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Ab 15. Juni

Hamburg lockert weitere Corona-bedingte Einschränkungen

09. Juni 2020 Pressemitteilung

Hamburg hat heute (Dienstag) weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, die größtenteils ab dem 15. Juni 2020 gelten. Die Regelungen betreffen insbesondere Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen, die Betreuungszeiten in Kindertagesstätten sowie Besuchsmöglichkeiten der Außenbereiche von Kombi-Schwimmbädern. Die Allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelten mit den Änderungen fort: Weiterhin gelten die allgemeinen Grundsätze für Kontaktbeschränkungen, wonach Personen grundsätzlich 1,50 Meter Abstand halten sollen. Diese Kontaktregel ist grundlegend auch für alle anderen Bereiche. Ebenso gelten die Regelungen zum Tragen der Mund- und Nasenbedeckung, zum Beispiel im ÖPNV und im Einzelhandel, in vollen Umfang fort.

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Besuchsregelungen in Pflege- und Wohneinrichtungen 

Bislang durften pflege- oder betreuungsbedürftige Personen in Wohneinrichtungen der Pflege mindestens eine Stunde pro Woche Besuch durch eine festgelegte Person mit Voranmeldung erhalten. Besuche für maximal zwei weitere Stunden waren mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich, wurden in der Besuchspraxis aber nicht immer realisiert. Die eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner stellten für diese, aber auch für deren Angehörige einen nicht unerheblichen Einschnitt in ihr Leben dar.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Pflege- und betreuungsbedürftige Personen sind einer besonders hohen Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus ausgesetzt. Deshalb war es notwendig, zahlreiche Maßnahmen, wie Besuchsbeschränkungen zu treffen, um Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in besonderem Maße zu schützen. Die Entwicklungen der vergangenen Wochen haben uns gezeigt, dass diese Maßnahmen richtig waren: das Infektionsgeschehen in den Einrichtungen ist deutlich zurückgegangen, es sind in Hamburg kaum noch Pflegeheime betroffen. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen mit persönlichen, schmerzlichen Entbehrungen verbunden waren. Ich bin deshalb besonders froh, dass wir die Besuchsmöglichkeiten für Angehörige ausweiten können. Dabei müssen wir weiterhin im Blick behalten, dass ältere und vorerkrankte Menschen unseres besonderen Schutzes bedürfen.“ Von den insgesamt 150 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg sind nach aktuellem Stand noch zwei Einrichtungen von COVID-19-Infektionen betroffen. Ende April waren es 40. 

Unter den gegebenen Abstands- und Hygieneregeln gelten in Hamburg ab dem 15. Juni folgende Besuchsregelungen für Pflegeeinrichtungen:

  • Jede pflege- oder betreuungsbedürftige Person darf je Kalenderwoche für insgesamt mindestens drei Stunden (statt wie bisher für mindestens eine Stunde) einzeln von bis zu drei (statt wie bislang von einer Person) durch die Bewohner näher festzulegende Personen, die das wöchentliche Besuchsrecht wahrnehmen können, besucht werden. Die Besucherinnen und Besucher dürfen die Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung nur nach vorheriger Anmeldung und Terminvergabe betreten. Im Fall von Sterbebegleitung sind Ausnahmeregelungen nach wie vor möglich. 
  • Weitere Besuche über die oben genannten hinaus sind nach den Gegebenheiten der Einrichtung (Räumlichkeiten, Außenbereiche, Hygienevorkehrungen) und mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung weiterhin möglich.
  • Die Besuche haben in sozialen Besuchsräumen oder Außenbereichen stattzufinden. Nur wenn die Pflegebedürftigen nicht mobil sind, dürfen sie ausnahmsweise in ihren Zimmern besucht werden.
  • Während des Aufenthalts müssen die Besucher einen Mund- und Nasenschutz tragen. Die Einrichtung muss sicherstellen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Darüber hinaus müssen Möglichkeiten zur Händedesinfektion vorhanden sein.
  • Kinder unter 14 Jahren, Personen mit Atemwegserkrankungen sowie Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien I und II (nach der Definition durch das Robert Koch-Institut) sind, dürfen Einrichtungen weiterhin nicht betreten.
  • Stationär im Krankenhaus behandelte Pflegeheimbewohner und -bewohnerinnen müssen vor ihrer Entlassung zurück in die Pflegeeinrichtung getestet werden (nachträgliche redaktionelle Änderung am 15.06.).

