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Neues STARTCHANCEN-Programm

Hamburg bekommt rund 215 Mio. Euro für benachteiligte Kinder und Jugendliche

05. Februar 2024 Pressemitteilung

Mehr als 80 Hamburger Schulen mit bis zu 45.000 Schülerinnen und Schülern sollen profitieren.

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Bund und Länder haben sich nach monatelangen Verhandlungen am vergangenen Freitag auf die Umsetzung des Startchancen-Programms verständigt. Das Programm wird in den kommenden zehn Jahren beginnend zum Schuljahr 2024/25 deutschlandweit 4.000 Schulen mit einer sozioökonomisch benachteiligten Schülerschaft unterstützen. Damit werden eine Million benachteiligte Schülerinnen und Schüler gezielt beim Erwerb von Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Bund und Länder geben dazu pro Jahr jeweils eine Milliarde Euro für Investitionsmittel, für ein schulisches Chancenbudget und für mehr Personal in multiprofessionellen Teams. Hamburg erhält daraus zusätzlich 215 Millionen Euro während der zehn Jahre Programmlaufzeit, mit denen es zahlreiche bestehende Programme der Förderung benachteiligter Kinder ausweiten und neue Maßnahmen einführen kann.

Schulsenatorin Ksenija Bekeris: „Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, ein großes Programm für mehr Chancengerechtigkeit und für die Verringerung der sozialen Spaltung in Deutschland zu vereinbaren. Der Abbau von Bildungsbenachteiligung ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe, zu der Schulen einen großen Beitrag leisten können. Mit den zusätzlichen Mitteln kann Hamburg seine bestehenden Programme wie beispielsweise die Sprachförderung, die Lernförderung oder das Programm „23+ Starke Schulen“ ausweiten, aber auch neue Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit auflegen. Insgesamt wird Hamburg durch das Startchancen-Programm hervorragend in seiner bisherigen Strategie bestärkt: Mit dem Sozialindex, der Ganztagsschule, den zahlreichen Förderprogrammen fokussiert sich Hamburg schon seit vielen Jahren auf Kinder und Jugendliche, die von Haus aus benachteiligt sind. Ich freue mich sehr, dass dieser Schwerpunkt nun auch deutschlandweit umgesetzt werden soll.“

Hamburg gehörte zu den vier Ländern, die mit dem Bund über die Ausgestaltung und Umsetzung des Programms verhandelt haben. Senatorin Bekeris: „Ganz wesentlich durch den hartnäckigen Einsatz von Staatsrat Rainer Schulz konnten die Verhandlungen sowie durch IfBQ-Direktorin Dr. Martina Diedrich die inhaltliche Ausgestaltung des Programms nun zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Davon werden Kinder und Jugendliche in Hamburg und in ganz Deutschland profitieren. Dafür bin ich außerordentlich dankbar.“

Das Startchancen-Programm soll dazu beitragen, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen an den teilnehmenden Schulen ihre Talente und Potentiale entfalten können und der Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt werden kann. Damit sollen auch Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit gestärkt werden. In drei zentralen Programmsäulen werden den teilnehmenden Schulen künftig Mittel bereitgestellt:

  • Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung (40 Prozent der Mittel)
  • Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung (30 Prozent der Mittel)
  • Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams (30 Prozent der Mittel)

Das Startchancen-Programm ist ursprünglich Teil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung, wird jetzt aber als Bund-Länder-Programm in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern und bei gleicher gemeinsamer Finanzierung umgesetzt. Das heißt konkret: Für jeden Euro, den die Bundesregierung zur Verfügung stellt, müssen die Länder einen Euro gegenfinanzieren. Das kann zum Teil über die Anrechnung bestehender Maßnahmen oder durch zusätzliche Ressourcen erfolgen. Die Schulen, die an dem Programm teilnehmen, werden danach ausgesucht, ob sie einen hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern haben. Konkret geht es darum, ob an einer Schule besonders viele Kinder armutsgefährdet sind und / oder einen Migrationshintergrund haben.

