Neuer Bundesratspräsident Michael Müller hält Antrittsrede (TOP 1)
Der neu gewählte Präsident des Bundesrates, Michael Müller, wird zum Beginn der Amtszeit seine Antrittsrede halten. Der Regierende Bürgermeister von Berlin hat das Amt turnusgemäß am 1. November von seiner Vorgängerin Malu Dreyer, der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, übernommen. Michael Müller wird die Präsidentschaft bis zum 31. Oktober 2018 ausüben.
Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes für sozialen Wohnraum (TOP 3)
Der Bundesrat wird am Freitag über eine Gesetzesinitiative der Länder Berlin, Brandenburg und Bremen beraten, der die Liegenschaftspolitik des Bundes neu regeln will. Nach den strikten Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung darf der Bund seine nicht mehr benötigten Immobilien oder Grundstücke bislang grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert verkaufen. Dieser Wert wird durch ein Bieterverfahren (Höchstpreisverfahren) ermittelt. Die Mehrländerinitiative sieht vor, dass sich der Kaufpreis künftig nach dem gutachterlich ermittelten Wert und an der beabsichtigten Nutzung des Grundstücks orientieren soll. Hamburg würde eine solche Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes begrüßen, da Grundstücke des Bundes zu günstigeren Konditionen als bislang zu erwerben wären. Diese Grundstücke könnten insbesondere auch für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden.
Höhere Regelsätze ab 2018 (TOP 13)
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält von Januar 2018 an mehr Geld. Der Bundesrat wird der entsprechenden Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfssätze am Freitag zustimmen. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt im Vergleich zum Vorjahr um sieben auf dann 416 Euro monatlich. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren erhalten fünf Euro mehr Grundsicherung (künftig 240 bis 316 Euro monatlich, je nach Alter). Bei Paaren steigt der Regelsatz um sechs auf 374 Euro pro Monat. Die jährliche Anpassung der Unterstützungsleistungen folgt der Nettolohn- und der Preisentwicklung. Mit der Erhöhung wird das grundrechtlich garantierte Existenzminimum sichergestellt. Die Leistungsempfänger erhalten daneben die Kosten der Unterkunft (Warmmiete) sowie den nötigen Krankenversicherungsbeitrag.
EU-Reform zu Verbraucherrechten im Bahnverkehr (TOP 12)
Der Bundesrat befasst sich auch mit einem Vorschlag aus Brüssel zur Reform der Fahrgastrechte im Bahnverkehr. Rechte und Pflichten von Zugfahrern sollen damit vereinheitlicht und gestärkt werden. Beispielsweise sollen Fahrgäste bei größeren Verkehrsproblemen durch Notfallpläne der Bahnunternehmen besser geschützt und unterstützt werden. Für Fernreisende, die Streckennetze verschiedener Unternehmen nutzen, wird die Möglichkeit geschaffen, dies mit nur einer Fahrkarte (Durchgangsfahrkarte) zu tun. Insbesondere der Wegfall der Entschädigung für Zugverspätungen bei Höherer Gewalt wie Naturkatastrophen dürfte aber viele Reisende betreffen. Die Ausschüsse haben hierzu eine kritische Stellungnahme vorbereitet und warnen vor einer Absenkung des Verbraucherschutzniveaus.
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