Majestätsbeleidigung soll nicht mehr gesondert bestraft werden (TOP 69)
Der Bundesrat befasst sich am Freitag im zweiten Durchgang mit einem Vorschlag aus Hamburg, den umstrittenen Strafrechts-Paragrafen über die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) ersatzlos zu streichen. Mehrere Länder unterstützen dieses Vorhaben als Mitantragssteller. Nach den Plänen der Antragsteller sollte der § 103 StGB zeitnah gestrichen werden und nicht erst – wie von der Bundesregierung diskutiert – im Jahr 2018. Die Initiative wird voraussichtlich in der Sitzung eine Mehrheit erhalten.
Bundeshaushalt unterstützt Hamburg mit zusätzlichen Mitteln für Kultur, Wissenschaft und Forschung (TOP 1)
Der Bundesrat berät am Freitag abschließend über den Bundeshaushalt 2017. Erfreulich für Hamburg ist, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages auf Initiative der Hamburger Bundestagsabgeordneten eine umfangreiche Unterstützung zahlreicher Projekte in der Hansestadt beschlossen hat. So stellt der Bund zusätzliche Mittel für die Grundfinanzierung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt und der Fraunhofer-Gesellschaft sowie für die Errichtung des Deutschen Maritimen Forschungszentrums bereit. Zudem erhält Hamburg Bundeszuschüsse für weitere wichtige Modernisierungsprojekte, wie zum Beispiel für die Hamburger Sternwarte in Bergedorf, die Schaugewächshäuser in Planten und Blomen, die Laeiszhalle und den Heinrich-Hertz-Fernsehturm. Darüber hinaus wird sich der Bundesrat am Freitag mit dem Nachtragshaushalt 2016 befassen. Der bereits im Jahr 2015 vom Bund eingerichtete „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ soll um weitere 3,5 Milliarden Euro für die Stärkung von Investitionen bei der Bildungsinfrastruktur aufgestockt werden.
Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung (TOP 2)
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen unveräußerlichen Rechte wie Menschen ohne eine Behinderung. Dieser Anspruch aus der UN-Behindertenrechtskonvention soll mit dem Bundesteilhabegesetz, das am Freitag abschließend im Bundesrat beraten wird, schrittweise verwirklicht werden. Das Bundesteilhabegesetz bedeutet einen echten Systemwechsel: weg vom Fürsorgesystem der Sozialhilfe, hin zu einem eigenständigen Leistungsrecht für die Betroffenen. Teilhabeleistungen werden in Zukunft nicht mehr an eine bestimmte Wohnform gebunden sein. Das Gesetz soll Vereinfachungen und Verbesserungen für die Betroffenen bringen. Künftig reicht ein Reha-Antrag aus, um verschiedene Leistungen aus einer Hand zu erhalten. Neu eingeführt wird ein Anspruch auf unabhängige Beratung. Wer Eingliederungshilfeleistungen erhält, kann mehr von seinem Einkommen und Vermögen behalten als bisher. Außerdem werden Ehe- und Lebenspartner nicht mehr mit ihrem Einkommen und Vermögen herangezogen. Um die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, können dann auch Lohnkostenzuschüsse an Betriebe gezahlt werden. Der Gesetzentwurf wurde mehrere Monate lang kontrovers diskutiert und im Bundestag noch einmal überarbeitet. So erfolgt der Zugang zur Eingliederungshilfe bis 2022 und somit länger als geplant nach bisherigem Recht. Parallel werden neue Zugangskriterien entwickelt und in allen Ländern erprobt. Sie treten erst bundesweit in Kraft, wenn Bundestag und Bundesrat dies beschließen. Menschen, die in Werkstätten arbeiten, erhalten statt bisher 26 Euro vom nächsten Jahr an 52 Euro Arbeitsförderungsgeld. Auf Drängen der Länder wird überdies evaluiert, wie sich die Kosten in dem neuen System entwickeln.
