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Bundesrat

Tagesordnung umfasst 47 Punkte

13. Oktober 2016 Pressemitteilung
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An der 949. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2016 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senator Dr. Peter Tschentscher und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

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I. Personalien

Malu Dreyer wird neue Präsidentin des Bundesrats (TOP 1)

Der Bundesrat wählt am Freitag turnusgemäß ein neues Bundesratspräsidium, das vom 1. November 2016 an für ein Jahr im Amt sein wird. Auf den Regierungschef Sachsens, Stanislaw Tillich, folgt nun die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer. Das Präsidium des Bundesrates wechselt nach einer festgelegten Reihenfolge, die auf der Königsteiner Vereinbarung von 1950 beruht. Neben der Präsidentin werden auch ihre zwei Stellvertreter am Freitag neu gewählt. Auch dies geschieht nach festen Regeln: Zum Ersten Vizepräsidenten wird jeweils der Präsident des Vorjahres und zum Zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt. In diesem Jahr sind dies Stanislaw Tillich und der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller.

Dr. Till Steffen bleibt Vorsitzender des Rechtsausschusses (TOP 3)

Auch die Vorsitzenden der Fachausschüsse des Bundesrates werden jährlich neu gewählt. Dabei hat Hamburg traditionell den Vorsitz des Rechtsausschusses inne. Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen wurde einstimmig vom Rechtsausschuss vorgeschlagen und wird diesen somit auch künftig leiten.

Bundesrat wählt Yvonne Ott zur Richterin am Bundesverfassungsgericht (TOP 46)

Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach Dr. Yvonne Ott zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht wählen. Yvonne Ott begann ihre Laufbahn im hessischen Finanzministerium. 2004 wurde sie – nach einer zweieinhalbjährigen Abordnung an das Bundesverfassungsgericht – zur Vorsitzenden Richterin an das Landgericht Frankfurt/Main berufen. Seit 2010 gehört die promovierte Juristin dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an. Beim Bundesverfassungsgericht wird ein Platz im ersten Senat frei, da Ende Oktober die Amtszeit des Richters Prof. Dr. Reinhard Gaier ausläuft. Der Erste Senat ist zuständig für Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden, soweit nicht im Einzelfall der Zweite Senat zuständig ist. Für die nun frei werdende Stelle, die mit einer Bundesrichterin oder einem Bundesrichter besetzt werden muss, haben die SPD-geführten Länder das Vorschlagsrecht. Der Bundesrat muss Yvonne Ott mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Bundesrats, also mit 46 von 69 Stimmen wählen. Diese Mehrheit zeichnet sich ab.

II. Hamburger Positionen

Bundesrat berät Einigung über Reform der Erbschaftsteuer (TOP 5)

Unter dem Vorsitz von Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz gelang es Ende September im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern, eine Einigung über die Reform der Erbschaftsteuer zu erzielen. Die Verständigung, die dem Bundesrat am Freitag zur Abstimmung vorliegt, sieht etwa Präzisierungen im Bewertungsgesetz und bei den Kriterien für eine Begünstigung von Familienunternehmen vor. Ferner wurde die ursprünglich vorgesehene Stundungsregelung modifiziert und missbrauchsanfällige Regelungen, wie etwa die Begünstigung von Freizeit- und Luxusgegenständen, gestrichen. Der Einigungsvorschlag wurde bereits vom Bundestag beschlossen und auch die Länderkammer wird dem Vorschlag aller Voraussicht nach zustimmen.

Mehr Rechte für „Scheinväter“ (TOP 20)

Mütter von „Kuckuckskindern“ sollen künftig die Identität des biologischen Vaters offenlegen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil von Februar 2015 die bestehende Praxis beanstandet, wonach es dafür eigens einer richterlichen Einzelfallentscheidung bedurfte. Die Karlsruher Richter forderten eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für jene Väter, die im Glauben Unterhalt entrichtet hatten, dass sie leiblicher Vater des Kindes sind. Künftig sollen sie ein Auskunftsanspruch haben, um vom biologischen Vater die Unterhaltskosten zurückfordern zu können. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt dem Bundesrat nun zur erstmaligen Beratung vor. Konkret sieht er einen Auskunftsanspruch vor, wenn der „Scheinvater“ die eigene Vaterschaft wirksam anfechten kann; hierfür gibt es bereits gesetzliche Regelungen. Liegt der Beweis in Form eines Vaterschaftstests vor, dann muss die Mutter den leiblichen Vater des Kindes angeben. Der "Scheinvater" hat dann das Recht, vom biologischen Vater Unterhaltskosten zurückzufordern - der Regressanspruch bezieht sich auf Unterhaltszahlungen von maximal zwei Jahren. Im Einzelfall kann das Gericht die Mutter von der Auskunftspflicht entbinden, wenn dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Dem Plenum liegen einige Empfehlungen der Fachausschüsse vor. Unter anderem empfiehlt der Rechtsausschuss, den Regresszeitraum für den „Scheinvater“ von zwei auf sechs Jahre zu verlängern.

