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Gesundheit

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg

02. April 2020 Pressemitteilung
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Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 120 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.557 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen. In Anlehnung an die Berechnung des Robert Koch-Instituts (RKI) schätzt die Gesundheitsbehörde die Zahl derjenigen, die die COVID-19-Erkrankung bereits überstanden haben auf circa 1.000 Personen mit Wohnsitz Hamburg. Demnach kann zurzeit von rund 1.550 erkrankten Personen in Hamburg ausgegangen werden.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 183 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 44 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Nach den Angaben des RKI sind in Hamburg 14 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte bei elf dieser Personen die COVID-19 Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Damit sind seit der gestrigen Meldung drei weitere Personen an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben. 

Zum Hintergrund der Zählweise der Todesfälle

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seiner Website täglich im Vergleich die von den Bundesländern gemeldeten Fallzahlen der COVID-19-Erkrankten sowie Todesfälle. Das RKI listet alle Todesfälle mit dem Nachweis einer Coronavirus-Infektion auf. In Hamburg werden alle Todesfälle mit Corona-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet. Dadurch wird medizinisch differenziert nachgewiesen, welche nicht nur mit, sondern ursächlich durch eine COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Dadurch lässt sich der Anstieg der Zahl der Todesfälle, die mit einer COVID-19-Infektion gestorben sind, zur gestern gemeldeten Zahl erklären.  

Schutz und Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen

Pflegebedürftige ältere Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Um sie noch besser zu schützen, gilt in Hamburg seit Montag ein generelles Besuchsverbot in der stationären Altenpflege. Die Pflegeeinrichtungen dürfen im Einzelfall unter strengen Auflagen Ausnahmen zulassen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung. Auch Präventions- und Hygienevorschriften werden verschärft. 

Darüber hinaus hat die Stadt ein Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren“ eingerichtet. Über diese Hotline wird Senioren Information, Beratung und Hilfestellung angeboten, die Hotline ist täglich von 7 bis 19 Uhr geschaltet (Tel. 040 42828 8000). Um Hilfe auch praktisch leisten zu können, wurden hierzu professionelle Angebote der Stadt, aber auch freie Träger eingebunden. Auch Hamburgerinnen und Hamburger können sich helfend engagieren; sie werden, wenn sie über die Hotline Hilfe anbieten, zu Trägern geführt, die das Engagement organisieren. Dazu kann beispielsweise das Einkaufen oder Erledigen von Botengängen gehören, das Gassi gehen mit dem Hund oder der Aufbau einer Telefonfreundschaft. 

Des Weiteren gibt es eine neue Kampagne „Oma und Opa sind mit Abstand die Besten“. Mit dieser Plakat- und Online-Kampagne will die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auch öffentlich für den Gesundheits- und Infektionsschutz im Umgang mit Älteren sensibilisieren.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung

Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an corona-firmenspende@bgv.hamburg.de.

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: Bundesministerium für Gesundheit: Merkblatt für Reisende

Der Kapitän eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge (Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV), sog. „Gesundheitserklärung“ abzugeben, das heißt den Tower zu informieren, ob symptomatische Personen an Bord sind.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze. 

Informationen zu Risikogebieten des RKI 

Auf der aktuellen Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen Spanien, Frankreich, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey, Italien, Österreich, der Iran sowie Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. 

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona (was link with id: 13669772) über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Rückfragen der Medien

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Telefon: 040 42837 2332
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