Die Gehälter der Grundschullehrkräfte wurden in drei Schritten seit dem 1. August 2021 jeweils zu den Sommerferien angehoben. Der letzte Schritt erfolgte vor wenigen Tagen. Zeitgleich wurden auch die Gehälter der fest angestellten Grundschullehrkräfte sowie der Lehrkräfte in Vorschulklassen angehoben. Rund 5.000 Grundschullehrkräfte verdienen damit jetzt erheblich mehr als vor der Reform. Der Unterschied bei einer vollen Stelle liegt – je nach Dienstalter und Gehaltsstufe – zwischen 400 und über 500 Euro monatlich mehr. Das Gehalt einer verheirateten Grundschullehrkraft mit einem Kind und sechs Jahren Berufserfahrung beträgt nun beispielsweise über 5.300 Euro brutto bzw. nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungen rund 4.000 Euro netto.
Für Lehrkräfte der Hamburger Vorschulklassen gibt es ebenfalls mehr Geld. Ab 1. August 2023 werden alle Hamburger Vorschullehrkräfte von der bisherigen Entgeltgruppe 9b in die höhere Entgeltgruppe 10 befördert. Je nach Erfahrungsstufe entspricht das bei einer 85-Prozent-Stelle zwischen 150 Euro und 530 Euro brutto pro Monat. Das höhere Entgelt wird spätestens mit den Oktoberbezügen rückwirkend zum 1. August 2023 ausgezahlt.
Schulsenator Ties Rabe: „Die Besoldungserhöhung für Lehrkräfte in den Grundschulen und Vorschulklassen ist ein großer Kraftakt, die Personalkosten steigen damit pro Jahr um rund 48 Millionen Euro. Dennoch ist der Schritt richtig. Bildungswissenschaftler haben seit langem nachgewiesen, dass eine gute Grundschulpädagogik für den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen genauso wichtig ist wie die Pädagogik an den weiterführenden Schulen. Zudem studieren Grundschullehrkräfte heute genauso lange wie Gymnasiallehrkräfte und absolvieren ebenfalls einen Master-Studienabschluss. Die gute Bezahlung trägt darüber hinaus dazu bei, dass Hamburg für gute Grundschullehrkräfte ein attraktives Bundesland bleibt. So sichern wir langfristig unsere gute Lehrerversorgung.“
Deutliche Gehaltserhöhung auch beim therapeutischen Personal
Auch beim therapeutischen Personal an Schulen hebt die Schulbehörde die Gehälter ab diesem Schuljahr mit einer außerordentlichen Gehaltserhöhung an. Sie werden künftig wie Erzieherinnen und Erzieher bezahlt. Diese Regelung soll mit den Tarifpartnern im Rahmen der anstehenden Tarifverhandlungen dauerhaft für ganz Deutschland vereinbart werden. Damit heilt die Freie und Hansestadt Hamburg ein Problem, das bei den Tarifverhandlungen der letzten Jahre entstanden ist. Weil es kostenlose Therapieangebote in den Schulen nur im Bundesland Hamburg gibt, wurden die dafür angestellten Therapeutinnen und Therapeuten bei den deutschlandweiten Tarifverhandlungen von den Sozialpartnern regelmäßig „übersehen“. Dadurch haben die Therapeuten im Schuldienst im Vergleich zu anderen Berufen in den letzten Jahren immer stärker den Anschluss verloren. Die Einordnung ihrer Gehälter in die Tarifstruktur der riesigen Gruppe der Erzieher soll sicherstellen, dass die Therapeuten künftig die gleichen Gehaltserhöhungen bekommen wie Erzieher.
Ties Rabe: „Wir bedauern, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften die Therapeutinnen und Therapeuten an unseren Schulen bei den Tarifverhandlungen seit Jahren nicht angemessen berücksichtigen. Um das Engagement und den Einsatz unserer Beschäftigten zu würdigen, haben wir uns zu einem mutigen Hamburger Schritt entschlossen, um wenigstens auf Landesebene in Hamburg zu einer guten Sonderlösung zu kommen.“
Bis zu einer endgültigen tariflichen Regelung wird in Hamburg im Rahmen einer Übergangsregelung die Entgeltdifferenz zwischen Therapeuten sowie Erziehern durch eine Zulage angeglichen. Die Rechnung bedeutet für Beschäftigte in den Erfahrungsstufen 3 bis 6 eine außerordentliche Entgeltanhebung um 140 bis 300 Euro brutto pro Monat bei einer Vollzeitbeschäftigung. Wie bei den Vorschullehrkräften wird die Zulage ab Herbst rückwirkend zum 1. August 2023 ausgezahlt.