Das Recht auf Kommunikation ist im Grundgesetz (§ 3 Absatz 3) und in der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 24 Absatz 3) festgeschrieben. Dieses Recht gilt auch für Menschen, die bei der Kommunikation auf Unterstützung angewiesen sind. Unterstützte Kommunikation bezeichnet eine Reihe von Methoden, Hilfsmitteln und Strategien, die Menschen mit eingeschränkter oder fehlender Sprach- und Kommunikationsfähigkeit dabei helfen, sich besser auszudrücken und verstanden zu werden. Hilfsmittel können dabei Symbole, Gebärden, Gegenstände und Rituale, aber auch die Einbeziehung der Bezugspersonen sein.
Mit einem Erklärfilm wollen die Stiftung Alsterdorf und die Landeszentrale für mehr Verständigung und Verständnis werben. In den Arbeitsfeldern der Stiftung Alsterdorf spielt Unterstützte Kommunikation (UK) eine wichtige Rolle. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in diesem Fachgebiet geschult. Ziel ist, die Kommunikation und Mitbestimmung von Menschen mit schwer verständlicher oder fehlender Lautsprache zu verbessern. Die gleich-berechtigte Teilhabe aller Menschen in einer inklusiven Gesellschaft ist Grundlage der Arbeit der Stiftung Alsterdorf und auch der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, weshalb beide Einrichtungen nun einen Erklärfilm herausgebracht haben.
Der 90-sekündige Film zeigt auf einfache und unterhaltsame Weise, was Unterstützte Kommunikation ist und sensibilisiert das gesellschaftliche Umfeld von kommunikations-beeinträchtigten Menschen für deren besondere Situation. Der Film vermittelt Informationen über einfache Formen der Kommunikationsunterstützung, wie zum Beispiel grundlegende Symbole und Gebärden und technische Hilfsmittel.
Der Film ist auf den Websites beider Einrichtungen abrufbar:
Evangelische Stiftung Alsterdorf
Landeszentrale für politische Bildung
Rückfragen der Medien
Evangelische Stiftung Alsterdorf
Marion Förster
Pressesprecherin
Telefon: 01 73. 248 19 42
E-Mail: m.foerster@alsterdorf.de