Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Aktuelles Pressemeldungen
Bundesrat

Neues Baurecht ermöglicht mehr Wohnungsbau in Ballungszentren

30. März 2017 Pressemitteilung
  • Senatskanzlei
  • Sie lesen den Originaltext

An der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 nehmen der Erste Bürgermeister Olaf Scholz, Senatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt und Staatsrat Wolfgang Schmidt teil.

  • Senatskanzlei
  • Sie lesen den Originaltext

Neues Baurecht ermöglicht mehr Wohnungsbau in Ballungszentren (TOP 13 a und c)

Um die Wohnungsnot in den Großstädten zu bekämpfen, soll dort in Zukunft einfacher gebaut werden dürfen. Der Bundesrat berät die dafür erforderliche Novelle des Baurechts am Freitag im zweiten Durchgang. Das Gesetz sieht eine neue Gebietskategorie vor: das „urbane Gebiet“. Mit der neuen Kategorie soll den Städten beim Bauen in stark verdichteten Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt werden. In diesen Gebieten soll eine Mischung aus Wohnungen, kleineren Gewerbebetrieben, Gastronomie, Einzelhandel sowie kulturellen Einrichtungen in variableren Verhältnissen entstehen. Im Kampf gegen die Wohnungsnot hat sich der Hamburger Senat mit einem Wohnungsbauprogramm zum Ziel gesetzt, die Voraussetzungen für 10.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Hamburg hatte sich schon in der Vergangenheit im Rahmen der Bauministerkonferenz für ein Bauplanungsrecht stark gemacht, das die Schaffung neuer gemischter Quartiere und die Innenverdichtung vereinfacht. Mit dem nun vorliegenden Gesetz könnten in der HafenCity, im Hamburger Osten, im Holsten Quartier auf dem Brauereigelände und in der Neuen Mitte Altona urbane Gebiete ausgewiesen werden. Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt, wird zu dem Gesetz im Bundesratsplenum reden.

Parallel zur Einführung der neuen Gebietskategorie soll die sogenannte Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) angepasst werden. Dies ist notwendig, da für das „urbane Gebiet“ bisher keine Immissionsrichtwerte in der TA Lärm vorgesehen sind. Die zustimmungspflichtige Vorlage der Bundesregierung sieht vor, dass in „urbanen Gebieten“ die Lärmrichtwerte um drei Dezibel höher liegen dürfen als in Kern-, Dorf- und Mischgebieten. Zu der Vorlage der Bundesregierung liegen mehrere Änderungsvorschläge der Fachausschüsse des Bundesrats vor. Aussichtsreich ist ein Kompromiss, der vorsieht, dass für urbane Gebiete am Tag die von der Bundesregierung vorgesehenen erhöhten Werte gelten dürfen, in der Nacht aber die gleichen Lärmgrenzen gelten wie bei Kern-, Dorf- und Mischgebieten.

Mehr Sicherheit für den Spielbetrieb auf Sportanlagen (TOP 13 b)

Mit der Novelle der Sportlärmschutzverordnung soll zugleich sichergestellt werden, dass Sportlerinnen und Sportler durch die verstärkte Bautätigkeit nicht ins Hintertreffen geraten. Auch wenn Wohnbebauung durch die Nachverdichtung in Städten näher an die Sportanlagen heranrückt, sollen die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie zusätzlich für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr um fünf Dezibel angehoben werden. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie sonst am Tag außerhalb der Ruhezeiten. Zudem soll die Regelung für Sportanlagen, die vor 1991 genehmigt wurden oder die ohne Genehmigung errichtet werden konnten, konkretisiert werden. Geregelt wird, welche Umbauten oder Änderungen zulässig sind, damit die entsprechende Anlage weiterhin den „Altanlagenbonus“ nutzen kann, der eine Überschreitung bei den Lärmwerten ermöglicht. Unter anderem mit einer Bundesratsinitiative hatte Hamburg sich schon seit 2014 intensiv dafür eingesetzt, dass die veralteten Regelungen der Sportlärmschutzverordnung im Interesse des Sports angepasst werden. Nun wird die Länderkammer der Verordnung voraussichtlich zustimmen. Hamburg ist zuletzt von der Problematik besonders betroffen gewesen und begrüßt, dass Sportlerinnen und Sportler nun weiterhin in ihrem Verein im Stadtteil trainieren können.