Höhere Regelsätze bei „Hartz IV“ (TOP 3)
Der Bundesrat wird am Freitag das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II/Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) final beraten. Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren werden am stärksten von der Anpassung der Regelbedarfe in der Grundsicherung profitieren. Ihre Leistungen steigen zum 1. Januar 2017 um 21 Euro auf 291 Euro. Für die anderen Gruppen steigen die Regelsätze um drei bis fünf Euro – so erhalten alleinstehende Erwachsene ab dem 1. Januar 2017 statt bisher 404 Euro nunmehr 409 Euro. Die Länderkammer wird über eine Entschließung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik abstimmen, der unter anderem fordert, die Leistungen aus dem Schulbedarfspaket zu erhöhen und die Anschaffungskosten für Sehhilfen, Kühlschränke oder Waschmaschinen bei den Regelbedarfen stärker zu berücksichtigen. Der Bundesrat wird das zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich passieren lassen.
Veränderte Leistungen für Asylsuchende (TOP 4)
Änderungen ergeben sich von Januar 2017 an auch für Asylsuchende. Die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden aus dem Leistungssatz ausgegliedert und als Sachleistung erbracht. Damit sinkt die Leistung für alleinstehende Asylsuchende um 22 Euro auf 332 Euro. Neu eingeführt wird eine Bedarfsstufe für erwachsene Asylsuchende, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Sie erhalten künftig 299 Euro und damit 33 Euro weniger als jene, die in einer eigenen Wohnung leben. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz das ehrenamtliche Engagement von Asylsuchenden besser anerkannt. Sie können bis zu 200 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne dass dies auf ihren Regelsatz angerechnet wird.
Klarheit beim Bezug von Sozialleistungen (TOP 5)
Nicht-erwerbstätige EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer haben erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) oder auf Sozialhilfe. Vor dieser Frist gilt: Wer nicht arbeitet, nicht selbständig ist oder schon Ansprüche aus vorheriger Arbeit erworben hat, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Nur zur unmittelbaren Existenzsicherung erhalten die Betroffenen für maximal vier Wochen eine Überbrückungsleistung. Ein zustimmungspflichtiges Gesetz, dass diese Klarstellung beim Bezug von Sozialleistungen vornimmt, wird am Freitag in der Länderkammer abschließend beraten. Mit der Neuregelung der Ansprüche reagiert der Gesetzgeber auf Urteile des Bundessozialgerichts, das nicht-erwerbstätigen EU-Ausländern bereits nach einem sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland den Bezug von Sozialhilfe zugesprochen hatte. Für die Kommunen, die die Kosten der Sozialhilfe tragen, hätte diese Rechtsprechung massive finanzielle Mehrbelastungen bedeutet. Dies wird mit dem neuen Gesetz verhindert.
Mehr Transparenz über missbräuchliche Steuergestaltungen internationaler Konzerne (TOP 9)
Der Bundesrat wird am Freitag das „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und –verlagerungen“ abschließend beraten. Darin sind Regelungen enthalten, die große internationale Unternehmen künftig verpflichten, den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedsstaaten über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, Gewinne und Steuerzahlungen zu berichten. Die Länderkammer begrüßt das vorliegende Gesetz, hält weitere Gesetzesinitiativen jedoch für dringend erforderlich. So wird sie die Bundesregierung in einer Entschließung unter anderem dazu auffordern, gemeinsam mit den Ländern umfassende gesetzgeberische Schritte zur möglichst vollständigen Beseitigung unversteuerter Einkünfte bzw. eines doppelten Betriebsausgabenabzugs durch hybride Gestaltungen vorzubereiten. Denn landesspezifische Unterschiede in der Unternehmensbesteuerung können unter Umständen dazu führen, dass Unternehmen in keinem der beteiligten Staaten besteuert bzw. Ausgaben doppelt abgezogen werden. Mit dem Gesetz werden aber zugleich auch die Vorgaben des jüngsten Existenzminimumberichts umgesetzt. Zu Beginn des nächsten und des übernächsten Jahres steigt das Kindergeld um jeweils zwei Euro. Darüber hinaus wachsen in zwei Schritten sowohl der steuerliche Grundfreibetrag auf maximal 9.000 Euro als auch der Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro in 2018 an. Angehoben wird auch der Kinderzuschlag. Das Gesetz enthält zudem Vorkehrungen zum Abbau der kalten Progression. Die Länder kritisieren, dass eine Kompensation der Länder und Gemeinden durch den Bund nicht vorgesehen ist.
