Schulsenatorin Ksenija Bekeris hat zum Schuljahresende Bilanz gezogen zum Lehrkräfteeinsatz im Schuljahr 2023/24. Danach verfügten allein die allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Hamburg über insgesamt 15.855 Vollzeitstellen für ihre vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben, 267 Stellen mehr als im Vorjahr. Mehr als neun von zehn Lehrkräften und nahezu das gesamte pädagogisch-therapeutische Fachpersonal sind unbefristet beschäftigt.
Schulsenatorin Ksenija Bekeris: „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Lehrkräfte dauerhaft zu beschäftigen und die Zahl der befristeten Arbeitsverträge im Interesse der Betroffenen und der Schulen möglichst gering zu halten. Die Schulbehörde schließt daher grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge mit entsprechend qualifizierten Lehrkräften und pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal (PTF) ab oder verbeamtet die Lehrkräfte. Nur bei Krankheitsausfällen, Erziehungszeiten, Mutterschutz und Beurlaubungen werden befristete Arbeitsverträge geschlossen. Zu Ende des letzten Schuljahres waren 91,4 Prozent aller Lehrkräfte und 96,5 Prozent des pädagogisch-therapeutisches Fachpersonals unbefristet beschäftigt. Ich freue mich, dass darüber hinaus 381 befristet eingestellte Lehrkräfte über die Sommerferien 2024 hinaus beschäftigt werden können, weil die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir weisen die Schulleitungen regelmäßig darauf hin, die rechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung von Sommerarbeitslosigkeit auszunutzen.“
Im Juni 2024 waren 91,4 Prozent aller Stellen für Lehrkräfte und 96,5 Prozent aller Stellen für pädagogisch therapeutisches Fachpersonal (PTF) mit unbefristet Beschäftigten besetzt. Darüber hinaus waren insgesamt 3.001 Lehrkräfte und 100 PTF mit Fristverträgen in einem Volumen von lediglich 8,6 Prozent bei den Lehrkräften und 3,1 Prozent bei den PTF am Gesamtvolumen der Beschäftigung von Lehrkräften und PTF beschäftigt. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei einem Prozentpunkt der befristet beschäftigten Lehrkräfte um ältere (Pensionäre) und Personen mit einer maximalen Arbeitszeit von 25 Prozent (mit einer Arbeitszeit von zehn Stunden und weniger pro Woche). Die 3.001 befristet eingestellten Lehrkräfte entsprechen 1.525 Vollzeitstellen, so dass diese Lehrkräfte rechnerisch im Schnitt jeweils eine halbe Stelle innehaben (Halbzeit-Berufstätigkeit).
Bei den Vertretungskräften handelt es sich oftmals um Auszubildende oder Studierende, Pensionäre und Personen, die auf einen Platz im Vorbereitungsdienst zur Lehrerausbildung (Referendariat) warten.
Eine befristet eingestellte Lehrkraft kann über unterschiedliche Qualifikationen verfügen. In der Regel greifen die Schulleitungen auf Personen zurück, die schulbekannt sind und als geeignet bewertet werden. Im Schuljahr 2023/24 hatten 33 Prozent der befristet eingestellten Lehrkräfte ein Lehramtsstudium, 39 Prozent eine andere Studienart und 25 Prozent eine Berufsausbildung abgeschlossen. 382 befristet eingestellte Lehrkräfte (13 Prozent) waren 60 Jahre und älter, streben in der Regel also keine dauerhafte Beschäftigung (mehr) an.
Pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal (PTF): 100 Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagogen und sonstige pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im Schuljahr 2023/2024 befristet an einer staatlichen Hamburger Schule angestellt, davon 56 Erzieherinnen und Erzieher, 43 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie eine Person als therapeutisches Personal. Dabei haben 31 Prozent des befristet eingestellten pädagogisch-therapeutischen Fachpersonals eine abgeschlossene Ausbildung, 14 Prozent ein abgeschlossenes Studium und 54 Prozent befinden sich in einer beruflichen Ausbildung oder haben eine andere Art von Abschluss. Dabei gilt: Eine Person kann über mehrere Qualifikationen verfügen. Regelhaft greifen die Schulleitungen auf Personen zurück, die schulbekannt sind und als geeignet bewertet werden.
Befristete Lehraufträge meist seit einem Jahr
Insgesamt 2.595 befristete Anstellungen endeten zum Schuljahresende 2023/24. Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse liefen in ihrer großen Mehrheit erst seit einem Jahr (92%). 6 Prozent liefen seit zwei Jahren und 3 Prozent länger als zwei Jahre.
Weniger Sommerarbeitslosigkeit bei Lehrkräften
381 befristet eingestellte Lehrkräfte können über die Sommerferien 2024 hinaus beschäftigt werden, weil die nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Wenn ein Befristungsgrund 365 Tage oder länger besteht, zum Bespiel bei der Vertretung für Elternzeit, wird regelhaft eine Beschäftigung unter Einschluss der Sommerferien vorgenommen. Von den 381 beschäftigen Lehrkräften arbeiten 152 an Grundschulen, 116 an Stadtteilschulen, 54 an Gymnasien, 30 an Sonderschulen und 29 an Beruflichen Schulen.
Die Schulbehörde weist die Schulleitungen seit 2018 regelmäßig darauf hin, dass in den Fällen, in denen für die Schulleitung absehbar der erforderliche Vertretungsbedarf zwölf Monate und mehr beträgt, Arbeitsverträge unter Einbeziehung der Sommerferien zu schließen sind, so dass es nicht zu „Sommerarbeitslosigkeit“ kommt. Diese Bemühungen haben sich dahin gehend ausgewirkt, dass sich die Anzahl der über die Sommerferien befristet beschäftigten Lehrkräfte von 231 (2021) auf 381 (2024) erhöht hat. Die Anzahl der über die Sommerferien befristet beschäftigten PTF hat sich von 83 (2021) auf 75 (2024) geringfügig verringert. Nur dann, wenn der schulische Vertretungsbedarf für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, können die Sommerferien aus rechtlichen Gründen nicht einbezogen werden.
Befristete Einstellung zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen
Nur dann, wenn Lehrerstellen oder Stellen für pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal (PTF) vorübergehend vakant sind, wird zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen. Die Schulbehörde schließt befristete Arbeitsverträge auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Die Gründe für befristete Anstellungen von Vertretungskräften sind Krankheitsausfälle, Erziehungszeiten und Mutterschutz sowie die Vertretung bei Beurlaubungen. Die Arbeitsverträge sind in diesen Fällen zwingend an die jeweiligen Vertretungstatbestände und Vertretungszeiträume gebunden. Die befristeten Arbeitsverträge enden daher unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zum Ende des Vertretungsbedarfes und -zeitraumes. Die Rekrutierung des Vertretungs-Personals obliegt der jeweiligen Schule.
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