Hamburg bekommt ein EU-Patentgericht (TOP 8)

Im Zuge der Reform des europäischen Patentrechts wird Hamburg Standort einer von vier deutschen Kammern des neuen EU-Patentgerichts. Der Bundesrat wird am Freitag einem Reformpaket zustimmen, mit dem das „Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“ eingeführt und das Einheitliche Patentgericht gegründet wird. Gleichzeitig wird der Bundesrat ein Protokoll beschließen, das die vorläufige Anwendung von Teilen des Übereinkommens regelt. Das neue „Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung“ unterscheidet sich maßgeblich vom bislang bestehenden „Europäischen Patent“. Die bisherige Regelung gilt nur in jenen europäischen Staaten, für die ein Patentanmelder ausdrücklich Schutz beantragt hat und nicht europaweit. Auch die Durchsetzung des EU-Patents erfolgt bislang vor den jeweiligen nationalen Gerichten, meist mit nur begrenzter, nationaler Wirkung. Demgegenüber können Erfinder über das neue EU-Einheitspatent nun in allen teilnehmenden EU-Staaten Rechtsschutz beantragen. Bei Streitigkeiten über europäische Patente ist allein das EU-Patentgericht zuständig. Das Gericht erster Instanz besteht aus einer Zentralkammer in Paris mit zwei Außenstellen in London und München sowie mehreren Lokal- und Regionalkammern in den Vertragsstaaten. Hamburg gehört zu den drei deutschen Ländern mit den meisten Erfindungen pro hunderttausend Einwohner. Der Senat hatte sich seit 2011 dafür eingesetzt, dass Hamburg eine Lokalkammer erhält. Mit der Kammer in der Hansestadt wird für die zahlreichen Erfinder in der Metropolregion ein direkter Zugang zum Rechtsschutz gesichert. Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Der Rechtsstandort Hamburg steht für eine hohe Qualität der Rechtsprechung und wir sind bereit, die großen, europäischen Patentstreitigkeiten zu verhandeln. Mit dem Gesetz ist aus einer politischen Willensbekundung nun auch konkretes Regierungshandeln geworden. Jetzt liegt es an den weiteren Ländern, den Prozess zügig zum Abschluss zu bringen. Die aktuelle Situation wird dem globalen Markt mit seinen multinationalen Anforderungen nicht mehr gerecht. Wir brauchen das Einheitliche Patengericht besser heute als morgen. Von uns aus kann es losgehen – die Infrastruktur der Lokalkammer Hamburg steht.“

Bundesrat berät über Pkw-Maut  (TOP 70)

Nachdem sich die EU-Kommission und das Bundesverkehrsministerium im Herbst über die Ausgestaltung der Pkw-Maut geeinigt haben, hat die Bundesregierung einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundesrat berät morgen im zweiten Durchgang über das Gesetz, das der Bundestag bereits beschlossen hat. Für Autofahrer aus dem Ausland soll es nun sechs statt drei Kategorien für Kurzzeitvignetten geben, die für eine Dauer von zehn Tagen, zwei Monaten oder für ein Jahr gelten. Die Preise der Vignetten sollen stärker gestaffelt werden als ursprünglich geplant und sich nach dem Schadstoffausstoß des Fahrzeugs bemessen. Die günstigste Zehn-Tages-Vignette wäre danach für 2,50 Euro statt 5 Euro zu haben. Die Vignetten sollen im Internet oder an Tankstellen verkauft werden und für ausländische Fahrzeughalter nur auf Autobahnen gelten. Statt einer Gebührenmarke aus Papier, die auf die Windschutzscheibe aufgeklebt wird, soll die Gebühr elektronisch verbucht und über das Nummernschild kontrolliert werden. Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge soll eine Jahresmaut auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten. Der Preis von maximal 130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs. Um durch die Einführung der Pkw-Maut eine Mehrbelastung für deutsche Autofahrer zu vermeiden, werden im Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerliche Entlastungen für besonders schadstoffarme Fahrzeuge geregelt. Der Bundesrat hatte im ersten Beratungsdurchgang kritisch zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen und unter anderem Ausnahmeregelungen für Grenzregionen gefordert. Dieser Vorschlag fand in den Beratungen des Bundestags keine Berücksichtigung. In der abschließenden Beratung muss die Länderkammer daher entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft.

Angleichung der Renten in Ost und West (TOP 21) 

Am Freitag wird sich der Bundesrat erstmalig mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur vollständigen Angleichung der Renten in Ost und West befassen. Seit 1992 gelten bei der Rente aufgrund der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse unterschiedliche Berechnungsgrößen in den alten und in den neuen Ländern, um die Unterschiede im Lohnniveau auszugleichen. Die Regelung war ursprünglich für eine Übergangsphase bis zum Erreichen einheitlicher Einkommensverhältnisse gedacht. Die Bundesregierung hat im November 2016 vereinbart, diese Ungleichbehandlung im Rentenrecht zu beenden. Der aktuelle Rentenwert Ost soll ab 1. Juli 2018 jährlich in sieben Schritten bis 1. Juli 2024 –  unabhängig von der Lohnentwicklung in Ostdeutschland – auf den Westwert angehoben werden. Parallel dazu wird die bestehende Höherbewertung der Ostlöhne bis Ende 2024 abgeschmolzen. Von 2025 an sollen die Renten dann in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden. Die Rentenanpassung soll aus Beitrags- und von 2022 an anteilig aus Steuermitteln finanziert werden. Das Plenum des Bundesrates wird unter anderem über eine Ausschussempfehlung abstimmen, mit der gefordert wird, die Rentenangleichung ausschließlich aus Steuermitteln zu finanzieren.