Senat beschließt Auszahlung der „Corona-Prämie“

Anlässlich der mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite“ am 19. Mai eingeführten Corona-Prämie für Pflegekräfte aus Mitteln der Pflegeversicherung wird Hamburg diese als Ausdruck der Wertschätzung um 50 Prozent aus Landesmitteln aufstocken. Das hatten Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel bereits im April angekündigt. Heute hat der Senat die Mittel von insgesamt rund 8,7 Millionen Euro als einmalige steuer- und abgabenfreie Prämie an rund 25.300 Beschäftigte bewilligt.

Nach dem Bundesgesetz können Beschäftigte, die in Pflegeheimen, in Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten in der Pflege beschäftigt sind, einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro erhalten. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens 25 Prozent Arbeitszeit in der Pflege soll der Bonus bis zu 1.000 Euro, für Auszubildende bis zu 900 Euro und für sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegeeinrichtung bis zu 500 Euro betragen. Zwei Drittel dieser Beträge finanziert die Pflegeversicherung, in Hamburg übernimmt die Stadt den restlichen Betrag.

Weitere Ausweitung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten

Ab dem 18. Juni können wieder alle Kinder, unabhängig vom Alter oder ihrer Gruppe, in Hamburgs Kitas betreut werden. Um eine sichere Betreuung für alle Kinder zu ermöglichen, kann dabei eine eingeschränkte Betreuungszeit vereinbart werden. Mindestens 20 Stunden an drei Tagen werden verlässlich für jedes Kind angeboten. Elternbeiträge entfallen zunächst weiterhin.

Außenbereiche der Kombibäder öffnen 

Seit dem 2. Juni 2020 ist in Hamburg das Schwimmen in den Freibädern der Stadt wieder erlaubt. Für die Badegäste gelten dabei seither besondere Regeln: Sowohl im Schwimmbecken als auch beim Anstehen am Sprungturm oder auf der Liegewiese muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu den anderen Besuchern eingehalten werden. Umkleide- und Duschräume dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden. Jedes Freibad muss ein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept erstellen und vorlegen. Die Freibad-Kioske sind ebenfalls wieder geöffnet, für sie gelten seitdem die Hygiene-und Schutzregeln für den Gastronomiebereich. 

Kombibäder, das heißt Schwimm- und Badeeinrichtungen mit einem Hallenbereich und einem oder mehreren Außenbecken, oder reine Hallenbäder waren bislang geschlossen.

Ab dem 15. Juni dürfen Kombibäder nun ihre Außenbereiche wieder für den Schwimmbetrieb öffnen. Für sie gelten dann dieselben Auflagen und Abstands- sowie Hygieneregeln wie bislang für reine Freibäder, vor Öffnung ist jeweils ein eigenes Hygiene- und Schutzkonzept zu erstellen und vorzulegen. Reine Hallenbäder bleiben vorerst geschlossen. Die siebente Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung ist bis zum 30. Juni 2020 gültig und unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/ (was link with id: 13729930)

Aktuelle Corona-Zahlen auf der Website der Stadt Hamburg

Die aktuellen Corona-Fallzahlen in Hamburg sind täglich unter folgendem Link zu finden: www.hamburg.de/corona-zahlen (was link with id: 13907680) . Bei relevanten Neuerungen, Änderungen in der Rechtsverordnung, einem möglichen Ausbruchsgeschehen oder deutlich gestiegenen Infektionszahlen in Hamburg wird die Gesundheitsbehörde in gesonderten Pressemitteilungen und unter www.hamburg.de/corona (was link with id: 13669772) jederzeit informieren. 

Rückfragen der Medien (nur Pressevertreterinnen und -vertreter)

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