Digitale Ausweisfunktion auch für EU-Bürger
Künftig können auch EU-Bürger die Online-Ausweisfunktion in Anspruch nehmen. Mit dieser sogenannten eID-Funktion sind bereits der deutsche Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel ausgestattet. Die eID-Karte für Unionsbürger wird auf freiwilliger Basis eingeführt. Mit ihr können EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, ihre Identität im Internet sicher nachweisen und beispielsweise online BaföG beantragen oder ihr Rentenkonto abfragen.
Verbesserung der Patientenorientierung
Verständliche Patientenbriefe, Patientenvertreter in den Gremien des Gesundheitswesens und Einführung einer Bürgerbeteiligung zur Verbesserung der Patientenorientierung: Eine Initiative der Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg fordert die Bundesregierung auf, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken.
Dazu erklärt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Ich befürworte es, die Rechte von Patientinnen und Patienten weiter zu stärken und Patientenorientierung zu einer Leitidee des deutschen Gesundheitswesens zu machen. Die Patientenrechte wurden in den vergangenen Jahren zwar gestärkt, aber vielen Patientinnen und Patienten fällt es weiterhin schwer, Diagnosen, Therapieempfehlungen oder Anweisungen zur Medikamenteneinnahme aufgrund der komplexen Fachsprache zu verstehen. Patienten sind aber auf verständliche Informationen angewiesen. Mehr Unterstützung, Partizipation und gemeinsame Entscheidungsfindung können die Selbstverantwortung der Betroffenen stärken und die gesundheitliche Versorgung stärker an ihren Bedarfen und Bedürfnissen ausrichten. Nur wer gut informiert ist, kann frei und selbstverantwortlich entscheiden. Das müssen wir im Bereich der gesundheitlichen Versorgung weiter ausbauen und verbessern.“
Hamburg unterstützt Kampf gegen Gaffer
Mit einem Entschließungsantrag wird festgestellt, dass es trotz gesetzgeberischer Maßnahmen bisher nicht gelungen sei, die Missstände, die mit dem „Gaffen“ verbunden sind, entscheidend zurückzudrängen. Der Deutsche Bundestag wird daher aufgefordert, die Strafbarkeitslücke hinsichtlich des unbefugten Filmens oder Fotografierens von verstorbenen Personen zu schließen. Damit wird dem Problem begegnet, dass immer häufiger Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Bildaufnahmen oder Videoaufnahmen fertigen und diese über soziale Netzwerke verbreiten. Die Polizei bekommt damit ein wirksames Mittel an die Hand, Handys von Gaffern zu beschlagnahmen, die im Begriff sind, Fotos oder Filme von verletzten oder sterbenden Menschen zu machen.
Berufsbezogene und sprachliche Förderung von Ausländerinnen und Ausländern
Die Bundesregierung möchte mit einem Gesetzentwurf den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zur Förderung der Berufsausbildung und Berufsvorbereitung neu regeln. Außerdem werden Maßnahmen des Bundes zur Sprachförderung für weitere Personengruppen geöffnet und es wird vereinheitlicht, wer daran teilnehmen darf. Auch Geduldete, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sollen künftig davon profitieren können. Ziel ist, dass nach Deutschland Geflohene möglichst rasch ausreichende berufsbezogene Sprachkenntnisse erwerben und eine Beschäftigung aufnehmen. Hamburg und weitere Länder setzen sich dafür ein, solche Angebote für möglichst viele verfügbar zu machen.
Asylbewerber verfassungskonform absichern und fördern
Die Leistungssätze für Asylbewerber müssen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst werden. Hamburg unterstützt die von der Bundesregierung zu diesem Zweck angestrebte Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und hatte sich außerdem mit einer eigenen Initiative für die Schließung einer Förderlücke eingesetzt, die bislang nach 15-monatigem Aufenthalt von Asylbewerbern während einer Ausbildung entstehen konnte („BaFöG-Falle“). Der Bundesrat nimmt umfangreich zu dem geplanten Gesetz Stellung. Hamburg kritisiert insbesondere die finanzielle Gleichbehandlung von Gemeinschaftsunterkünften mit Bedarfsgemeinschaften und die Ausweitung des Sachleistungsprinzips zuungunsten einer selbstständigen Lebensführung.
Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Mit der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Roller) am Straßenverkehr soll die Teilnahme von bestimmten elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht werden. Von der Verordnung erfasst sind Fahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis einschließlich 20 km/h. Voraussetzung für die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum ist der Erwerb einer Versicherungsplakette zum Nachweis einer gültigen Versicherung. Der Bundesrat fordert, dass Elektrokleinstfahrzeuge grundsätzlich nicht auf Gehwegen genutzt werden dürfen.
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