Bessere Regelungen für Erwerbsminderungsrenten (TOP 22) 

Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung von Erwerbsminderungsrenten. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch teilweise arbeiten können, sollen künftig höhere Erwerbsminderungsrenten erhalten. Diese Gruppe ist besonders armutsgefährdet und oft auf zusätzliche Leistungen wie Grundsicherung angewiesen. Neurentnerinnen und -rentner werden mit dem Gesetzentwurf nun so gestellt, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit galt bisher nur bis zum 62. Lebensjahr. Die Anpassung soll schrittweise von 2018 bis 2024 erfolgen. Es wird erwartet, dass die Erwerbsminderungsrenten in diesem Zeitraum im Durchschnitt um rund sieben Prozent steigen werden. Die Länderkammer wird sich mit verschiedenen Ausschussempfehlungen befassen, in denen weitere Verbesserungen für Erwerbsgeminderte gefordert werden, wie zum Beispiel die Abschaffung von Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten.

Bundesrat diskutiert Gesetz zur Speicherung von Fluggastdaten (TOP 28)

Die EU-Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten ist bis Mai 2018 in deutsches Recht umzusetzen. Sie sieht eine verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen an eine Fluggastdatenzentralstelle vor für Flüge von einem EU-Mitgliedstaat in einen Drittstaat oder von einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat. Die Daten sollen helfen, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhüten und zu verfolgen. Der Gesetzentwurf liegt nun der Länderkammer zur ersten Beratung vor. Danach sollen dem Bundeskriminalamt als nationaler Zentralstelle auch die Daten von innereuropäischen Flügen und von Reisebüros und Reisveranstaltern zur Verfügung gestellt werden. Zu diesen Daten gehören Angaben wie Name und Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Reiseverlauf und Vielfliegerinformationen der Passagiere. Diese Informationen sollen für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgehalten werden. Sechs Monate nach der Übermittlung allerdings sollen die Daten unkenntlich gemacht werden, so dass die Identität der betroffenen Person nicht mehr festgestellt werden kann. Der Bundesrat wird voraussichtlich in einer Stellungnahme darum bitten, die für die Länder entstehenden Kosten darzulegen.

Bodycams für die Bundespolizei (TOP 2)

Die Bundespolizei soll mit am Körper getragenen Kameras, sogenannten Bodycams, ausgestattet werden. Der Bundesrat wird ein entsprechendes Gesetz am Freitag passieren lassen. Durch den Einsatz der mobilen Videotechnik sollen Straftaten besser verfolgt und auch die Anzahl der Angriffe gegen Polizeibeamten minimiert werden können. Beamte tragen künftig beim Bodycam-Einsatz auch Funktionswesten mit einem Hinweis auf die Videoüberwachung. Die Kameras können auf Knopfdruck aufzeichnen, der Ton wird dabei nicht gespeichert. Außerdem ermöglicht das Gesetz die Nutzung automatischer Kennzeichenlesesysteme. Damit sollen die Fahndungsmöglichkeiten nach Fahrzeugen verbessert werden, gerade in Fällen grenzüberschreitender Kriminalität. Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in den Einsatzleitstellen der Bundespolizei ausgebaut. So können bei Bedarf Gespräche erneut angehört werden.

Mehr Videoüberwachung (TOP 3)

Die Videoüberwachung soll in öffentlich zugänglichen Räumen, wie etwa in Einkaufszentren oder im öffentlichen Nahverkehr, erleichtert werden. Hierzu wird der Bundesrat eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes im zweiten Durchgang beraten. Dabei gilt unverändert, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder den Einsatz von Kameras zur Videoüberwachung überprüfen. Bei der Abwägungsentscheidung über den Einsatz müssen nun aber Sicherheitsbelange stärker berücksichtigt werden: Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit gilt zukünftig als besonders wichtiges Interesse, das unter anderem gegenüber dem Bedürfnis, die persönlichen Daten zu schützen, abgewogen werden muss. Mit dieser gesetzlichen Wertung soll das Sicherheitsniveau in Deutschland erhöht werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich den Vermittlungsausschuss nicht anrufen.

