Medienpolitik

Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht

17. Oktober 2014 Pressemitteilung

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, der Ministerpräsident des Landes Sachsen, Stanislaw Tillich, und der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, haben heute (17. Oktober 2014) in Potsdam stellvertretend für die Länder ein Gutachten zur konvergenten Medienordnung entgegen genommen. Erarbeitet wurde das Gutachten von Prof. Dr. Winfried Kluth (Universität Halle-Wittenberg) und Prof. Dr. Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut, Hamburg). Der Gutachtenauftrag ist entstanden aus der Arbeit der AG Medienstaatsvertrag der Rundfunkkommission, in der die Länder die Konsequenzen des Medienwandels für die medienpolitischen Instrumente und ihre Schnittstellen zum Bundesrecht diskutieren. Die AG dient der Vorbereitung der Arbeit einer Bund-Länder-Kommission zu diesen Fragen, die auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene vereinbart wurde.

Ziel der Länder in diesem Prozess ist der Erhalt von Vielfalt und kommunikativer Chancengleichheit in einer konvergierenden Marktsituation sowie die Schaffung von Planungssicherheit für die in Deutschland ansässigen Medienunternehmen. Die Ländergemeinschaft wird daher, in Auseinandersetzung mit dem Gutachten eine eigenständige gemeinsame Grundlage erarbeiten, um ab Anfang 2015 gut vorbereitet in eine Bund-Länder-Kommission für eine konvergente Medienordnung gehen zu können.
Das Gutachten nimmt die Problembereiche der Regulierung in den Blick, die sich im Kern des öffentlichen Medienrechts befinden. Dies sind Bereiche, die das Regulierungsziel der Vielfaltssicherung betreffen, sich an der Schnittstelle zwischen Bundes- und Landesregulierung bewegen und strukturell von einer Konvergenz-Entwicklung betroffen sind.

Folgende Kernaussagen des Gutachtens werden für die weitere Diskussion Relevanz haben:

  • Trotz der Konvergenz im Mediensektor besteht kein Bedarf einer radikalen Veränderung des Regulierungskonzeptes, vielmehr werden graduelle Anpassungen vorgeschlagen.
  • Fernsehen behält seine Funktion als Leitmedium, allerdings sind für bestimmte Angebote und Zielgruppen nicht-lineare Angebote von deutlich steigender Bedeutung.
  • Unter Berücksichtigung empirischer Forschung sind weite Spielräume für den Gesetzgeber eröffnet, Maßnahmen zu treffen die Vielfalt fördern und Meinungsmacht verhindern.
  • Den Ländern steht die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Vielfaltsicherung zu, der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für Wirtschaft und Telekommunikation. Die Verhinderung von Meinungsmacht bleibt - wo immer sie entsteht - verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe der Länder.
  • Ländern und Bund stehen verschiedene Handlungs- und Gestaltungsoptionen offen, die sich gegenseitig nicht ausschließen. Zu ihnen gehören Staatsverträge, Verwaltungsvereinbarungen, informelle Absprachen und Streitschlichtungsverfahren als Governance-Instrument.

Das vollständige Gutachten finden Sie als PDF im Internet unter: http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Konvergenz-Gutachten.pdf

 

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