Debatte zu sicheren Herkunftsländern (TOP 6)
Das Gesetz zur Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien steht am Freitag auf Antrag des Freistaates Bayern erneut zur abschließenden Erörterung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Es ist zweifelhaft, dass das zustimmungsbedürftige Gesetz die nötige Mehrheit in der Länderkammer erhalten wird. Die in vielen Ländern mitregierenden Grünen haben im Vorfeld der Abstimmung ihre Skepsis gegenüber dem Vorhaben erklärt. Nach den Koalitionsverträgen in allen Ländern muss sich ein Land im Bundesrat der Stimme enthalten, wenn die Koalitionspartner unterschiedlicher Auffassung über ein Abstimmungsverhalten sind. Der Bundesrat hatte im März 2016 im ersten Durchgang das Ziel begrüßt, die Asylverfahren zu beschleunigen und Länder wie Kommunen zu entlasten. Die entsprechende Stellungnahme der Länder, die darüber hinaus einige Fragen zu der Menschenrechtslage in den drei Staaten formulierte und Kompromisslinien für eine Zustimmung aufzeigte, wurde von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zurückgewiesen. Die Länderkammer hatte etwa eine eng begrenzte Regelung für langjährige und nicht abgeschlossene Asylverfahren vorgeschlagen. Diese Altfallregelung sollte für Asylbewerber gelten, die gut integriert sind und deren Verfahren sich ohne ihr Verschulden besonders lange hinziehen. Außerdem hatte der Bundesrat Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen in den verkürzten Gerichtsverfahren für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden sollte. All diese Vorschläge fanden ebenso wenig Berücksichtigung in den weiteren Beratungen von Bundesregierung und Bundestag, wie die Bitte nach einem Prozess zum Monitoring der Menschenrechtssituation in den drei Staaten. Auf Bitten der Bundesregierung war die abschließende Abstimmung im Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung des Bundesrates genommen worden, um dann doch noch mögliche Kompromisslinien zu ergründen. Neun Monate später hat nun Bayern beantragt, die finale Abstimmung durchzuführen. Hamburg hat eine freie Hand für die Abstimmung beschlossen und wird damit erst kurz vor der Sitzung entscheiden, wie es abstimmen wird. Sollte das Gesetz am Freitag keine Mehrheit bekommen, könnten Bundestag oder Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen.
Länderinitiative zur Parteienfinanzierung (TOP 13)
Verfassungsfeindliche Parteien sollen künftig von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden können. Der Bundesrat berät in seiner aktuellen Sitzung, ob er einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringt. Die Länderkammer nimmt damit einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren auf. Die Karlsruher Richter hatten den Verbotsantrag des Bundesrates im Januar abgelehnt, allerdings bei der Urteilsverkündung auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien einzuschränken. Der gemeinsame Gesetzentwurf der Länder sieht jetzt vor, dass Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik wenden. Auch steuerrechtliche Privilegien sollen ihnen entzogen werden können. Die Entscheidung über den Ausschluss soll das Verfassungsgericht treffen.
Initiative für ein Einwanderungsgesetz (TOP 22)
Die Länderkammer will mit einer Entschließung die Bundesregierung auffordern, endlich ein modernes Einwanderungsgesetz vorzulegen. Das Gesetz soll sich in erster Linie an hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland richten und sämtliche Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung klar verständlich zusammenfassen. Außerdem sollen Verbesserungen im Bereich der Integration in Arbeit ermöglicht werden. Es zeichnet sich eine parteiübergreifende Zustimmung zu der Initiative ab.
