Zu Beginn der Sitzung wird Senatorin Anna Gallina zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundesrates gewählt. Dies erfolgt nach ihrer Ernennung zur Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. Den Vorsitz im Rechtsausschuss hat Hamburg traditionell inne.
Zum Auftakt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020 wird Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Plenum des Bundesrates sprechen. Dazu erklärt Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Hamburg trägt seinen Teil dazu bei, dass die Stimme der Metropolen in Europa Gehör findet. Die Europäische Union muss sich konsequent für die Energiewende und die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele einsetzen. Hierzu gehört eine gezielte Förderung der regenerativen Energien und der Wasserstofftechnologie. Der regulatorische Rahmen muss darauf ausgerichtet werden, den Einsatz CO2-armer Technologien in der Industrie zu stärken und eine Verdrängung der Produktion – zum Beispiel von Kupfer - ins außereuropäische Ausland zu verhindern.“
Des Weiteren werden die Ländervertreterinnen und -vertreter unter anderem über folgende Themen beraten und abstimmen:
Grundrente: Mehr Rente für 1,3 Millionen Frauen und Männer
Frauen und Männer, die trotz eines langen Arbeitslebens nur wenig Rente bekommen, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben. Wer 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat künftig Anspruch auf die Grundrente, wenn ansonsten die Rente zu niedrig wäre. Auch Jahre, in denen die eigenen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden berücksichtigt. Der Grundrentenbedarf wird über eine Einkommensprüfung festgestellt.
Finanzielle Entlastungen für die Kommunen
Städte und Gemeinden in Deutschland sind unmittelbar von den Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Sie müssen mit erheblichen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer rechnen, da viele Unternehmen in der Krise Umsatzeinbrüche verzeichnen. Zur Verbesserung der Finanzlage gewährt der Bund allen Gemeinden für die im Jahr 2020 zu erwartenden Steuerausfälle einen pauschalen finanziellen Ausgleich. Darüber hinaus wird der Bund zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der Kommunen einen größeren Anteil der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen. Eine Bundesbeteiligung an diesen Kosten ist aktuell durch das Grundgesetz auf unter 50 Prozent begrenzt. Durch eine Verfassungsänderung soll diese Grenze fortan bei 75 Prozent liegen. Dazu erklärt Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hatten wir uns im Vorfeld ausdrücklich für die Entlastung der Städte und Gemeinden bei den Sozialleistungen stark gemacht, gleiches gilt auch für Unterstützungen des bei der Bewältigung von Steuerausfällen in Folge der Corona-Pandemie. Insofern freue ich mich, dass sich unsere Forderungen in dem zu beschließenden Maßnahmenpaket wiederfinden.“
Reform des Adoptionsrechts – Zum Wohl der Kinder
Ein neues Gesetz soll künftig Eltern und Kinder im Adoptionsprozess besser unterstützen. So sollen die Kinder altersgerecht über ihre Adoption aufgeklärt werden. Auch soll es künftig einfacher möglich sein, Informationen über die Herkunftseltern zu erhalten und den Kontakt im Sinne des Kindeswohls zu fördern. Es wird ein Anspruch auf nachgehende Begleitung sowie eine verpflichtende Beratung bei sogenannten Stiefkind-Adoptionen eingeführt. Kritik gibt es an der vorgelagerten Beratungspflicht für bestehende Zwei-Mütter-Ehen. Wird ein Kind in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren, ist der Ehemann rechtlich automatisch der Vater. Weil miteinander verheiratete Frauen, die beide rechtlich als Mütter anerkannt sein wollen, derzeit auch bei gemeinsamen Kindern nur der Weg der Stiefkind-Adoption offensteht, wären sie nach dem neuen Gesetz gezwungen, eine Beratung mitzumachen. Hamburg und andere Länder sehen hierin eine Diskriminierung und werden dem Gesetz voraussichtlich nicht zustimmen.
Ausstieg aus dem Kohlestrom
Die Kohleverstromung in Deutschland soll bis spätestens Ende 2038 beendet werden. Hierzu wurden vertragliche Vereinbarungen mit den Kraftwerksbetreibern getroffen, wann konkret die jeweiligen Braunkohlekraftwerke abgeschaltet werden sollen. Die Kraftwerksbetreiber werden Entschädigungen in Höhe von gut 4,3 Milliarden Euro erhalten. Ebenfalls hat sich die Koalition im Bund auf Entschädigungszahlungen für Steinkohlekraftwerke geeinigt. Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden noch einmal höhere Entschädigungen und mehr Hilfen bei einer Umrüstung auf hocheffiziente Gas- und Wärmekraftwerke (Kraft-Wärme-Kopplung) geregelt. Das gilt aber nur für Kraftwerke mit einem Alter von maximal 25 Jahren und bei einer Umrüstung bis Ende 2022.
Energieeinsparrecht für Gebäude wird vereinheitlicht
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird ein neues und einheitliches Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien geschaffen. Das Gesetz soll im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten dazu beitragen, die energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen. Zusammen mit dem GEG hat der Deutsche Bundestag im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch die Abstandsregelung für Windanlagen und die Aufhebung des Photovoltaik-Deckels beschlossen. Der Bundesrat wird das Gesetz passieren lassen, gleichwohl aber im Rahmen einer Entschließung ordern, den Ländern über eine Öffnungsklausel auch weiterhin ambitionierte eigene Gestaltungsfreiheiten zu ermöglichen. Dazu erklärt Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Mit der Zusammenfassung der verschiedenen Regelungen zur Gebäudeenergie im GEG verbessern wir die Rahmenbedingungen für Bauherren, Planer, Ingenieure und Unternehmen. Wichtig ist es nun, die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudebereich sowohl im Bestand als auch im Neubau genauer zu betrachten. Hamburg hat mit der geplanten Machbarkeitsstudie bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Auf die weitere Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf der Grundlage des neuen GEG und unserer Erkenntnisse in den Ländern freue ich mich schon jetzt.“
Hass und Hetze im Internet bekämpfen
Auch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet wird von der Länderkammer verabschiedet. Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Das Gesetz sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke vor. Diese sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das BKA zu melden sind.
Kastenstandhaltung von Sauen
Die Änderung der Tierschutznutztierhaltungsversorgung sieht künftig vor, dass nach einer Übergangsfrist von 8 Jahren die Fixierung von Sauen in Kastenständen in sogenannten Deckzentren komplett abgeschafft wird. Spätestens hiernach müssen die Tiere in der Gruppe gehalten werden. Eine Fixierung soll dann nur noch für wenige Tage während der Besamung möglich sein. Während der Übergangszeit muss das Schwein seine Gliedmaßen in Seitenlage im Kastenstand ausstrecken können, ohne an ein bauliches Hindernis zu stoßen. Die Bundesregierung hat zudem eine Förderung von tierwohlgerechten Stallumbauten mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket in Aussicht gestellt.
Rückfragen der Medien
Sabine Spitzer| Vertretung beim Bund
Telefon: 030 20646 109
E-Mail: sabine.spitzer@lv.hamburg.de