Neue Regeln für Makler und Verwalter (TOP 23)

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll es neue Standards geben. Um die Rechte von Verbrauchern zu stärken und sie vor finanziellen Schäden zu schützen, müssen Immobilienmakler künftig ihre Sachkunde nachweisen. Dieser Nachweis wird eine der Voraussetzungen dafür, eine gewerberechtliche Erlaubnis zu erhalten. Für Verwalter von Wohnungseigentum wird neben dem Sachkundenachweis auch eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter, die bereits mindestens sechs Jahre ununterbrochen gewerblich gearbeitet haben, gilt eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung, die sie von der Pflicht enthebt, bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abzulegen. Der Bundesrat berät den nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf im ersten Durchgang. Auf Initiative Hamburgs wird darüber diskutiert, ob auch Immobilienmakler, die sechs Jahre als Angestellte gearbeitet haben, von der „Alte-Hasen-Regelung“ profitieren können. Zudem werden weitere Verbesserungen beim Verbraucherschutz gefordert. So sollen nicht nur die Verwalter, sondern auch Makler verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen.

Striktere Vorgaben für Wachleute (TOP 11)

Auch für die Betreiber von Sicherheitsunternehmen sollen strengere Regeln eingeführt werden. Sie sollen künftig alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden und müssen einmalig eine Sachkundeprüfung ablegen. Dies sieht ein Gesetz vor, das dem Bundesrat im zweiten Durchgang zur Beratung vorliegt. Mit dem Gesetz wird unter anderem auf Übergriffe von einzelnen Beschäftigten von Sicherheitsfirmen in Flüchtlingsunterkünften reagiert. Zugleich sollen Ordner, die bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen eingesetzt werden, künftig ebenfalls genauer überprüft werden. Der Bundestag hat die Forderungen des Bundesrats aus dem ersten Beratungsdurchgang im Wesentlichen aufgegriffen und unter anderem eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung in das Gesetz aufgenommen. Diese Abfragen sollen künftig digital und automatisiert über ein neu geschaffenes Bewacherregister abgewickelt werden. Die Abfrage soll sicherstellen, dass Personen, die als extremistisch eingestuft werden, der Zugang zu dem Berufsfeld verweigert wird. Die Länderkammer wird das Gesetz deshalb aller Voraussicht nach passieren lassen.

Freiwilliges Engagement stärken (TOP 14)

Ob Kita, Pflegeheim oder Wattenmeer, die Arbeit im Freiwilligendienst des Bundes und der Länder ist vielfältig und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Nachfrage nach Plätzen übersteigt aber deutlich das Angebot. Der Bundesrat befasst sich daher auf Initiative Nordrhein-Westfalens mit der Frage, wie die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste weiter verbessert werden können. Hamburg unterstützt den Entschließungsantrag, der zum Ziel hat, bürokratische Hürden für Anbieter abzubauen und Freiwillige aus einkommensschwachen Familien sowie Menschen mit Behinderungen besser zu unterstützen. Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, wie Anbieter bundesweit einheitlich von der Umsatzsteuer befreit und einheitliche Qualitätsstandards umgesetzt werden können. Der Antrag enthält außerdem die Forderung, dass das Taschengeld nicht mehr als Einkommen auf Leistungen der Grundsicherung und der Sozialhilfe angerechnet und eine Wohngeldzahlung ermöglicht werden soll.

Initiative zu verbesserten Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern (TOP 13)

Entgegen der landläufigen Meinung vertreten sich Ehegatten und Lebenspartner nicht automatisch gegenseitig, wenn ein Partner nach einem Unfall keine eigenen Entscheidungen über seine medizinische Behandlung treffen kann. Der Bundesrat berät daher am Freitag einen Gesetzentwurf mehrerer Länder, wonach der nicht getrennt lebende Ehegatte oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft grundsätzlich als Bevollmächtigter gelten soll. Er könnte damit für seinen handlungsunfähigen Partner Entscheidungen bei der Gesundheitssorge und in damit zusammenhängenden Angelegenheiten treffen. So soll der Partner etwa in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen, Behandlungsverträge mit Ärzten schließen, eine notwendige Rehabilitation veranlassen oder Ansprüche seines Partners gegenüber der Krankenversicherung geltend machen können. Voraussetzung soll aber sein, dass der Betroffene selbst nicht etwas anderes verfügt oder geäußert hat. Voraussichtlich werden die Länder beschließen, den Vorschlag dem Bundestag zur Beratung vorzulegen.