Bundesrat beschließt verbraucherfreundlicheres Bauvertragsrecht (TOP 5)

Mit einem abschließend zu beratenden Gesetz erhalten private Bauherren mehr Schutz vor unliebsamen Überraschungen beim Hausbau. Bauunternehmer müssen Verbrauchern künftig eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, die einen genauen Überblick über die angebotenen Leistungen ermöglicht. Die Beschreibung wird Vertragsbestandteil, wobei Zweifel bei der Auslegung zu Lasten des Bauunternehmers gehen. Damit Verbraucher besser planen können, muss auch eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit getroffen werden. Zugleich können Verbraucher künftig einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Wenn sich die Vorstellungen des Bauherrn ändern, darf dieser das Bauvorhaben nach Vertragsschluss noch einseitig anpassen. Dabei müssen die Änderungen aber für den Unternehmer zumutbar sein. Außerdem werden verschiedene Vorschriften vereinfacht oder effektiver gestaltet. Dazu gehören die Berechnung von Abschlagszahlungen, für die es Obergrenzen gibt, sowie die Abnahme der Bauleistung durch den Bauherrn. Das Gesetz enthält auch eine Regelung, die Handwerker künftig vor hohen Folgekosten schützt, wenn ihnen mangelhaftes Material verkauft worden ist. Der Verkäufer des mangelhaften Materials, nicht der Handwerker, muss die eingebaute Sache ausbauen und ersetzen lassen oder die Kosten für beides tragen – verschuldensunabhängig. Der Bundesrat wird das Gesetz passieren lassen.

Härtere Strafen für Betrug mit Sportwetten (TOP 6)

Wer bei Sportwetten betrügt oder Spiele im Berufssport manipuliert, dem könnte in Zukunft eine Freiheitsstrafe von bis zu drei, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahren drohen. Der Bundesrat wird am Freitag im zweiten Beratungsdurchgang mit den Stimmen Hamburgs eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs passieren lassen. Danach soll u.a. bestraft werden, wer als Sportler, Trainer oder Schiedsrichter das Ergebnis eines Sportwettbewerbs manipuliert, um dadurch auf Wetten Einfluss zu nehmen. Zugleich werden Manipulationsabsprachen auch ohne Bezug zu Sportwetten unter Strafe gestellt, wenn sich die Absprache auf hochklassige Wettbewerbe bezieht. So hat  der Ausgang eines Fußballspiels, der beispielsweise über Auf- oder Abstieg in eine andere Liga entscheidet, häufig auch erhebliche finanzielle Auswirkungen für Vereine und Sportler. Beim Bundesliga-Skandal vor einigen Jahren, bei dem die Wettmafia einen Schiedsrichter zu Manipulationen angestachelt hatte, zeigte sich, dass die Strafverfolgung von Sportwettbetrug und Spielmanipulation ohne einen speziellen Straftatbestand schwierig ist. Das soll sich jetzt mit dem neuen Gesetz  ändern.

Erleichterungen für Kooperationen von Presseverlagen (TOP 12)

Als Reaktion auf die Zeitungskrise sollen Presseverlage künftig unter anderem im Vertrieb und im Anzeigen- und Werbegeschäft enger miteinander kooperieren können. Um dem Rückgang des Anzeigeaufkommens und der Werbeerlöse im Printbereich entgegen zu wirken, werden mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Ausnahmen vom Kartellverbot geschaffen. Die Übernahme von Startups durch große Unternehmen für einen Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro unterliegt dafür bald der Kontrolle der Kartellbehörden. Bislang richtet sich die Frage der Kontrolle nach den erzielten Umsätzen, berücksichtigt aber nicht, dass junge, innovative Unternehmen zwar oft ein hohes Marktpotential haben, aber nur geringe Umsätze generieren. Verbesserungen sind zudem bei Schadensersatzklagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern geplant. So müssen Unternehmen künftig aktiv die Vermutung widerlegen, dass ein Kartell einen Schaden verursacht hat. Dazu erhält das Bundeskartellamt erstmals die Kompetenz für Marktuntersuchungen, wenn kollektive Verbraucherrechte bedroht zu sein scheinen. Neu ist auch, dass sich Unternehmen nicht mehr durch Umstrukturierungen einem verhängten Bußgeld entziehen können. Der Bundestag hat darüber hinaus, nach den Erfahrungen im Fall der Übernahme von Kaiser´s Tengelmann, das sogenannte Ministererlaubnisverfahren bei Unternehmensfusionen beschleunigt. Der Bundesrat berät die Gesetzesnovelle abschließend und wird das Gesetz passieren lassen. 

Rückfragen der Medien

Hanna von Hahn | Vertretung beim Bund
Telefon: (030) 206 46-113
E-Mail: hanna.vonhahn@lv.hamburg.de