Überarbeiteter Entwurf zur Pkw-Maut (TOP 26)
Nachdem sich die EU-Kommission und die Bundesregierung Ende vorigen Jahres über die Ausgestaltung der Pkw-Maut geeinigt haben, berät der Bundesrat jetzt im ersten Durchgang den überarbeiteten Gesetzentwurf. Für Autofahrer aus dem Ausland soll es nun sechs statt drei Fahrzeugkategorien für Kurzzeitvignetten geben, die für eine Dauer von zehn Tagen, zwei Monaten oder für ein Jahr gelten sollen. Die Preise der Vignetten sollen stärker gestaffelt werden als ursprünglich geplant und sich nach dem Schadstoffausstoß des Fahrzeugs bemessen. Die günstigste Zehn-Tages-Vignette wäre danach für 2,50 Euro statt 5 Euro zu haben. Verkauft werden sollen die Vignetten im Internet oder an Tankstellen und nur auf Autobahnen gelten. Statt einer Gebührenmarke aus Papier, die auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wird, soll die Gebühr elektronisch verbucht und über das Nummernschild kontrolliert werden. Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge soll die Jahresmaut auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten. Der Preis von maximal 130 Euro soll sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs bestimmen. Um durch die Einführung der Pkw-Maut eine Mehrbelastung für deutsche Autofahrer zu vermeiden, sieht der geänderte Gesetzentwurf steuerliche Entlastungen für besonders schadstoffarme Fahrzeuge vor. Der Bundesrat wird sich mit zahlreichen kritischen Ausschussempfehlungen zum Gesetzentwurf befassen.
Fußfesseln für Gefährder (TOP 35)
Personen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht, sollen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Eine entsprechende gesetzliche Befugnis, die künftig auch in die Landespolizeigesetze übernommen werden kann, wird nun im überarbeiteten Bundeskriminalamtgesetz geschaffen. Mit dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf werden zudem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von April 2016 umgesetzt. Das Gericht hatte das bisherige BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil die Befugnisse für heimliche Überwachungen, die tief in das Privatleben Betroffener hineinreichen, verhältnismäßig sein müssten. Sie werden in der Novelle jetzt deutlicher begrenzt. Zugleich wird der Datenschutz gestärkt. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf ein rechtlicher Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme geschaffen. Dabei sollen Doppelstrukturen bei den Ländern beseitigt und einheitliche Standards geschaffen werden. Der Bundesrat wird sich im ersten Beratungsdurchgang mit zahlreichen Empfehlungen befassen. Unter anderem wird gefordert, dass der Bund die Kosten übernehmen soll, die bei der Überwachung von Aufenthalts- und Kontaktverboten für Gefährder entstehen.
Verbesserte Rückführung Ausreisepflichtiger (TOP 37)
Der Bundesrat berät gesetzgeberische Schritte, um Verbesserungen im Bereich der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer zu erreichen. Dabei sollen insbesondere die Regeln für diejenigen Ausreisepflichtigen verschärft werden, von denen Sicherheitsgefahren ausgehen. Sie sollen künftig einfacher in Abschiebehaft genommen oder vor ihrer Abschiebung stärker überwacht werden können. Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, sollen diese „Gefährder“ eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Darüber hinaus soll die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von vier auf zehn Tage verlängert werden. Geplant ist auch, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere Befugnisse erhält, um die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden festzustellen. Wenn Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegen, soll das Bundesamt künftig beispielsweise die Herausgabe von Mobiltelefonen verlangen und sie auswerten können. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Länder Asylsuchende ohne Bleibeperspektive länger verpflichten können, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Diese Personen sollen dann direkt aus der Einrichtung zurückgeführt werden können. Zur Unterstützung freiwilliger Ausreisen sollen den Rückkehrern Starthilfen gewährt werden können. Die Fachausschüsse des Bundesrats haben den Gesetzentwurf kontrovers beraten und sehen sowohl zugunsten der öffentlichen Sicherheit wie auch zum Wohl der Betroffenen Verbesserungsbedarfe.
Bundesrat fordert Ausweitung des EU-Strafregisterinformationssystems (TOP 19)
Mit einer Entschließung wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass vorbestrafte Drittstaatsangehörige auf dem Gebiet der Europäischen Union schneller identifiziert werden können. Seit 2012 ermöglicht ein EU-weites Strafregisterinformationssystem den Behörden der Mitgliedstaaten, Vorstrafen von EU-Bürgern in anderen EU-Ländern abzufragen. Bislang ist es aber nicht möglich, Vorstrafen von Bürgern aus Drittstaaten abzufragen, die sich in der EU aufhalten. Dies soll sich nach Auffassung des Bundesrats ändern. Auch vor dem Hintergrund eines aktuellen Kriminalfalles in Freiburg soll die Bundesregierung nun gebeten werden, auf EU-Ebene eine entsprechende Reform des Informationssystems verstärkt voranzutreiben.