Bundesrat beschließt abschließend die Gesetze zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (TOP 20 - 22)
Der Bundesrat wird Freitag abschließend die Ausbaugesetze Straße, Schiene und Wasserstraße des Bundesverkehrswegeplans beschließen. Verkehrssenator Frank Horch ist zufrieden, dass jetzt die Arbeit an den Projekten beginnen kann: „Ich freue mich sehr, dass wir unter dieses Zukunftspaket einen Strich ziehen und mit der konkreten Umsetzung beginnen können. Für die Autobahnprojekte, die meine Behörde selbst verantwortet, sind wir gut aufgestellt und bei den anderen Verkehrsträgern, Schiene und Wasserstraße, erwarte ich, dass dort jetzt ebenfalls zügig mit der Umsetzung begonnen wird.“ Hamburg wird durch die in den Ausbaugesetzen enthaltenen Verkehrsprojekte in Zukunft noch besser erreichbar sein bzw. die hochbelasteten bestehenden Verkehrsachsen werden ausgebaut. Hamburg ist als zentraler Knotenpunkt von Verkehren zwischen Nord- und Zentraleuropa ein wichtiges Bindeglied auch im europäischen Verkehr. Im Bereich der Fernstraßen sind daher der Ausbau der zwei zentralen Achsen A1 und A7 sowie deren neue Verknüpfung, die A26, die wichtigsten Projekte. Bei den Schienenprojekten soll der Eisenbahnknoten Hamburg ausgebaut werden, die Anbindung der festen Fehmarnbeltquerung, mit einer zukünftigen Reisezeit von Kopenhagen nach Hamburg von unter 2,5 Stunden, realisiert werden und das Schienennetz im Raum Hamburg Richtung Hannover verbessert werden, so dass auch dort zukünftig die Reisezeiten sinken und es mehr Kapazitäten für den Güterverkehr gibt. Im Bereich der Wasserstraße sind die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe, der Ausbau und die Sanierung des Nord-Ostsee-Kanals sowie der Bau einer neuen Schleuse in Lüneburg am Elbe-Seitenkanal von herausragender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens und für ein substanzielles Wachstum der Binnenschifffahrt im Elbstromgebiet.
Bundesrat berät Neuregelung des Hochwasserschutzes (TOP 39)
Die Erfahrungen aus den Hochwasserkatastrophen der jüngsten Zeit, insbesondere die extremen Überschwemmungen 2002 und 2013, waren Anlass, den Hochwasserschutz in Deutschland effektiver zu gestalten. Die Modifikationen zielen insbesondere darauf ab, Planung und Bau von Schutzanlagen zu beschleunigen und darauf, Hochwasser erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. eindämmen zu können. Auch sollen Schäden verhindert oder minimiert werden, beispielsweise durch die Pflicht, in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Verkehrsinfrastruktur an die Gefahr von Hochwasser anzupassen oder das Verbot, Grünland in Ackerfläche zu verwandeln. Damit bei Hochwasser künftig kein Heizöl austritt, sollen in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten sowie in sogenannten Risikogebieten künftig keine neuen Heizölverbraucheranlagen mehr eingerichtet werden, soweit weniger wassergefährdende Energieträger verfügbar sind. Bereits bestehende Heizölverbraucheranlagen müssen innerhalb von 15 Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden. Für Hamburg hat der Gesetzentwurf, der am Freitag in einem ersten Durchgang im Bundesrat beraten wird, weitreichende Auswirkungen. Daher wird auf Initiative Hamburgs gefordert, die Gebiete, die von den Gezeiten beeinflusst sind, aus den Nutzungsbeschränkungen für Risikogebiete auszunehmen. Andernfalls wäre etwa die Hälfte der Fläche Hamburgs von den baulichen Beschränkungen betroffen, da die Risikogebiete auch Sturmflutrisiken umfassen.
