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Ummelden nach dem Umzug jetzt online möglich

20. September 2022 Pressemitteilung

Künftig können die meisten Hamburgerinnen und Hamburger ihre neue Adresse nach einem Umzug innerhalb Hamburgs digital anmelden. Damit sparen sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Das Pilotprojekt wird schrittweise erweitert und nach und nach für die Nutzung in der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung stehen.

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Wer umzieht, muss innerhalb von 14 Tagen seine neue Adresse bekanntgeben. Der neue Onlinedienst, die sogenannte elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA), bietet eine Alternative zum Behördengang. Der komplette Anmeldeprozess lässt sich ab sofort rechtssicher und fristgerecht jederzeit und von jedem Ort erledigen. Anders als bei der Ummeldung im Amt fallen online außerdem keine Gebühren an. Zum Start in Hamburg steht eWA zunächst bestimmten Nutzergruppen zur Verfügung. Der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer wird nach und nach erweitert und der Onlinedienst wird künftig allen deutschen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt, damit diese ihn in ihr Angebot digitaler Verwaltungsleistungen aufnehmen können. Allein in Hamburg können in Zukunft jedes Jahr rund 250.000 An- und Ummeldungen und in der gesamten Bundesrepublik ca. 5,5 Millionen Wohnsitzänderungen digital erledigt werden. Der Onlinedienst ist in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt worden.

Jan Pörksen, Staatsrat und Chef der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg: „Mit dem Onlinedienst für die elektronische Wohnsitzanmeldung leistet Hamburg einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung in ganz Deutschland. Das entlastet die Bürgerinnen und Bürger genauso wie die Verwaltung und ist wegweisend für zukünftige Digitalisierungsprojekte. Der neue Onlinedienst ist ein gutes Beispiel dafür, wie länderübergreifende Zusammenarbeit nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ funktioniert. Jetzt freuen wir uns auf möglichst viele Kommunen, die mitmachen und die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen.“

Dr. Markus Richter, Staatssekretär im BMI und Bundes-CIO: „Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung digitalisiert die Freie und Hansestadt Hamburg zusammen mit dem BMI eine von den Bürgerinnen und Bürgern oft benötigte Verwaltungsleistung und stellt sie für die bundesweite Nutzung bereit. Die sichere Authentifizierung wird mit dem Online-Ausweis gewährleistet, zudem kann die aktuelle Anschrift bequem von zuhause aus auf dem Personalausweis gespeichert werden. Das ist nutzerfreundlich und innovativ – so, wie moderne Verwaltung sein muss.“ 

Wer kann den Onlinedienst zuerst nutzen und wie geht es weiter?
Das Angebot richtet sich zum Start an unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder, die innerhalb Hamburgs umziehen. Diese Gruppe von Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürgern und Angehörigen des europäischen Wirtschaftsraumes macht den größten Teil der Hamburger Haushalte aus, die rund 57% aller Umzüge innerhalb Hamburgs bewegen. Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Onlinedienstes sind ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN, ein Nutzerkonto mit Postfach, ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein USB-Kartenlesegerät und die AusweisApp2. EU-Bürgerinnen und Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums können den Dienst mittels einer eID-Karte nutzen. Außerdem benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, falls die neue Wohnung nicht ihr Eigentum ist. Der Onlinedienst wird kontinuierlich ausgebaut. Nach Ende der Pilotphase wird 2023 der Umzug mit Ortswechsel, also in eine andere Stadt oder Kommune, ermöglicht sowie die An- und Ummeldung von Familien und weiteren Nutzergruppen.

Wie läuft der Prozess aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer?
Bürgerinnen und Bürger werden Schritt für Schritt durch den Onlinedienst geführt. Sie authentifizieren sich datenschutzkonform durch die Online-Ausweisfunktion ihres deutschen Personalausweises oder mit der eID-Karte. Dann erhalten sie Zugriff auf ihre bisher im Melderegister gespeicherten Daten, können diese überprüfen und ihre neue Adresse eingeben. Notwendige Angaben zu Ihrem neuen Wohnsitz können Sie der Wohnungsgeberbestätigung entnehmen. Die Vorlage bei der Meldebehörde ist nicht mehr nötig. Stattdessen erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Code, der per Post an die neue Adresse geht. Mit dem Code gibt es die elektronische Meldebestätigung zum Download. Ein elektronisches Siegel macht das Dokument fälschungssicher. Die neuen Daten aus dem Melderegister können nun per App direkt auf den Chip im Personalausweis oder der eID-Karte übertragen werden. Dafür genügt ein handelsübliches Smartphone. Der Adressaufkleber für das Ausweisdokument kommt per Post.

Hintergrund:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung gehört zur föderalen Digitalisierungsoffensive auf Basis des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Bundesregierung finanziert das Hamburger Projekt aus Mitteln des Konjunkturpakets und ermöglicht die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Umsetzung und Betrieb des Onlinedienstes. Dabei kooperiert die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Der neue Onlinedienst wurde nach dem "Einer-für-alle-Prinzip" (EfA) entwickelt. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland können den digitalen Service ebenfalls nutzen und ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Elektronische Wohnsitzanmeldung
Weitere Informationen zum Einer-für-Alle Prinzip finden Sie hier: Erklärvideo zum „Einer-für-Alle-Prinzip“​​​​​​​