Panama-Papers: Bundesrat will Steuerbetrüger strafrechtlich belangen
Der Steuerbetrug im Zusammenhang mit den sogenannten Panama Papers soll rechtstaatlich aufgearbeitet werden. Dafür setzt sich der Bundesrat in einer Entschließung ein, die Hamburg gemeinsam mit Niedersachsen, Berlin, Bremen und Thüringen vorgelegt hat. Darin rufen die Länder unter anderem dazu auf, den Steuerbehörden die Informationen zugänglich zu machen, die bislang einzelnen Medien vorliegen. Die Bundesregierung soll nach Auffassung der Länder sich überdies bei internationalen Finanztransaktionen um mehr Transparenz bemühen und die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden anderer Länder erhöhen. Außerdem sollten Finanzinstitute, die nachweislich Beihilfe zu Steuerbetrug leisten, nach Überzeugung des Bundesrates stärker zur Rechenschaft gezogen werden. Dazu sollten explizite Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat bereits vor zwei Jahren beschlossen (Drucksache 117/14). Die Initiative wurde vom Bundestag bislang jedoch nicht aufgegriffen.
Länder kritisieren Reform der Investmentbesteuerung
Die Bundesregierung will die Systematik der Besteuerung von Investitionen verändern, für mehr Transparenz sorgen und das System an das EU-Recht anpassen. Damit soll verhindert werden, dass gewisse Investments als aggressive Steuersparmodelle missbraucht werden können. Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf am Freitag in einem ersten Durchgang und wird eine umfangreiche Stellungnahme abgeben. Darin kritisieren die Länder vor allem, dass weiterhin unklar bleibt, wie Veräußerungsgewinne aus Streubesitz künftig behandelt werden, obwohl die Länderkammer dies bereits mehrfach in den Beratungen der Jahressteuergesetze 2014 und 2015 angemahnt hatte (siehe u.a. Bundesrats-Beschluss 437/14). Der Bundesrat erinnert nun daran, zuletzt nur deshalb auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet zu haben, weil die Bundesregierung in einer Protokollerklärung verbindlich zusagte, eine Regelung zum Streubesitz zu treffen. Überdies kritisieren die Länder unter anderem auch die neue Regelung zu sogenannten Cum/Cum-Geschäften; sie seien zu wenig konkret ausgestaltet um ein Umgehen der Dividendenbesteuerung wirksam zu verhindern.
Hamburg fordert eindeutiges Klagerecht für Datenschutzbehörden
Hamburg setzt sich für ein ausdrückliches Klagerecht der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung des sogenannten Safe-Harbor-Urteils des Europäischen Gerichtshofs ein. Mit einer Entschließung soll die Bundesregierung gebeten werden, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: „Tausende von US-Unternehmen speichern zu jeder Zeit und unüberschaubar viele europäische Kundendaten in den Vereinigten Staaten. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie die langjährige Praxis der Datenweitergabe für rechtswidrig erklärt hat. Ein Klagerecht der Datenschutzaufsichtsbehörden ist zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich und stellt einen weiteren Schritt zu einer Europäisierung des Verwaltungsrechts dar. Es zielt auf eine objektive gerichtliche Kontrolle und bedeutet unmittelbaren Verbraucherschutz.“ Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof erklärte mit seinem Urteil vom Oktober 2015 die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig. Sie hatte es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie aus einem EU-Land in die USA zu übermitteln. Zugleich sprach sich der EuGH für ein Klagerecht nationaler Datenschutzbehörden aus. Die Entschließung Hamburgs fordert nun eine gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung. Senator Steffen wird die Initiative am Freitag im Plenum der Länderkammer vorstellen, bevor sie zur weiteren Beratung den Ausschüssen zugewiesen wird.
