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Bundesrat

Hamburger Positionen zur 959. Sitzung

06. Juli 2017 Pressemitteilung
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An der 959. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2017 nimmt Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks teil.

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Hamburger Positionen 

Keine Steuermittel für verfassungsfeindliche Parteien (TOP 1)

Verfassungsfeindliche Parteien sollen künftig von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause berät der Bundesrat abschließend ein entsprechendes Gesetz. Es geht auf eine Initiative der Länderkammer vom März 2017 zurück, die einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren aufgenommen hatte. Die Karlsruher Richter hatten den Verbotsantrag des Bundesrates im Januar zwar abgelehnt, allerdings bei der Urteilsverkündung auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien gesetzlich einzuschränken. Das Gesetz sieht jetzt vor, dass Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik wenden. Auch steuerrechtliche Privilegien sollen ihnen entzogen werden können. Die Entscheidung über den Ausschluss soll das Verfassungsgericht treffen. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf soll ein Ausschluss grundsätzlich auf sechs Jahre befristet sein, ist aber verlängerbar. Der Bundesrat muss dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. In einem gemeinsamen Plenarantrag wollen alle Länder für den Bundesrat ankündigen, das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht zügig nach Inkrafttreten des Gesetzes einleiten zu wollen. Die Länderkammer strebt dabei einen gemeinsamen Antrag mit Bundestag und Bundesregierung an.

Länder bestätigen „Ehe für Alle“ (TOP 104)

Nach dem Bundestag wird sich am Freitag auch der Bundesrat abermals mit der „Ehe für alle“ beschäftigen. Die Entscheidung des Bundestages fußt bekanntlich auf einem Gesetzentwurf, den die Länderkammer im Herbst 2015 auf den Weg gebracht hatte. Damals hatten Hamburg und acht weitere Länder einen Gesetzentwurf vorgelegt, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Im November 2016 beschäftigte sich der Bundestag dann in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf, der durch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch die notwendigen Grundlagen für die „Ehe für Alle“ schaffen will. Der erste Satz des entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet künftig: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Der Bundesrat wird das Gesetz nun aller Voraussicht nach passieren lassen, damit es drei Monate nach Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten kann. Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin und Gleichstellungssenatorin: „Endlich gilt in ganz Deutschland: Gleiches Recht für gleiche Liebe! Diese Entscheidung war überfällig: Die Lebensrealität der Menschen hat das konservative Weltbild einiger Politiker längst überholt. Füreinander einstehen, Familien gründen und gemeinsam Kinder großziehen, egal welches Geschlecht man hat - das geht nun auch bei uns. Es bewegt mich zutiefst und macht mich stolz, dass nun endlich die Ehe für alle kommt.“

Modernisierung der Pflegeausbildung (TOP 13)

Nach fast eineinhalb Jahren parlamentarischer Beratung wird der Bundesrat morgen abschließend der Reform der Pflegeberufeausbildung zustimmen. Hamburg war maßgeblich an der Entwicklung des Gesetzes beteiligt und begrüßt, dass die Ausbildung in der Pflege vereinheitlicht wird. Ab 2020 werden sich Auszubildende in Pflegeberufen nicht mehr am Anfang ihrer Ausbildung entscheiden müssen, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen. Für die Auszubildenden wird zudem die Pflegeausbildung kostenlos, da das Schulgeld überall abgeschafft wird. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Nicht nur in Hinblick auf den demografischen Wandel ist es höchste Zeit, Berufe in der Pflege attraktiver zu gestalten. Die Reform der Pflegeberufe eröffnet allen Auszubildenden die Chance auf eine kostenfreie, qualifizierte und kompetenzorientierte Ausbildung, ohne dass sie sich bereits zu Beginn der Ausbildung etwa auf eine spätere Beschäftigung in der Altenpflege festlegen müssen. Gleichzeitig werden durch die Reform bessere Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen. Die Reform ebnet den Weg für einen modernen, vielseitigen und attraktiven Pflegeberuf.“ Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks wird zu dem Gesetz auch im Bundesratsplenum reden.

Bundesrat billigt schärferes Vorgehen gegen Hass im Internet (TOP 103)

Das Gesetz gegen Hass und Verleumdung in den sozialen Netzwerken wird voraussichtlich morgen den Bundesrat passieren. Danach sollen soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzern, wie Facebook, Twitter oder Youtube, künftig offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einer Beschwerde löschen müssen. Das Gesetz sieht auch vor, dass die entfernten Inhalte zu Beweiszwecken für die Dauer von zehn Wochen gespeichert und Beschwerdeführer sowie Nutzer über die Entscheidung informiert werden. Halten sich die Netzwerke nicht an die Vorgaben, soll künftig ein Bußgeld in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro drohen. Auch auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag noch wichtige Änderungen an dem Gesetz vorgenommen. So wurde insbesondere der Anwendungsbereich des Gesetzes präzisiert, damit berufliche Netzwerke, Online-Spiele und Verkaufsplattformen sowie E-Mail oder Messengerdienste nicht unter das Gesetz fallen. Überdies wurde die Löschfrist von sieben Tagen für komplizierte Fälle gelockert, um den Netzwerken im Bedarfsfall mehr Zeit für eine genauere strafrechtliche Prüfung zu geben. Wie auch von Hamburg gefordert, wurde zudem die Regelung zum inländischen Zustellungsbevollmächtigten ergänzt. Er macht Auslandszustellungen entbehrlich, damit Opfer von Hasskriminalität zügig eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen können, sollte ein soziales Netzwerk einem Löschungsbegehren nicht nachkommen.