Mehr finanzieller Spielraum für Sozialhilfeempfänger (TOP 74)
Der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, soll nahezu verdoppelt werden: von derzeit maximal 2.600 Euro auf dann 5.000 Euro. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor, über die der Bundesrat am Freitag entscheiden wird. Die neue Freibetragsgrenze für Barvermögen soll auch für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige gelten. Hinzu kommen 500 Euro Freibetrag für Personen, die Unterhalt beziehen, wie zum Beispiel Kinder von Leistungsberechtigten. Der Freibetrag wurde zuletzt vor 29 Jahren erhöht. Im Zuge der Beratungen zum Bundesteilhabegesetz im Herbst vergangenen Jahres hatte der Bundestag die Bundesregierung zu dieser Änderung aufgefordert, damit auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen oder solche, die Blindenhilfe beziehen, einen größeren finanziellen Spielraum haben. Der zuständige Bundesratsausschuss empfiehlt der Länderkammer die Zustimmung zur Verordnung mit zwei Änderungen, wonach unter anderem klargestellt wird, dass die Freibetragsregelung auch nicht getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner sowie Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft umfasst.
Automatisiertes Fahren (TOP 44)
Der Bundesrat berät am Freitag erstmals kritisch Regelungen für selbstfahrende Autos. Kern des Gesetzentwurfs ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Künftig sollen auch solche Autos am Straßenverkehr teilnehmen können, die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen die Kontrolle über das Fahrgeschehen selbstständig übernehmen. Beim Einsatz des Computers soll aber grundsätzlich der Mensch die letzte Verantwortung behalten. Der Autofahrer muss die Fahrzeugsteuerung wieder übernehmen, wenn das automatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn das System nicht mehr wie vorgesehen verwendet werden kann, beispielsweise bei einem geplatzten Reifen. Um herauszufinden, ob Fahrer oder Technik Schuld an einem Unfall tragen, soll es eine sogenannte Blackbox geben. Die Fachausschüsse des Bundesrats kritisieren insbesondere, dass zahlreiche Regelungen des Gesetzentwurfs zu unkonkret seien. So soll genauer definiert werden, wann der Mensch wieder das Steuer zu übernehmen hat und in welcher Weise die Aufforderung dazu erfolgt. Die Ausschüsse bemängeln auch, dass nicht klar sei, inwieweit der Fahrer weiterhin zumindest das Verkehrsgeschehen beobachten oder die Funktion des Autopiloten überwachen muss.
Keine Winterreifenpflicht für Motorräder (TOP 78)
Motorräder brauchen künftig keine Winterreifen mehr. Mit einer entsprechenden Änderungsverordnung kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesrates nach, die Wirksamkeit der sogenannten situativen Winterreifenpflicht zu überprüfen und zu präzisieren. Bislang drohte Motorradfahrern ein Bußgeld, wenn sie bei Eis und Schnee ohne Winterreifen fuhren. Tatsächlich gibt es Reifen mit einer sogenannten M+S Kennung für die meisten motorisierten Zweiräder aber nicht. Mit Inkrafttreten der Verordnung müssen zudem Winterreifen für Autos mit einem bestimmten Symbol (Alpine-Symbol) gekennzeichnet sein. Reifen mit M+S-Kennzeichnung, die bis Ende 2017 gekauft bzw. hergestellt wurden, können noch bis September 2024 weiter verwendet werden. Die Länderkammer befasst sich unter anderem mit zwei Anträgen, die darauf abzielen, einerseits Winterreifen bereits ab einer Profiltiefe von 3 mm anstatt von 1,6 mm ersetzen zu müssen sowie andererseits die Vorgaben für die Winterbereifung von Lastwagen auf mehrere Achsen auszudehnen.