Bundesrat drängt auf höheren Datenschutz beim Umbrella-Agreement
Mit einer von Hamburg initiierten Entschließung will sich der Bundesrat für einen höheren Schutz personenbezogener Daten beim sogenannten EU-US-Umbrella Agreement einsetzen. Diese Vereinbarung soll den Datentransfer zu Strafverfolgungszwecken zwischen der Europäischen Union und den USA regeln. Allerdings enthält sie aus Sicht der Länder noch Schlupflöcher. Zwar dürfen persönliche Daten nur zum Zwecke der Strafverfolgung ausgetauscht werden, eine effektive Einschränkung hinsichtlich der Weitergabe an Dritte, wie etwa nationale Behörden oder Drittstaaten, ist jedoch nicht konsequent geregelt. Ebenso fehlt ein explizites Weitergabeverbot, wenn die Daten zur Verhängung einer Todesstrafe führen könnten. Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen: „Die Bürgerinnen und Bürger haben großes Vertrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden. Dieses Vertrauen darf nicht durch halbgare Absprachen beeinträchtigt werden. Es ist daher unsere Aufgabe darauf zu achten, dass die Grundrechte auch bei interkontinentalen Abkommen gewährleistet bleiben.“ Auch zur dieser Entschließung wird Senator Steffen am Freitag im Bundesratsplenum reden. Für die Entschließung zeichnet sich eine Mehrheit unter den Ländern ab.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Die Länderkammer berät am Freitag einen Vorschlag der Europäischen Kommission, wonach die Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überarbeitet werden sollen. So soll klargestellt werden, dass bei einer Entsendedauer von mehr als 24 Monaten mindestens das arbeitsrechtliche Schutzniveau des Mitgliedstaates gilt, in dem die Arbeit hauptsächlich verrichtet wird. Allgemein verbindliche Tarifverträge sollen zudem auf sämtliche Wirtschaftsbereiche ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollen künftig auch bei Untervergabeketten und ausländischen Leiharbeitsunternehmen die Regelungen des Ziellandes gelten. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, fordert jedoch die Entsenderichtlinie unmissverständlich als Mindeststandard auszugestalten. Zuletzt hatten Urteile des Europäischen Gerichtshofes sie eher zu einer Maximalrichtlinie erhoben. Entsprechend wird die Bundesregierung mit Unterstützung Hamburgs aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den einzelnen Mitgliedstaaten höhere Standards und weitergehende Tariftreueklauseln möglich sein sollen.
Nach den Abgasmanipulationen bei Kfz: Länder fordern unangekündigte Prüfungen
Die Europäische Kommission will Automobilhersteller strenger als bislang verpflichten, die bestehenden Umwelt- und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Dazu schlägt sie eine grundlegende Überarbeitung des Typengenehmigungssystems sowie eine Marktüberwachung für bereits in Betrieb genommene Fahrzeuge vor. Ferner sollen die Befugnisse der zuständigen Behörden erweitert werden, sodass künftig beispielsweise auch Einblick in die Motorsoftware genommen werden kann. Der Bundesrat begrüßt den Vorstoß der Kommission. Angesichts der Manipulationen der entsprechenden Software bei Kraftfahrzeugen in der Vergangenheit fordern die Länder insbesondere bei der Prüfung von Emissionen im praktischen Fahrbetrieb mehr Transparenz. Entsprechend wird die Bundesregierung mit Unterstützung Hamburgs aufgefordert, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass neue Fahrzeugmodelle im realen Fahrbetrieb zufällig auf die Einhaltung der geltenden Grenzwerte kontrolliert werden. Entsprechende Emissionstest sollten darüber hinaus auch bei Fahrzeugen mit unterschiedlichen Kilometerständen durchgeführt werden.
Länder wollen Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln
Mit einer auch von Hamburg unterstützten Entschließung setzen sich Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für eine Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln ein, in denen Eier oder Eibestandteile enthalten sind. Während bei unverarbeiteten Eiern ersichtlich ist, aus welchen Haltungsformen die Legehennen stammen, können Kundinnen und Kunden dies bei verarbeiteten Produkten nicht erkennen und folglich ihre Kaufentscheidung auch nicht danach ausrichten. Bei unverarbeiteten Eiern führte die Kennzeichnung zu einem größeren Marktanteil von Eiern aus tierwohlgerechter Haltung. Mit der Entschließung soll die Bundesregierung nun erneut aufgefordert werden, eine entsprechende nationale Kennzeichnungspflicht einzuführen und sich auch auf EU-Ebene für eine allgemeingültige Regelung einzusetzen. Ein gleichgerichteter Beschluss des Bundesrates vom Juni 2013 ist bislang von der Bundesregierung nicht umgesetzt worden (Drucksache 191/13).
Doping-Opfer: Bundesrat befürwortet neuen Hilfefonds
Bei vielen Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern der DDR, die systematisch im staatlichen Auftrag gedopt wurden, zeigen sich schwere Gesundheitsschäden erst etliche Jahre später. Nachdem ein erstes Doping-Opfer-Hilfegesetz Ende 2007 ausgelaufen ist, will die Bundesregierung mit einem neuen Hilfsfonds nun auch die von den Spätfolgen des Dopings Betroffenen anerkennen. Sie sollen eine finanzielle Unterstützung von jeweils 10.500 Euro erhalten. Insgesamt stehen 10,5 Millionen Euro bereit. Der Bundesrat wird voraussichtlich einstimmig für den neuen Hilfsfonds votieren.
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