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Brexit

Brexit: Senat hilft Briten mit neuen Services beim Aufenthaltsrecht und bei der Einbürgerung

14. März 2019 Pressemitteilung

Angesichts der weiter unklaren Lage in Großbritannien über die Frage, ob und gegebenenfalls wie das Land zum 29. März aus der EU ausscheidet, werden in Hamburg Vorkehrungen für mögliche Szenarien getroffen. Der Senat hat in den vergangenen Tagen ca. 4.000 in Hamburg lebenden Britinnen und Briten ein Informationsschreiben übersandt und wird ihnen einen unbürokratischen Zugang bei der Beantragung ihres Aufenthaltstitels im Falle eines ungeregelten Brexit anbieten. Außerdem werden die bestehenden Erleichterungen für Briten bei der Einbürgerung erläutert. Damit will der Senat den Britinnen und Briten in Hamburg helfen, ihre Zukunft in der Hansestadt für die Zeit nach dem Brexit zu planen. Das Informationsschreiben wurde auf Englisch versandt und wird auf Wunsch auch auf Deutsch zur Verfügung gestellt

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Staatsrätin Dr. Annette Tabbara, Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, bei der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten: „Hamburg bereitet sich seit dem Brexit-Referendum 2016 umfassend auf alle denkbaren Austrittsszenarien vor. Dabei nimmt der Senat auch die Fragen und Probleme der in Hamburg lebenden Britinnen und Briten in den Blick. Mit den neuen Angeboten tragen wir dazu bei, dass die Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern auch nach dem Brexit eng und freundschaftlich bleiben.“ 

Mit dem Schreiben weist der Senat darauf hin, dass die in Hamburg ansässigen Britinnen und Briten auch nach einem ungeregelten Brexit ohne Weiteres für einen Zeitraum von drei Monaten rechtmäßig in Hamburg leben und arbeiten können. Den Britinnen und Briten wird empfohlen, binnen dieser drei Monate – wenn es beim bisherigen Austrittstermin bleibt - bis zum 29. Juni 2019 einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu beantragen. Hierfür wird der Senat unter www.hamburg.de/eza (was link with id: 255276) im April 2019 eine Onlineregistrierung ermöglichen, über die die Betroffenen einen entsprechenden Antrag einreichen können. Bis über den Antrag entschieden ist, sind die Britinnen und Briten weiter berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten und hier zu arbeiten. 

Darüber hinaus wurde die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit für britische Staatsbürgerinnen und –Bürger erleichtert. Britinnen und Briten können auch im Falle eines ungeregelten Brexit die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen und zusätzlich ihre britische Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie bis zum 29. März 2019 einen Einbürgerungsantrag gestellt haben und sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland erfüllen, auch wenn über diesen Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden kann. 

Neben britischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern haben zudem auch Hamburger Unternehmen die Möglichkeit, auf die Informationsschreiben zuzugreifen. Zusammen mit der Brexit-Koordinierungsgruppe des Senats hat die Handelskammer Hamburg die Informationsschreiben auf ihrer Homepage veröffentlicht und steht darüber hinaus Unternehmen für alle Fragen rund um den Brexit zur Verfügung.