Länder kritisieren neues Gentechnik-Gesetz (TOP 31)
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, die in der Europäischen Union zugelassen sind, kann künftig unter bestimmten Bedingungen in Deutschland beschränkt oder verboten werden. Der Entwurf des Gentechnikgesetzes sieht grundsätzlich zwei Phasen im nationalen Verfahren vor: in der ersten Phase können die Mitgliedsstaaten bei der EU-Kommission beantragen, dass ihr Hoheitsgebiet insgesamt oder teilweise vom Anbau ausgenommen wird. In Deutschland setzt dies voraus, dass sich die sechs beteiligten Bundesministerien in der Sache einig sind. Außerdem muss eine Mehrheit der Länder für das Verbot sein und ihren Antrag schriftlich begründen. Hält der Saatguthersteller seinen Antrag auf Anbau nach der ersten Stufe aufrecht, kann die Regierung in der zweiten selbst ein Verbot erlassen – aber wiederum sollen die Länder dafür Begründungen vorlegen. Davon soll auch abhängen, ob es im Einzelfall zu einem bundesweit flächendeckenden Verbot kommt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Länder selbst ermächtigt, durch eigene Verordnungen den Anbau zu verbieten. Bei der Aufhebung von Anbauverboten ist ein anderes Verfahren vorgesehen: die Bundesministerien müssen sich einig sein, die obersten Landesbehörden nur beteiligt werden. Hamburg setzt sich mit einer Mehrheit der Länder dafür ein, dass Anbauverbote bundeseinheitlich geregelt werden. Auch die mit dem Gesetzentwurf zusätzlich geschaffenen bürokratischen Hürden wird das Plenum am Freitag im ersten Beratungsdurchgang kritisch kommentieren. Die Länder fordern unter anderem, dass in Phase I kein Einvernehmen zwischen den sechs Bundesministerien hergestellt werden muss und den Länder erspart bleibt, zwingende Gründe anzugeben. Auch sollen Anbauverbote nur aufgehoben werden können, wenn sich eine Mehrheit der Länder dafür ausspricht.
Finale Beratung des Gesetzes zur Finanzierung des Atomausstiegs (TOP 88)
Mehr als fünf Jahre nach dem beschlossenen Atomausstieg haben sich der Bund und die vier Stromkonzerne Vattenfall, E.ON, RWE und EnBW über die Finanzierung des Atomausstiegs geeinigt. Die Verantwortung für Durchführung und Finanzierung von Zwischen- und Endlagerung soll demnach an den Bund übergehen. Hierfür müssen die Stromkonzerne gut 23 Milliarden Euro in einen Fonds einzahlen. Die Unternehmen werden damit dauerhaft aus der Verantwortung für die Zwischen - und Endlagerung des atomaren Mülls entlassen. Im Gegenzug dazu verzichten die Unternehmen auf zahlreiche Klagen, unter anderem auf Schadenersatz für das kurzfristige Herunterfahren von acht Atommeilern nach dem Reaktorunfall von Fukushima. Im Zuge der Beratungen im Bundestag wurde unter anderem die Beteiligung des Bundestags – als Haushaltsgesetzgeber – an dem Kuratorium des Fonds erwirkt. Im Gesetz wurde auf Wunsch der Länder eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, wonach der Bund öffentlich-rechtliche Verträge mit den Unternehmen schließen und damit auch die Rücknahme von Klagen regeln kann. Die Länder werden das Gesetz im Bundesratsplenum voraussichtlich passieren lassen.
Länderkammer berät Regelungen zur Stromerzeugung aus KWK und zur Eigenversorgung (TOP 87)
Der Bundesrat befasst sich morgen im zweiten Durchgang mit Änderungen des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie den Regelungen zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine CO2-arme Kraftwerkstechnologie, die die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme ermöglicht. Die bei der Herstellung von Strom entstehende Wärme wird als Wärmeenergie von Verbrauchern genutzt. Der eingesetzte Brennstoff wird damit deutlich effizienter und sparsamer verwendet. Mit der Novellierung wird die Ende August mit der EU-Kommission erzielte Verständigung zu beihilferechtlichen Fragen umgesetzt. Künftig werden KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt nur noch gefördert, wenn sie sich erfolgreich in einer Ausschreibung durchsetzen. So soll die Planbarkeit für alle Marktakteure erhöht und die Förderung effizienter werden. Zudem sollen Bestandsanlagen auch künftig keine EEG-Umlage für selbst erzeugten und verbrauchten Strom bezahlen müssen. Eine Umlagepflicht entsteht erst dann, wenn die Stromerzeugungsanlage grundlegend erneuert, das heißt, wenn der Generator ausgetauscht wird. Auch in diesem Fall bleibt aber die EEG-Umlage um 80 Prozent verringert. Der Bundesrat wird den Vermittlungsausschuss voraussichtlich nicht anrufen.