Das Startchancen-Programm wurde im vergangenen Jahr und bis Ende Januar diesen Jahres in Verhandlungen zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet. Dazu hatten die Länder ihr Verhandlungsmandat an eine Gruppe übertragen, zu der neben Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein auch Hamburg gehört. In diesen Ländern gibt es bereits umfassende Erfahrungen mit Programmen, die eine ähnliche Zielsetzung wie das Startchancen-Programm verfolgen; in Hamburg ist das Programm „23+ Starke Schulen“. Die Verhandlungen wurden am vergangenen Freitag erfolgreich abgeschlossen: In einer Sonder-Sitzung der Kultusministerkonferenz haben die Länder das Startchancen-Programm beschlossen, anschließend wurde es gemeinsam mit dem Bund öffentlich vorgestellt. Damit werden in den kommenden zehn Jahren insgesamt 20 Milliarden Euro in ganz Deutschland für besonders benachteiligte Kinder und Jugendliche aufgewendet.

In Hamburg werden voraussichtlich etwa 80 bis 90 Schulen mit bis zu 45.000 Schülerinnen und Schülern am Startchancen-Programm beteiligt sein. Dabei werden gemäß Programmvorgabe 60 Prozent Grundschulen teilnehmen und 40 Prozent weiterführende Schulen, darunter auch einige berufsbildende Schulen. Da Hamburg über einen Sozialindex für Schulen verfügt, ist es sehr einfach, die am stärksten betroffenen Schulen zu identifizieren: In erster Linie geht es um Schulen mit Sozialindex 1 und 2 (sozioökonomisch benachteiligte oder sehr benachteiligte Schülerschaft), bei den berufsbildenden Schulen vor allem um solche mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern in der Ausbildungsvorbereitung (AV).

Hintergrund

Inhaltlich knüpfen die drei Programmsäulen an zahlreichen Maßnahmen an, die Hamburg bereits in den letzten Jahren systematisch auf- und ausgebaut hat:

  • Säule I: Durch die enormen Investitionen im Schulbau sind bereits heute in vielen Schulen zeitgemäße und förderliche Lernumgebungen geschaffen worden. Die Mittel aus Säule I können hier dafür verwendet werden, auch die Ausstattung klimagerecht, barrierefrei, inklusiv und lernförderlich zu gestalten.
  • Säule II: Mit den Chancenbudgets sollen die Schulen vor allem die Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern. Insbesondere geht es um die Entwicklung von Basiskompetenzen, die sozio-emotionalen Kompetenzen und die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler. Dazu sollen Personengruppen, die an den Startchancen-Schulen pädagogisch tätig sind, in ihrer Professionalisierung gestärkt werden. Angesichts der Lern- und Sprachförderung, der Etablierung von Programmen wie „BiSS – Bildung in Sprache und Schrift“ oder „Mathe sicher können“ und das inzwischen seit über zehn Jahren laufende Programm „23+ Starke Schulen“ verfügt Hamburg über vielfältige Ansätze, die im Programm übernommen und ausgebaut werden können.
  • Säule III: Hamburg stärkt die Schulen umfassend durch pädagogisches und therapeutisches Personal, die im und neben dem Unterricht die Schülerinnen und Schüler unterstützen. Es geht darum, Lernende gezielt zu beraten, eine lernförderliche Elternarbeit zu etablieren, die Entwicklung einer positiven Schulkultur zu unterstützen und Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu begleiten. Hierfür werden durch das Programm weitere Mittel bereitgestellt.

Weitere Informationen»

Bund-Ländervereinbarung (BMBF)
Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzmitteln (BMBF)
Orientierungspapier Startchancen (BMBF)
Startchancen-Programm (Wikipedia)

Rückfragen der Medien

Behörde für Schule und Berufsbildung
Peter Albrecht, Pressesprecher
Telefon: 040 428 63 2003
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