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Gastschulabkommen

Schülerinnen und Schüler sind willkommen im jeweils anderen Land

12. Juli 2016 Pressemitteilung
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Ab dem Schuljahr 2017/18 können Schülerinnen und Schüler aus Hamburg und Schleswig-Holstein erstmals ohne Einschränkungen alle weiterführenden Schulen des jeweils anderen Bundeslandes besuchen. Bildungssenator Ties Rabe und Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Britta Ernst haben im Schloss Reinbek ein neues Gastschulabkommen vorgestellt. „Unser Entwurf für ein neues Gastschulabkommen geht neue Wege und ist von einem neuen Geist getragen: Beide Länder stehen einem Schulbesuch im jeweils anderen Land positiv gegenüber“, sagten Britta Ernst und Ties Rabe bei der Vorstellung ihres Entwurfs. Zuvor hatten das Kabinett in Schleswig-Holstein und der Hamburger Senat den Entwurf der Bildungsressortchefs gebilligt. Das Abkommen gilt ab 2017 auf unbestimmte Zeit und kann frühestens zum Jahresende 2019 gekündigt werden.

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Künftig können Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer nach der vierten und nach der zehnten Klasse frei wählen, in welchem Bundesland sie eine weiterführende Schule besuchen wollen. Ernst und Rabe erklärten, mit diesem Entwurf eines Gastschulabkommens zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg werde „faktisch eine freie Schulwahl bei weiterführenden, öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen“ ermöglicht: „Mit dem neuen Gastschulabkommen verliert die Landesgrenze für Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer ihre frühere Bedeutung. Die modernen und freizügigen Regelungen des neuen Abkommens bringen gerade für Eltern und Kindern beiderseits der Landesgrenzen erhebliche Erleichterungen mit sich. Künftig sind bei einem grenzüberschreitenden Schulbesuch keinerlei Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig. Auch die Wohn- und Meldeadressen sind beim Schulbesuch künftig nicht mehr maßgeblich.“ Eine so genannte Landeskinderklausel garantiert bei sehr stark angewählten Schulen den Vorrang der jeweiligen Landeskinder.

Anders als im Vorgängerabkommen von 2010 können Schülerinnen und Schülern damit erstmals grenzüberschreitend weiterführende Schulen besuchen, Schulwechsel sind regelhaft in die Jahrgangsstufen 5 oder 11 möglich, in Ausnahmefällen auch in andere Jahrgangsstufen. Damit muss der im alten Gastschulabkommen extra vereinbarte Gymnasialbesuch von schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schülern aus Barsbüttel in Hamburg nicht mehr gesondert geregelt werden. Die weiteren Vereinbarungen stimmen weitgehend mit denen des Abkommens von 2010 überein. So gilt die bereits 2010 modernisierte Regelung für Ersatzschulen fort: Schülerinnen und Schüler beider Bundesländer können seitdem Ersatzschulen jenseits der Landesgrenze frei wählen. In Bezug auf den Schulbesuch von Grundschulen und Berufsschulen bleiben die alten Regelungen bestehen.

Das alte Gastschulabkommen von 2010 soll noch bis zum Jahresende 2016 gelten. Schleswig-Holstein zahlt für das Jahr 2016 an Hamburg 13,3 Millionen Euro Ausgleich dafür, dass mehr Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein Hamburger Schulen besuchten. Im Entwurf für das neue Gastschulabkommen sind Zahlungen Schleswig-Holsteins an Hamburg in Höhe von 13,4 Millionen Euro 2017 vorgesehen, 13,5 2018 und 13,6 Millionen Euro 2019. Im Schuljahr 2015/16 besuchten offiziell 1.485 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein allgemeinbildenden Schulen in Hamburg, umgekehrt waren es 301; 758 schleswig-holsteinische junge Menschen mehr als umgekehrt besuchen berufliche Schule in Hamburg (1.322/564). 1.174 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein mehr als um-gekehrt besuchten allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg (1.285/111).