Hamburg hat den größten Teil dieser Regelungen schon mit den Anordnungen des Senats vom 13. und 15. März 2020 umgesetzt. Diese Maßnahmen sind bereits in Kraft. Darüber hinaus hat der Senat am Montag, 16. März 2020, heute folgende weitere Anordnungen getroffen:
Der Einzelhandel wird geschlossen bis auf die folgenden Bereiche: Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und Großhandel. Das Sonntagsverkaufsverbot ist für diese Bereiche bis auf weiteres aufgehoben.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet werden. Die bestehenden Auflagen gelten unverändert fort (1,5-Meter-Abstandsregel). Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen und nicht für touristische Zwecke zulässig. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung von Kinderspielplätzen.
Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen der Gesundheitsexperten haben Bund und Länder heute weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland beschlossen. Wir haben den Großteil dieser Maßnahmen in Hamburg bereits umgesetzt und werden weiterhin konsequent alle Maßnahmen ergreifen, die zu einer Verringerung des Ansteckungsrisikos mit Coronaviren führen. Es bleibt unser Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus so zu begrenzen und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens so zu stärken, dass alle ernsten Erkrankungen gut behandelt werden können. Gerade weil die nächsten Wochen und Monate unsere Stadt vor besondere Herausforderungen stellen, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger, die Anordnungen der Behörden ernst zu nehmen und sich verantwortungsvoll zu verhalten.“