Auf Initiative Hamburgs hatte die Kultusministerkonferenz am 21. Januar 2021 beschlossen, dass die Länder in bestimmten Prüfungsbereichen Anpassungen vornehmen können. Zugleich vereinbarten die Kultusministerinnen und Kultusminister, dass die 2021 erworbenen Abschlüsse denen früherer und späterer Jahrgänge gleichwertig sind und von allen Ländern gegenseitig anerkannt werden. Schulsenator Ties Rabe: „Wir haben uns exakt an diese Vorgaben gehalten und mit den Sprecherinnen und Sprechern der Schulleitungen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Schüler-, Eltern- und Lehrerkammer Vorschläge erörtert. Die jetzt beschlossenen Anpassungen sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler nicht überfordert werden und die Abiturprüfungen zugleich den vereinbarten Bildungsstandards und den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz entsprechen.“
Folgende Regelungen werden für die Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/21 getroffen:
1. 30 Minuten mehr Zeit in den schriftlichen Abiturprüfungen
Für alle schriftlichen Abiturprüfungen wird die Arbeitszeit um 30 Minuten verlängert. Diese Verlängerung trägt dem Umstand Rechnung, dass den Schülerinnen und Schülern in der Vorbereitung die Übungszeit fehlte, um Routine, Sicherheit und Geschwindigkeit bei der Bearbeitung der Aufgaben zu gewinnen. Die zusätzliche Arbeitszeit ermöglicht es, in Ruhe Lösungswege zu entwickeln und zu überprüfen.
2. Gezielte Vorbereitung durch Ankündigung der Schwerpunktthemen
Das Abitur konzentriert sich in jedem Fach auf bestimmte Schwerpunktthemen, die rund die Hälfte der Unterrichtszeit in der Oberstufe umfasst haben. Damit sich die Schülerinnen und Schüler unter den schwierigen Rahmenbedingungen gezielter vorbereiten können, werden die Lehrkräfte und Schulen noch genauer über die Abiturthemen informiert. Diese Präzisierung ermöglicht es Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften, sich zielgerichteter vorzubereiten.
3. Auswahlmöglichkeit in Mathematik
Weil aufgrund der Einschränkungen des Unterrichts nicht alle Themengebiete in Mathematik in der üblichen Tiefe gelernt werden konnten, bekommen die Schulen in diesem Jahrgang wie in anderen Bundesländern auch eine Wahlmöglichkeit. Die Lehrkräfte wählen je nach Unterrichtsvorbereitung aus den drei Aufgabenkomplexen „Lineare Algebra / Analytische Geometrie“, „Stochastik“ und „Analysis“ zwei Komplexe für die schriftliche Prüfung aus. Dadurch kann die verbleibende Vorbereitungszeit gezielter für eine passgenaue Vorbereitung genutzt werden.
4. Mehr Vorbereitungszeit, weniger Korrekturaufgaben
Um den Schülerinnen und Schülern mehr Vorbereitungszeit zu ermöglichen, wird der Beginn der Abiturprüfungen um eine Woche auf den 23. April verschoben. Den Abiturientinnen und Abiturienten verbleiben dadurch nach den Märzferien fünf statt bisher vier Unterrichtswochen zur Prüfungsvorbereitung. Eine weitere Verschiebung ist aufgrund der extrem frühen Sommerferien und der Maiferien nicht möglich.
Aufgrund dieser Verschiebung wäre eine vollständige Zweitkorrektur aller Abiturarbeiten nur durch Unterrichtsausfall umsetzbar. Um das zu vermeiden und Lehrkräfte nicht zu überlasten, erfolgt die Zweitkorrektur nur dann, wenn die Erstkorrektur um drei oder mehr Notenpunkte von dem Durchschnitt der Leistungen in diesem Fach in den ersten drei Semestern abweicht.
5. Aushändigung der Operatorenlisten
Operatoren sind Schlüsselbegriffe, die festlegen, wie Arbeitsanweisungen und Aufgaben auszuführen sind. Sie werden normaler Weise im Unterricht gelernt. Damit die Abiturientinnen und Abiturienten die gestellten Aufgaben absolut richtig verstehen, wird ihnen in diesem Jahr die Erklärung der einzelnen Operatoren in Form einer Liste in der Prüfung zur Verfügung gestellt.