Bundesrat berät drei Rentengesetze (TOP 2- 4)

Am Freitag wird der Bundesrat abschließend über drei wichtige Rentengesetze beraten: die Angleichung der Renten in Ost und West, die Förderung der betrieblichen Altersversorgung und die Verbesserung von Erwerbsminderungsrenten.

Die Renten in Ost und West sollen endlich vollständig angeglichen werden. Der Rentenwert Ost soll von 1. Juli 2018 an in sieben Schritten bis 2024 auf den Rentenwert West angehoben werden. Der Bundestag hat dieses Gesetz noch ergänzt: sollte die reale Lohnentwicklung in Ostdeutschland besser ausfallen als der gesetzlich vorgesehene Anpassungsschritt, soll die Anpassung beschleunigt werden. Von 2025 an sollen die Renten in ganz Deutschland einheitlich berechnet werden. Die Rentenanpassung wird aus den Beiträgen und von 2022 an anteilig auch aus Steuermitteln finanziert.

Gerade für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen und für Geringverdiener soll die betriebliche Vorsorge für das Alter attraktiver werden. Bislang verfügen erst rund 57 Prozent der abhängig Beschäftigten über eine betriebliche Rentenanwartschaft als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Das zustimmungspflichtige Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht eine steuerliche Förderung für Geringverdiener und einen Freibetrag für die Anrechnung von Zusatzrenten bei der Grundsicherung vor. Zudem sollen die Tarifpartner künftig Betriebsrenten auch ohne Haftung der Arbeitgeber vereinbaren können, was bisher nicht möglich ist. Zugleich soll die Zulage des Staates für die Riesterrente auf 175 Euro im Jahr steigen.

Schließlich wird das Gesetz zur Verbesserung von Erwerbsminderungsrenten die Länderkammer passieren. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch teilweise arbeiten können, sollen künftig höhere Erwerbsminderungsrenten erhalten. Neurentnerinnen und -rentner werden so gestellt, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr durchgearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit galt bisher nur bis zum 62. Lebensjahr. Die Anpassung soll schrittweise von 2018 bis 2024 erfolgen.

EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung wird internationale Organisation mit Sitz in Hamburg (TOP 35)

Die Europäische Union ist der größte Investor in Lateinamerika und der zweitgrößte Handelspartner der Region. Die EU hat daher seit Mitte der neunziger Jahre eine bi-regionale Partnerschaft mit Lateinamerika und der Karibikregion geschaffen. Mit der Gründung der EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung auf dem Gipfel in Madrid 2010 wurde diese Partnerschaft auf eine neue Grundlage gestellt. Die Bundesregierung hatte sich anschließend erfolgreich dafür eingesetzt, die Stiftung in Hamburg anzusiedeln. Die Hansestadt hat insbesondere durch ihren Hafen weit zurückreichende Handelsbeziehungen mit vielen Ländern Lateinamerikas und der Karibik. Damit sie ihre Arbeit schnell aufnehmen konnte, wurde die EU-LAK-Stiftung zunächst als Stiftung deutschen Rechts gegründet, jetzt wird sie in eine internationale Organisation umgewandelt. Die Internationale EU-LAK-Stiftung hat zum Ziel, die politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Staaten Lateinamerikas unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure weiter zu vertiefen und die strategische Partnerschaft mit Leben zu füllen.

Bundesrat will verurteilte Homosexuelle rehabilitieren (TOP 98)

Männer, die nach 1945 in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden, werden rehabilitiert. Dem entsprechenden Gesetz wird der Bundesrat im zweiten Beratungsdurchgang zustimmen. Die Urteile, die aufgrund des umstrittenen Paragrafen 175 gefällt wurden, sollen aufgehoben werden. Für noch lebende Opfer ist in dem Gesetz eine Entschädigung vorgesehen. Demnach sollen die Justizopfer eine finanzielle Entschädigung von pauschal 3.000 Euro pro Person erhalten, hinzukommen 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Die Verurteilungen sind nach heutigem Verständnis grob verfassungswidrig, da das strafrechtlich sanktionierte Verhalten ausschließlich an der sexuellen Orientierung der Betroffen angeknüpft hat.

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