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Beförderung

Garantiert pünktlich zur Schule

13. Juli 2023 Pressemitteilung
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Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kommen künftig besser in die Schule. Denn die Schulbehörde setzt mehr Schulbusse zur Beförderung ein. Darüber hinaus wird für die Sicherheit und zur Unterstützung für zahlreiche Fahrten zusätzliches Begleitpersonal eingestellt. Überdies können künftig die Anträge für die kostenfreie Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ab sofort bequem und unkompliziert im Serviceportal der Stadt gestellt werden. Das Online-Portal kann zukünftig parallel zur herkömmlichen Antragstellung mit Papierformularen genutzt werden.

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Bildungssenator Ties Rabe: „Diese Verbesserungen sind ein wichtiger Schritt für einen reibungsloseren Schulalltag der Schülerinnen und Schüler, die auf eine Schulweghilfe angewiesen sind. Die Möglichkeit, Anträge für die Schulweghilfe online zu stellen, spart Zeit. Das ist nicht nur eine Entlastung für die Eltern, sondern auch für die Verwaltung. Genauso ist der Einsatz von zusätzlichen Bussen eine erhebliche Entlastung für die Kinder. Die Schülerinnen und Schüler kommen jetzt morgens verlässlich pünktlich zum Schulstart zur Schule und verpassen so keinen Unterricht mehr. Ich bin davon überzeugt, dass dies den Schulalltag für alle Beteiligten positiv beeinflussen wird.“

Das neue Online-Portal stellt neben der Möglichkeit, den Antrag auf Schulweghilfe zu stellen, auch umfassende Informationen zum Programm der Schulweghilfe zur Verfügung. So können Eltern und Sorgeberechtigte vor Antragstellung zunächst online prüfen, ob überhaupt Anspruch auf eine Schulweghilfe besteht. Zudem hilft die Software bei der Eingabe der Daten und prüft diese auf Vollständigkeit und Plausibilität. Eltern und Sorgeberechtigte können sich nach Eingabe der Daten und Absenden des Formulars sicher sein, dass der Antrag formal richtig und vollständig ist, so dass die Schulbehörde schneller eine Entscheidung treffen kann. Dabei werden alle Daten unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes erhoben, insbesondere der besonders schützenswerten Gesundheitsdaten der zumeist minderjährigen Schülerinnen und Schüler.

Der Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge bei der Beförderung der Kinder stellt eine erhebliche Verbesserung dar. Dadurch kann auf das so genannte „Eintourensystem“ umgestellt werden. Dieses neue System ersetzt das zuvor gültige „Zweitourensystem“, bei dem Busse aus Kostengründen in der Regel zweimal fahren mussten: mit einem früheren Start für ältere Schülerinnen und Schüler und einem späteren Start für jüngere.

Schulsenator Ties Rabe: „Das alte Zweitourensystem brachte es mit sich, dass fast alle Schülerinnen und Schüler jeden Tag eine Stunde Schulzeit versäumten, weil sie entweder morgens zu spät abgeholt und in die Schule gebracht wurden oder nachmittags zu früh abgeholt und nach Hause gebracht wurden. Mit dem „Eintourensystem“ wird nun sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Schulstart um acht Uhr in der Schule sind. Insgesamt entstehen so nicht nur weniger Wartezeiten für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch ein ‚Mehr‘ an Unterricht und Bildung.“

Die Schulweghilfe ist ein kostenfreier Service der Stadt für schulpflichtige Hamburger Kinder mit einer drohenden oder bereits vorhandenen Behinderung. Die Leistung umfasst eine Beförderung vom Wohnsitz der Kinder zur Schule und zurück. Die Schulweghilfe ermöglicht es Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung, ihr Recht auf Bildung und Teilhabe an einer angemessenen Schulbildung wahrzunehmen. Für die Sorgeberechtigten bedeutet die Schulweghilfe eine Entlastung und verlässliche Betreuungsstrukturen.

Die Beförderung erfolgt grundsätzlich an speziellen Sonderschulen oder an Grund- und Stadtteilschulen, die als Schwerpunktschulen gekennzeichnet sind: Diese sind speziell für Kinder mit zusätzlichen Unterstützungsbedarfen entsprechend baulich gestaltetet und personell ausgestattet. Bei umfangreichem Förderbedarf haben die Schülerinnen und Schüler auch die Wahl, die speziellen Sonderschulen zu besuchen. Diese sind spezialisiert auf körperliche, geistige und körperliche Entwicklungseinschränkungen bzw. Sinnesbehinderungen und bieten umfassende Förderangebote an. Die Schulweghilfe wird unabhängig von der Wahl der Schule oder der Schulform gewährt.

Zur Optimierung der Sicherheit während der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung werden seit diesem Schuljahr mindestens die Hälfte der Touren zu den speziellen Sonderschulen mit einer weiteren Begleitperson zusätzlich zum Fahrpersonal beauftragt. Bei Bedarf und anlassbezogen können auch darüber hinaus flexibel weitere zusätzliche Begleitpersonen eingesetzt werden. Für die Fahrten werden ausschließlich Unternehmen beauftragt, die eine jährliche Zertifizierung für die Beförderung von Menschen mit Behinderung nachweisen können. Insgesamt investierte die Schulbehörde 2022 rund 15,5 Millionen Euro in die Schulweghilfe. Die Kosten für das Beförderungsprogramm haben sich damit im Vergleich zum Jahr 2018 (rund acht Millionen Euro) fast verdoppelt.

Zusätzliche Informationen zur Schulweghilfe finden Eltern und Sorgeberechtigte auch auf der Internetseite der Schulbehörde unter https://www.hamburg.de/schulweghilfe.

Antragstellung im Serviceportal der Stadt unter:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=AFM_swh&location=020000000000

Selbstverständlich helfen auch die Schulen bei Fragen zur Antragstellung weiter.