Mehr Transparenz für Gerichtsverfahren (TOP 19)

Das Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen sowie Filmaufnahmen vor Gericht soll gelockert werden. Nach den Erfahrungen aus dem sogenannten NSU-Prozess hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach künftig der Ton aus einem Verfahren in einen Nebenraum – dem sog. Medienarbeitsraum – übertragen werden darf, wenn das Gericht dies für zulässig erklärt. Im NSU-Verfahren hatte sich gezeigt, dass der Gerichtssaal zu klein für alle interessierten Medienvertreter war. Für wissenschaftliche und historische Zwecke kann künftig in Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung eine audio-visuelle Aufzeichnung der gesamten Gerichtsverhandlung zugelassen werden. Schließlich ist vorgesehen, dass in besonderen Fällen die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgenommen werden können. Der Bundesrat schlägt einige Klarstellungen und Ergänzungen im ersten Durchgang vor.

Asbest-Risiko minimieren (TOP 35)

Der Bundesrat berät eine Verordnung, mit der die Kennzeichnung von Gefahrstoffen an EU-Recht angepasst werden soll. Hamburg setzt sich für einen umfassenderen Schutz vor asbesthaltigen Materialien ein. Das Asbest-Risiko und damit das Risiko schwerer und tödlich verlaufender Erkrankungen ist noch nicht gänzlich gebannt. Vor allem Beschäftigte im Bauhandwerk haben bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten noch immer mit asbesthaltigen Materialien zu tun – oftmals ohne zu wissen, dass in Dächern oder in Fassaden Asbest enthalten ist. Mit einer Entschließung fordert Hamburg über die Gefahrstoffnovelle hinaus wirksame Asbest-Regelungen, beispielsweise eine Pflicht zur Information für Bauherren gegenüber Handwerksbetrieben, und strenge Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Sachkunde der Betriebe. Um Menschen und Umwelt zu schützen, sollen die Standards auch dann gelten, wenn Privatpersonen mit asbesthaltigen Materialien umgehen.

Länder fordern höhere Bußgelder zum Schutz der Infrastruktur (TOP 15)

Die Länderkammer wird morgen über die Forderung nach einem neuen Bußgeld-Tatbestand zum Schutz der Infrastruktur beraten. Hintergrund der Initiative aus Nordrhein-Westfalen sind die Erfahrungen mit der Leverkusener Rheinbrücke. Trotz einer Sperrung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht überqueren weiterhin täglich bis zu 150 Lkw in beiden Fahrtrichtungen die Brücke. Die Schäden am Bauwerk sind durch die erhebliche Belastung mit dem schweren Lkw-Verkehr entstanden. Es zeichnet sich ab, dass der Bundesrat die Bundesregierung mit den Stimmen Hamburgs auffordern wird, Lastwagenfahrer, die sich nicht an Fahrverbote wie das an der Leverkusener Rheinbrücke halten, mit erhöhten Bußgeldern von bis zu 1000 Euro zu sanktionieren. Bislang werden bei derartigen Verstößen nur 75 Euro oder bei Vorsatz 150 Euro fällig. Dies soll sich nun durch Einführung eines Bußgeld-Tatbestands für den Fall einer „vorsätzlichen Gefährdung einer volkswirtschaftlich unverzichtbaren Infrastruktur“ bundesweit ändern.

Weitreichendes Verbot von „Legal Highs“ (TOP 7)

Allein im vergangenen Jahr sind 39 Menschen in Deutschland gestorben, weil sie so genannte Neue Psychoaktive Stoffe (NPS) eingenommen haben, wie der aktuelle Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung darlegt. Solche „Legal Highs“ werden beispielsweise als Kräutermischungen oder Badesalz und als angeblich legale, harmlose Alternative zu Drogen wie Cannabis oder Kokain angeboten. Im zweiten Beratungsdurchgang wird der Bundesrat am Freitag daher ein Gesetz unterstützen, das ein weitreichendes Verbot von NPS vorsieht. Das Gesetz schließt eine Strafbarkeitslücke, indem nicht einzelne Stoffe, sondern ganze Stoffgruppen von einem Verbot erfasst werden. In der Vergangenheit konnte eine kleine molekulare Veränderung dafür sorgen, dass eine Substanz nicht mehr nach Betäubungsmittelrecht verboten war. Zukünftig kann nun auf Entwicklungen des Drogenmarktes reagiert werden, da auch neue chemische Varianten bekannter Stoffe erfasst sind.

Rückfragen der Medien

Hanna von Hahn
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