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Integration

Bessere Integration, Sicherstellung der Schulpflicht und erfolgreiche Schulabschlüsse

03. Mai 2016 Pressemitteilung
  • Schule und Berufsbildung

Die Schulbehörde will die Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien verbessern und dazu das Schulgesetz anpassen. So sollen unter anderem die besonderen Lerngruppen für Einwandererkinder rechtlich abgesichert werden. Zudem wird klargestellt, dass Schülerinnen und Schüler auch nach Ende ihrer Schulpflicht weiterhin an der Schule lernen können, wenn sie die Voraussetzungen für den angestrebten Schulabschluss erfüllen. Um die Integration zu verbessern und die Konzentration von Flüchtlingskindern an wenigen Schulen zu vermeiden, kann die Schulbehörde künftig im Bedarfsfall Kindern aus größeren Wohnunterkünften einen geeigneten Schulplatz zuweisen.

  • Schule und Berufsbildung

Die Vorschläge im Detail:

Bildungsteilhabe von Einwanderern stärken
Kinder und jugendliche Einwanderer bedürfen einer besonderen sprachlichen Förderung, um möglichst rasch in die altersentsprechenden Regelklassen übergehen zu können. Diese Aufgabe soll im Schulgesetz erstmals ausdrücklich formuliert und so die bewährten besonderen Lerngruppen, insbesondere Internationale Vorbereitungsklassen und Basisklassen rechtlich abgesichert werden.

Um eine Konzentration von Flüchtlingskindern in einigen Schulen in der Nähe von größeren Unterkünften zu verhindern und die Integration zu verbessern, soll die Schulbehörde künftig Flüchtlingskindern einen geeigneten Schulplatz zuweisen können.

Jugendliche und jungerwachsene Einwanderer weisen häufig schwierige Bildungsverläufe auf. Durch eine Ergänzung im Schulgesetz soll klargestellt werden, dass es für sie unter besonderen Umständen in Abschlussprüfungen einen Nachteilsausgleich geben kann, beispielsweise die Möglichkeit zum Gebrauch eines Wörterbuches, ohne damit die Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler für den Erwerb von Schulabschlüssen abzusenken.

Aktuell werden in Hamburg über 7.600 Kinder und Jugendliche mit Flucht- oder Einwanderungshintergrund in besonderen Schulklassen unterrichtet. So werden zurzeit 1.707 Kinder und Jugendliche in insgesamt 123 Lerngruppen an allen Zentralen Erstaufnahmestellen unterrichtet. Nach dem Wechsel in eine Folgeunterkunft werden die Flüchtlingskinder in der Regel für ein Jahr in Basisklassen oder Internationale Vorbereitungsklassen aufgenommen. Zurzeit werden 457 Schülerinnen und Schüler in 44 Basisklassen und 2.504 in 193 Internationalen Vorbereitungsklassen unterrichtet. Darüber hinaus befinden sich 2.980 zugewanderte Jugendliche in 205 besonderen Lerngruppen der berufsbildenden Schulen.

Durchsetzung der Schulpflicht sichern
Im Schulgesetz wird erstmals ausdrücklich klargestellt, dass Jugendliche auch nach Ende ihrer Schulpflicht die Schule weiter besuchen können, wenn sie die Voraussetzungen für den angestrebten Schulabschluss erfüllen. Diese Regelung ist eine Klarstellung der bestehenden Bestimmungen. Schon immer konnten die meisten Jugendliche beispielsweise das Abitur nur dann erreichen, wenn sie über das 18. Lebensjahr hinaus und damit über ihre Schulpflicht hinaus die Schule besuchten.

Umgekehrt gilt aber auch, dass nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch verpflichtet sind, wenn sie sich an einer Schule angemeldet haben. Fehlzeiten können deshalb nicht mit Verweis auf die fehlende Schulpflicht entschuldigt werden. Auch in diesen Fällen soll die Schulbehörde in Zukunft mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides die Erfüllung der Schulpflicht durchsetzen können.

Erfolgreiche Schulabschlüsse
Nach den Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz können die Länder nach einem Schulbesuch von zehn Jahren neben dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (früherer Hauptschulabschluss) und dem mittleren Schulabschluss (früherer Realschulabschluss) auch einen erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss vergeben. Dieser hat sich in vielen Bundesländern bewährt. Für einige Ausbildungsgänge ist er Eingangsvoraussetzung. Damit Hamburger Schülerinnen und Schüler keine Nachteile erleiden, sollen jetzt auch in Hamburg die rechtlichen Grundlagen für einen erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss geschaffen werden.

In Hamburg versuchen immer mehr Schülerinnen und Schüler, nach ihrem Schulabschluss durch eine Klassenwiederholung den bereits erlangten Schulabschluss zu verbessern. Im Interesse dieser Schülerinnen und Schülern soll die Wiederholung der 10. Klasse auf solche Fälle beschränkt werden, in denen durch die Wiederholung der Erwerb eines höheren Abschlusses erwartet werden kann. Wer seinen bereits erreichten Schulabschluss lediglich in einem zweiten Anlauf verbessern will, hat dazu an den beruflichen Schulen die Möglichkeit.

Nutzung moderner Medien in der Schule erleichtern, den Datenschutz stärken
Zur laufenden Evaluation des Schulwesens erhebt die Schulbehörde Daten zum Bildungsverlauf der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Durch ein Rechtsgutachten sind die nötigen Rahmenbedingungen für diese Datenerhebungen geklärt worden. Diese sollen nunmehr in das Schulgesetz aufgenommen werden.

Schon heute ist der Einsatz moderner Medien im Unterricht tägliche Praxis. Die Nutzung solcher Medien im Schulleben muss jedoch mit einem angemessenen Schutz der personen-bezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und der den Schulen übertragenen Aufsicht über minderjährige Schülerinnen und Schülern einhergehen. Entsprechende Vorgaben sollen nun ins Schulgesetz aufgenommen werden.