Es werden (wie in den Vorjahren) insgesamt rund 19.000 Anmeldungen erwartet, davon rund 17.000 an den staatlichen Grundschulen. Erst ab 2028 wird aufgrund des Geburtenrückgangs der letzten Jahre mit rückläufigen Erstklässlerzahlen gerechnet. Der Anmeldezeitraum für private Grundschulen kann abweichen.
Am 1. August 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2019 geboren sind. Kinder, die nach dem 1. Juli 2019 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden. Eltern, deren Kinder zum 1. August 2025 schulpflichtig werden, haben im Rahmen der Anmelderunde für die Erstklässler ein Einladungsschreiben von ihrer regional zuständigen Schule erhalten.
Schulsenatorin Ksenija Bekeris appelliert an die Eltern und Sorgeberechtigten: „Bitte melden Sie Ihr Kind rechtzeitig an, um einen Platz an der gewünschten Grundschule bekommen zu können. Nutzen Sie die vielfältigen Informations- und Beratungsangebote der Schulen und der Schulbehörde und geben am besten drei Wunschschulen an. Alle staatlichen Grundschulen arbeiten mit den gleichen Bildungsplänen und bereiten die Kinder gut auf den Übergang in die weiterführenden Schulen vor. Einige wenige Grundschulen haben darüber hinaus spezielle Angebote. Wie stets bemühen sich Schulleitungen und Schulaufsicht darum, alle Elternwünsche zu realisieren. Im Vorjahr konnten rund 97 Prozent der Schülerinnen und Schüler an ihrer Erstwunschschule starten.“
Neben den bereits im November durchgeführten Infoabenden und Tagen der offenen Tür können sich Eltern auch über die Homepages der Schulen, digitale Broschüren, die digitale Suchmaschine für Schulen (Schulinfosystem) und die öffentlich zugänglichen Schulinspektionsberichten über die Schulen informieren:
Grundschulzeit Klasse 1-4 in Hamburg (umfangreiche Info-Broschüre + Karten): www.hamburg.de/grundschulen.
Digitale Suchmaschine für Schulen (Schulinfosystem inkl. Schulweg-Routenplaner): www.hamburg.de/schulinfosystem.
Schulinspektionsberichte: www.hamburg.de/inspektionsberichte.
Hamburger Schulstatistik: www.hamburg.de/schulstatistiken.
Das Schuljahr in Zahlen: https://ifbq.hamburg.de/bildungsberichte-und-statistische-analysen/schuljahr-in-zahlen/.
Die Eltern können ihre Kinder an 196 eigenständen staatlichen Grundschulen, 13 Grundschulabteilungen an staatlichen Stadtteilschulen (Langformschulen) sowie an 29 privaten Grundschulen anmelden. Darüber hinaus gibt es je 13 staatliche Sonderschulen und Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen.
Anmeldungen für die Vorschulklassen (VSK) – bundesweit einzigartiges Angebot der frühkindlichen Bildung
Parallel läuft auch die Anmeldezeit für die Vorschulklassen (VSK, Klasse 0) an den staatlichen Grundschulen für das Schuljahr 2025/26. In diesen Klassen werden die Kinder im letzten vorschulischen Jahr auf die Einschulung in die 1. Klasse vorbereitet und entsprechend ihren Bedarfen gefördert. Erwartet werden (wie in den Vorjahren) über 10.000 Anmeldungen für diese beliebten Vorschulklassen – ein bundesweit einzigartiges Angebot der frühkindlichen Bildung. Für diejenigen Kinder, bei denen vorab ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt wurde, ist der Besuch einer Vorschulklasse (meist in einer Grundschule) verpflichtend, die Schulpflicht wird also um ein Jahr vorgezogen.
Für eine Vorschulklasse können alle Kinder angemeldet werden, die zwischen dem 2. Juli 2019 und dem 1. Januar 2021 geboren sind. Kinder, die zwischen dem 2. Juli 2020 und dem 1. Januar 2021 geboren sind, werden nur aufgenommen, wenn sie voraussichtlich auch frühzeitig eingeschult werden. Die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnen mit dem Vorstellungsgespräch der Viereinhalbjährigen in der Schule und enden am 24. Januar 2025.
Anmeldeverfahren / Aufnahme an staatlichen Grundschulen
Grundsätzlich können sich Eltern die Schulen ihrer Kinder ohne Rücksicht auf die Entfernung vom Wohnort wünschen. Hat die gewünschte Schule ausreichend Platz, wird das Kind aufgenommen. Erst wenn die Kapazitäten der gewünschten Schule erschöpft sind, weil sie zum Beispiel nicht genug Räume hat, um alle Kinder aufzunehmen, entscheidet grundsätzlich die Länge des Schulweges über die Aufnahme: Wer näher an der Schule wohnt, bekommt den Schulplatz. Wird ein Geschwisterkind zeitgleich beschult, wird ein Schulplatz prioritär zugewiesen. Wer keinen Schulplatz an seiner Erstwunschschule bekommt, bekommt in der Regel einen Platz an seiner „Zweitwunschschule“ oder an seiner „Drittwunschschule“. Deshalb sollen alle Eltern drei Schulwünsche angeben. In rund 99 Prozent aller Schulanmeldungen bekommen die Kinder dieses Jahr einen Platz an ihrer Erst-, Zweit- oder Drittwunschschule.
Die Einschulungsfeiern der 1. Klassen der staatlichen Schulen finden je nach Schule zwischen 6. und 9. September 2025 statt.
Die Anmeldewoche für Klasse 5 des Schuljahres 2025/26 der staatlichen weiterführenden Schulen findet vom 3.2. bis 7.2.2025 statt.
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