Schärfere Regeln für den Einsatz von Drohnen (TOP 79)
Schätzungen zufolge sind in Deutschland bereits mehr als 400.000 Drohnen in der Luft. Immer häufiger kommt es dabei zu Zwischenfällen und gefährlichen Annäherungen an Flugzeuge. Vor diesem Hintergrund berät der Bundesrat einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, welcher erstmals klare Regeln für die private Nutzung von Drohnen und Modellflugzeugen enthält. Dazu gehört, dass sämtliche Drohnen von einem Gewicht von 250 Gramm an mit einer Plakette und den Angaben des Halters gekennzeichnet sein müssen. Außerdem werden die Halter verpflichtet, eine Art Führerschein zu machen, wenn sie Drohnen mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht außerhalb von Modellflugplätzen steuern wollen. Darüber hinaus ist eine maximale Flughöhe von 100 Metern vorgesehen. Flüge über besonders sensiblen Gebieten – etwa im Bereich von Flughäfen oder über Einsatzorten der Polizei – sind verboten. Genauso ist der Betrieb über Wohngrundstücken zukünftig untersagt. Auf Initiative Hamburgs wird das Plenum über ein Betriebsverbot für Drohnen in der Nähe von Krankenhäusern beraten, um mögliche Hubschraubereinsätze dort nicht zu gefährden.
Einheitliches Datenschutzniveau in Europa (TOP 36)
Von Mai 2018 an soll in den EU-Mitgliedstaaten ein gleichwertiges Datenschutzniveau vorherrschen. Dann tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, die auch unmittelbar in Deutschland gilt. Hieraus ergibt sich gesetzlicher Anpassungsbedarf im nationalen Datenschutzrecht. Unter anderem muss das Bundesdatenschutzgesetz neu gefasst werden. Dies betrifft insbesondere Regelungen für die Datenverarbeitung, etwa hinsichtlich der Aufgaben der Aufsichtsbehörden. Das Bundesratsplenum berät den zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf im ersten Durchgang und befasst sich mit einer umfangreichen Stellungnahme seiner Ausschüsse. Hamburg dringt darauf, dass es zu keiner generellen Absenkung des Datenschutzniveaus in Deutschland kommt.
Bundesrat fordert sofortige Abschaffung des Straftatbestands der Majestätsbeleidigung (TOP 39)
Der Bundesrat befasst sich erneut mit der Frage, den umstrittenen Strafrechts-Paragrafen über die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) ersatzlos zu streichen. Nachdem die Länderkammer im Dezember einen eigenen Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht hatte, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Im ersten Beratungsdurchgang wird der Bundesrat das Vorhaben neuerlich unterstützen. Die Länder fordern aber die sofortige Abschaffung des Straftatbestands und nicht, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, eine Streichung erst im Jahr 2018.
EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung wird internationale Organisation mit Sitz in Hamburg (TOP 51)
Die Europäische Union ist der größte Investor in Lateinamerika und der zweitgrößte Handelspartner der Region. Die EU hat daher seit Mitte der neunziger Jahre eine bi-regionale Partnerschaft mit Lateinamerika und der Karibikregion geschaffen. Mit der Gründung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung auf dem Gipfel in Madrid 2010 wurde diese Partnerschaft auf eine neue Grundlage gestellt. Die Bundesregierung hatte sich anschließend erfolgreich dafür eingesetzt, die Stiftung in Hamburg anzusiedeln. Die Hansestadt hat insbesondere durch ihren Hafen weit zurückreichende Handelsbeziehungen mit vielen Ländern Lateinamerikas und der Karibik. Damit sie ihre Arbeit schnell aufnehmen konnte, wurde die EU-LAK-Stiftung zunächst als Stiftung deutschen Rechts gegründet, die jetzt in eine internationale Organisation umgewandelt werden soll. Die Internationale EU-LAK-Stiftung hat zum Ziel, die politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Staaten Lateinamerikas unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure weiter zu vertiefen und die strategische Partnerschaft mit Leben zu füllen.
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