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Behutsame Schulöffnungen nach den Märzferien

26. Februar 2021 Pressemitteilung
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Schulsenator Ties Rabe will unter bestimmten Voraussetzungen wie andere Bundesländer auch die Schulen in einzelnen Klassenstufen behutsam öffnen: „Wenn sich die Infektionslage nicht erheblich verändert, könnten nach den Ferien die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-4 und der Abschlussklassen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in halbierten Klassen im Wechselunterricht tageweise in der Schule lernen. Um die Sicherheit zu erhöhen, wollen wir alle Schulbeschäftigten zwei Mal pro Woche kostenlos testen. Wenn genügend Tests zur Verfügung stehen, sollen auch Schülerinnen und Schüler wöchentlich getestet werden. Das neue Modell gilt dann, wenn die Infektionsgefahr in Hamburg ähnlich bleibt wie in anderen Bundesländern mit vergleichbarem Unterrichtsangebot. Ich appelliere an alle Hamburgerinnen und Hamburger, die dringend notwendige Schulöffnung durch verantwortungsvolles Handeln zu ermöglichen. Die Infektionslage in Hamburg bleibt schwierig, alle sind gefordert.“

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Ties Rabe: „Angesichts der unklaren Infektionslage planen wir zurzeit mit einem vorsichtigen Modell. So beschränken wir die Schulöffnung auf die Klassenstufen 1 bis 4 sowie die Abschlussklassen. Zudem dürfen die Schülerinnen und Schüler nur in halbierten Klassen lernen, um durch erheblich größere Abstände in den Unterrichtsräumen und in der Schule die Infektionsgefahr zu senken. Der Wechselunterricht soll in allen Klassenstufen so organisiert werden, dass die Hälfte der Unterrichtsstunden in der Schule erteilt wird und alle Schulfächer angemessen berücksichtigt werden. Nach unserem Modell können rund zwei Drittel aller Schülerinnen und Schüler tageweise zur Schule gehen, durchschnittlich halten sich aber nur ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in der Schule auf. Die Präsenzpflicht bleibt aufgehoben, niemand wird gezwungen, in die Schule zu gehen.“

Schulsenator Ties Rabe weiter: „Hamburgs Schülerinnen und Schüler konnten über ein halbes Jahr lang nicht ordentlich zur Schule gehen, seit März letzten Jahres fiel in 20 von 38 Unterrichtswochen die Schule aus. Das wird bei vielen Kindern und Jugendliche sehr tiefe Spuren in ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung hinterlassen. Denn viele, gerade jüngere Kinder können ohne die Hilfe von Erwachsenen nur schlecht lernen. Zudem brauchen Kinder und Jugendliche für ihre soziale und menschliche Entwicklung den Austausch mit Freunden, Mitschülern und Pädagogen sowie einen strukturierten Tagesablauf. Ich hoffe deshalb sehr, dass uns das Infektionsgeschehen die Spielräume gibt, um in einzelnen Klassenstufen endlich wieder Unterricht in der Schule zu ermöglichen.“

Nach dem vorgestellten Modell dürfen an den Grund- und Sonderschulen alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 tageweise in der Schule lernen. Für Vorschulklassen gelten die gleichen Regelungen wie für die Kindertagesstätten. Über den Wechselrhythmus und die Stundenpläne entscheiden die Schulen, sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Kinder in jeder Woche tageweise zur Schule gehen. An den unterrichtsfreien Tagen können Kinder, die zu Hause nicht lernen können, weiterhin im Ausnahmefall die Betreuung in der Schule in Anspruch nehmen. Die Schulbehörde appelliert jedoch an die Eltern, nur im echten Notfall dieses Angebot zu nutzen.

Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9, 10 und 13 der Stadtteilschulen, der Klassenstufen 6, 10 und 12 der Gymnasien sowie der Abschlussklassen der beruflichen Bildungsgänge ebenfalls in halbierten Klassen tageweise Wechselunterricht bekommen. Berufsschulen können davon abweichend den Distanzunterricht beibehalten, wenn es entsprechende Konzepte und Vereinbarungen mit den Ausbildungsbetrieben gibt. Sonderschulen können mit den Eltern und der Schulbehörde flexible Modelle vereinbaren.

Die behutsame Schulöffnung soll durch ein neues Testangebot begleitet werden. Künftig sollen alle Schulbeschäftigten zwei Mal pro Woche die Möglichkeit für einen Selbsttest bekommen. Dazu wird der Senat in sehr großen Mengen die neu zugelassenen Selbsttests beschaffen. Sie sind leicht durchzuführen und wesentlich angenehmer als die bisherigen Tests. Wenn die entsprechenden Testmengen zur Verfügung stehen, will die Schulbehörde auch regelmäßige wöchentliche Selbsttests für Schülerinnen und Schüler einführen. Schulsenator Ties Rabe: „Mit unserem neuen Testangebot werden wir die Sicherheit deutlich erhöhen. Wenn sich das neue Testangebot bewährt, besteht die große Hoffnung, schrittweise auch weitere Klassenstufen in der Schule zu unterrichten.“

Flankierend wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Schulbeschäftigten frühzeitig zu impfen. Aufgrund einer neuen Regelung der Bundesregierung können Pädagoginnen und Pädagogen der Grundschulen und speziellen Sonderschulen demnächst vorrangig geimpft werden. Ties Rabe: „Wir hoffen sehr, dass es in Zukunft deutlich mehr Impfstoff gibt und wir dadurch noch mehr Sicherheit für die Beschäftigten gewährleisten können.“

Die Schulöffnung wird durch weitere Sicherheitsmaßnahmen begleitet:

  • Alle Schulbeschäftigten und alle Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahre tragen in der Schule medizinische Masken, alle jüngeren Schülerinnen und Schüler Mund-Nasen-Bedeckungen. Die Masken dürfen lediglich auf dem Schulhof sowie beim Essen abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Unter dieser Voraussetzung dürfen zudem Beschäftigte die Masken auf ihrem Arbeitsplatz in den Büroräumen abnehmen.
  • Alle Schulbeschäftigten erhalten kostenlos medizinische Masken sowie kostenlos zusätzliche Masken mit FFP2-Infektionsschutz.
  • Den Schulen stehen weiterhin rd. 4 Millionen Euro für kleinere Investitionen zur Verfügung, um Lüftung und Infektionsschutz in den Klassenräumen zu verbessern.
  • Sport- und Musikunterricht finden nur stark eingeschränkt und unter Einhaltung großzügiger Sicherheitsabstände und zusätzlicher Auflagen statt.
  • Um die Kontakte und die Infektionsgefahren zu reduzieren, werden Schülerinnen und Schüler möglichst in ihrer Klasse unterrichtet, in jedem Fall aber nach Jahrgangsstufen oder anderen Einteilungen gruppenweise getrennt.
  • Grundlage des Schulbetriebes ist ein Hygieneplan mit zahlreichen Regelungen zum Mindestabstand, zum Lüften der Klassenräume sowie zum Unterricht und zu den Pausen.