Bundesrat beschließt Gesetz zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen junger Unternehmen (TOP 11)
Künftig sollen steuerliche Hindernisse bei der Unternehmensfinanzierung beseitigt werden, wenn Anteilseigner wechseln oder neue hinzukommen. Firmen sollen künftig nicht genutzte Verluste auch dann steuerlich berücksichtigen können, wenn es eine Veränderung in der Anteilseignerstruktur gegeben hat, sofern sie den Geschäftsbetrieb fortführen. Von dieser Neuregelung sollen insbesondere junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen profitieren. Die Länderkammer wird dem Gesetz am Freitag voraussichtlich mit breiter Mehrheit im zweiten Beratungsdurchgang zustimmen. Zur Abstimmung steht auch eine Entschließung, mit der die Bundesregierung darum gebeten wird, die Gesetzesregelungen zeitnah zu evaluieren, um etwaige Mängel alsbald über entsprechende gesetzliche Nachbesserungen beseitigen zu können. Aus Sicht von Hamburg muss sichergestellt werden, dass die neuen Möglichkeiten zur Verlustanrechnung nicht missbraucht werden.
Besserer Schutz bei individuell zusammengestellten Reisen (TOP 36)
Verbraucherinnen und Verbraucher stellen ihr Urlaubsprogramm immer häufiger nach ihren persönlichen Wünschen selbst im Internet zusammen. Die EU hat daher eine neue Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, die den Schutz für Reisende erhöhen sowie auch den Reiseunternehmern mehr Transparenz und Rechtssicherheit bieten soll. Diese Richtlinie wird jetzt in deutsches Recht umgesetzt. Dabei wird insbesondere der Anwendungsbereich der Pauschalreise mit entsprechenden Rechten und Pflichten für den Reiseveranstalter und die Reisenden ausgeweitet. Künftig gilt dabei auch ein Betreiber von Reiseportalen im Rahmen von Online-Buchungsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen als Reiseveranstalter. Außerdem wird die neue Kategorie der Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ eingeführt, die den Vermittler zur Information des Reisenden und gegebenenfalls zur Insolvenzsicherung verpflichtet. Neu ist beispielsweise auch, dass der Reisende die Reise unter gewissen Voraussetzungen auf einen Dritten übertragen kann, wenn er dies innerhalb einer Frist vor Reisebeginn erklärt. Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf erstmals und sieht sowohl aus Verbrauchersicht, als auch aus der Perspektive der Reisewirtschaft Verbesserungsbedarf.
Umtausch der alten Papierführerscheine (TOP 79)
Der Bundesrat wird morgen über eine Verordnung der Bundesregierung beraten, die zum Ziel hat, die Vorgaben der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie vollständig umzusetzen. Die EU-Kommission hatte die bisherige Umsetzung in einigen Punkten beanstandet und deswegen Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Mit der Verordnung werden unter anderem die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E (Klein-Lkw) und D1/D1E (Klein-Bus) voneinander neu abgegrenzt. Genauso wird die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E nun auch vor dem 45. Lebensjahr auf fünf Jahre verkürzt. Für Personen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig. Bis zum 19. Januar 2033 müssen aber alle Führerscheine den Vorgaben der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie entsprechen. Spätestens dann muss jeder den EU-Kartenführerschein mit sich führen. Die Verordnung enthält darüber hinaus diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. Der Bundesrat wird über mehrere Empfehlungen beraten. Es wird unter anderem dafür plädiert, die bisherigen Anforderungen an die Personen beizubehalten, die Anfänger beim Fahren begleiten dürfen.
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