Zu diesen Bereichen gehören:
- Körpernahe Dienstleistungen (außer: Friseure, Fußpflege, medizinische Behandlungen)
- Gastronomie (auch Gastro-Bereiche in Einrichtungen und auf Weihnachtsmärkten)
- Clubs, Bars, Diskos, Tanzveranstaltungen, …
- Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Fitness-Studios
- Freizeitchöre und -orchester
Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, zum Beispiel die App CovPassCheck.
Die Hamburgische Eindämmungsverordnung wird auf Grundlage der Senatsentscheidung angepasst und tritt am Sonnabend, 20. November 2021, in Kraft.
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