6. Rücksichtsvolle Korrektur
Neben den generellen Einschränkungen des gesamten Schulbetriebes gab es an vielen Schulen Unterbrechungen aufgrund von Präventionsmaßnahmen, Infektionen oder Quarantänemaßnahmen, so dass die Unterrichtsbedingungen sehr unterschiedlich waren. Deshalb werden die Lehrkräfte gebeten, die generellen sowie die speziellen Einschränkungen des Unterrichts bei der Korrektur der schriftlichen Abiturprüfungen dort zu berücksichtigen, wo es entsprechende Spielräume in der Bewertung gibt.
7. Sportpraktische Abiturprüfung wie 2019/20
Auch der Sportunterricht konnte nur eingeschränkt erfolgen, Sport mit Körperkontakt war selbst während des Präsenzunterrichts nicht möglich. Um die sportpraktische Abiturprüfung trotzdem zu ermöglichen, findet diese Prüfung unter den gleichen Regelungen statt wie schon im Schuljahr 2019/20.
8. Weniger Klausuren im vierten Semester
Damit sich die Schülerinnen und Schüler besser auf das Abitur vorbereiten können, soll im letzten Semester der Oberstufe ausschließlich in den schriftlichen Prüfungsfächern jeweils eine Klausur geschrieben werden. Die zweite Semesterklausur kann in diesen Fächern ebenso entfallen wie die übliche eine Klausur in allen übrigen Fächern. Die Semesternote ergibt sich in diesen Fächern aus den Unterrichtsleistungen im Distanz- und Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schülern können jedoch auf Wunsch einen selbstgewählten gleichwertigen Leistungsnachweis erbringen oder an einer von der Lehrkraft optional gestellten Klausur teilnehmen.
Prüfungsvorbereitungen in der Schule für alle Abschlussjahrgänge
Schon jetzt bereiten einige Schulen Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge in Kleingruppen in der Schule gezielt auf die Prüfungen vor. Diese Angebote sollen in Absprache mit den Sprechergruppen der Schulformen jetzt so ausgeweitet werden, dass allen Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen mehrere Prüfungskolloquien zur gezielten Vorbereitung der Abschlussprüfungen in der Schule angeboten werden. Dabei handelt es sich nicht um vollen Präsenzunterricht nach Stundentafel. Vielmehr sollen sich die Schülerinnen und Schülern in kleinen Gruppen in der Schule stundenweise mit ihren Lehrkräften unter Einhaltung der Mindestabstände, der Maskenpflicht und der Hygieneregeln gezielt auf die Prüfungen vorbereiten.
Die Schulbehörde hat bereits die Abschlussprüfungen für den Ersten und den Mittleren Schulabschluss angepasst. Damit den Schülerinnen und Schülern später keine Nachteile entstehen, wurden auch hier die Vorgaben der Kultusministerkonferenz sehr genau eingehalten. So entfallen beim Ersten Schulabschluss die bisher in Hamburg üblichen drei schriftlichen und drei mündlichen Abschlussprüfungen. Stattdessen gilt das letzte Zeugnis zugleich als Abschlusszeugnis, wenn die entsprechenden Leistungen und Zensuren erreicht wurden. Diese Regelung ist in anderen Bundesländern ohnehin seit Jahren auch unabhängig von der Pandemie üblich. Beim Mittleren Schulabschluss müssen die Schülerinnen und Schüler statt der in Hamburg üblichen drei schriftlichen und drei mündlichen Abschlussprüfungen in diesem Jahr nur zwei schriftliche und eine mündliche Abschlussprüfung absolvieren. Auch diese Regelung wird in mehreren anderen Bundesländern praktiziert und entspricht den Vorgaben der Kultusministerkonferenz.
An den berufsbildenden Schulen werden in den kommenden Monaten rund 5.000 Schülerinnen und Schüler ihre Abschlussprüfungen nach Landesrecht in der schulischen Berufsausbildung, Ausbildungsvorbereitung, an Beruflichen Gymnasien, Höheren Handelsschulen, Höheren Technikschulen oder an Fachschulen ablegen. Auch hier werden die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge umfangreich unterstützt, indem zum Beispiel Prüfungsfächer verstärkt beschult werden, Lehrkräfte Prüfungskolloquien anbieten und die Schülerinnen und Schüler intensiver begleiten. Für die schriftlichen Prüfungen werden Zeitzuschläge von 30 Minuten gegeben und Schülerinnen und Schüler können durch die Lehrkräfte Hinweise über Schwerpunktsetzungen in den Prüfungen erhalten. Auch in diesem Jahr werden zusätzlich zu den regulären Prüfungsterminen Ausweichtermine angeboten.