Der Schutz von Wohnraum hat in Hamburg einen hohen Stellenwert. Neben umfangreichen Neubaumaßnahmen ist vor allem die optimale Nutzung bestehender Objekte wichtig, um Wohnraum zu angemessenen Konditionen für alle gewährleisten zu können. Deshalb gilt in Hamburg bereits seit 1971 ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Als verbotene Zweckentfremdung gilt dabei auch das Leerstehenlassen von Wohnraum. Verfügungsberechtigte – zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter – sind nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz verpflichtet, dem zuständigen Bezirksamt anzuzeigen, wenn Wohnraum länger als vier Monate leer steht. So können Leerstände gezielt überprüft und kann unrechtmäßigem Leerstand von Wohnraum entgegengewirkt werden.
Karen Pein, Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: „Wir können es uns nicht leisten, Wohnraum grundlos oder gar aus strategischen Gründen leer stehen zu lassen. Deswegen haben wir in Hamburg ein sehr gut funktionierendes System des Wohnraumschutzes etabliert. Die zuständigen Bezirksämter gehen unerlaubten Zweckentfremdungen von Wohnungen gezielt nach, sofern es angezeigt wird. Dadurch konnten alleine im Jahr 2021 insgesamt 1.259 Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden. Mit dem Online-Dienst wird es nun für alle leichter, leerstehenden Wohnraum zu melden. Ein paar Klicks und schon ist darüber Auskunft erteilt, ob und gegebenenfalls, warum eine Wohnung leer steht. Das erleichtert die Überprüfung erheblich und schafft weitere Prüfkapazitäten. Gleichzeitig kann die Bevölkerung von jetzt an aktiv dabei unterstützen, Wohnraum zu schützen. Das ist ein weiterer Schritt bei der Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Hamburg.“
Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei: „Unser Ziel ist es, so viel bestehenden Wohnraum wie möglich zugänglich zu machen. Dafür müssen wir Leerstände genau im Blick behalten. Die Möglichkeit diese online zu melden, eröffnet neue Chancen eine gute Datenlage zu erhalten und damit eine Prüfung zu ermöglichen. Mit dem neuen Online-Dienst können alle Beteiligten ganz einfach dazu beitragen, den bestehenden Wohnraum in Hamburg zu schützen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie gemeinschaftsorientierte Digitalisierung zu einer besseren Lebensqualität in unserer Stadt beitragen kann. Der Online-Dienst ist nicht nur ein wichtiger Schritt hin zur modernen Verwaltung, sondern auch eine Chance, den Wohnungsmarkt in Hamburg langfristig zu entlasten.“
Die nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz für Verfügungsbefugte verpflichtende Meldung von Wohnraumleerstand von mehr als vier Monaten kann mit Inbetriebnahme des Online-Dienstes von nun an schnell und unkompliziert online vorgenommen werden. Daneben ist es für Bürgerinnen und Bürger – auf Wunsch auch anonym – möglich, das zuständige Bezirksamt über ihnen bekannte Leerstände zu informieren. In diesen Fällen ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese anzeigenden Dritten aus Rechtsgründen keine Auskünfte zu konkreten Leerständen oder Rückmeldung zu angezeigten Leerständen erhalten.
Den Online-Dienst erreichen Sie hier.
Weitere Informationen zum Wohnraumschutz in Hamburg finden Sie hier.
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Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung
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André Stark
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