesgesetz ein Beratungsanspruch fest verankert. Eine unabhängige Beratungsstelle bietet dem Anerkennungssuchenden während des gesamten Prozesses hindurch Hilfe an. Diese Beratung läuft über die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung, die jährlich mit 240.000 Euro gefördert wird.

Integration

Im Bereich der Integration von Zuwanderern orientieren sich die unterstützenden und integrationsfördernden Hilfen stark an der Entwicklung des Bedarfs und an den Leistungen des Bundes.  Die Zuschüsse für Integrationszentren, Sprachförderung, Beratung und Hilfen für Flüchtlinge sowie nicht bleibeberechtigte Zuwanderer werden mit rund 4,2 Millionen Euro etwa in gleicher Höhe wie im Vorjahr veranschlagt. Dazu gehören auch die Einbürgerungslotsen, für die insgesamt 440.000 Euro zur Verfügung stehen.

Opferschutz

Im Bereich des Opferschutzes werden die Ausgaben für Hamburger Frauenhäuser und die Opferberatungsstellen unverändert beibehalten – denn das sind Schonbereiche des Hamburger Senats. Die Sozialbehörde investiert in den Jahren 2012 und 2013  mit insgesamt rund 730.000 Euro eine erhebliche Summe, um die  räumliche Unterbringung der Frauen und ihren Kinder in den Hamburger Frauenhäusern zu verbessern. Das gesamte Finanzvolumen für Frauenhäuser und Beratungsstellen umfasst rund 3,5 Millionen Euro.

Bürgerschaftliches Engagement

Der Etat zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements wächst von 89.000 Euro im Jahr 2013 auf rund 208.000 Euro im Jahr 2014. Dazu gehören unter anderem Zuwendungen für den zusätzlichen Aufbau der Freiwilligenagenturen in den Bezirken Altona, Hamburg-Nord und Harburg. Hinzu kommt das Aktivoli-Netzwerk für Verbände und Vereine aus allen Hamburger Bezirken.