Justizsenatorin Anna Gallina: „Die Reform leistet einen Beitrag zum Bürokratieabbau und verbessert gleichzeitig die Akzeptanz der wichtigen datenschutzrechtlichen Regeln in Deutschland. Die derzeitigen Strukturen verursachen unnötigen Aufwand und können damit auch Innovationen ausbremsen, vor allem bei Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in mehreren Ländern tätig sind. Deshalb: Weg von doppelten Prüfungen, hin zu einheitlichen Regeln und einem Ansprechpartner. Das macht den Datenschutz effizienter und einheitlicher, gleichzeitig bleibt der Schutz persönlicher Daten auf seinem hohen Niveau.“
Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei und Vorsitzender der Digitalministerkonferenz: „Mit unserer Bundesratsinitiative schaffen wir die Voraussetzungen für eine schnellere und moderne Digitalisierung von Staat und Verwaltung. Damit wird das Bundesdatenschutzgesetz an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst. Klare, praxistaugliche Regelungen sorgen für mehr Rechtssicherheit und weniger bürokratischen Aufwand. Auch im Rahmen der letzten Digitalministerkonferenz in Hamburg haben alle Länder gemeinsam eine Reform der Datenschutzaufsicht nach dem Prinzip „Einer prüft für alle“ angeregt. Beide Initiativen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger: Digitale Verwaltungsleistungen können schneller, einfacher und weiterhin auf hohem Datenschutzniveau bereitgestellt werden. Hamburg steht für ein modernes Datenschutzrecht, das die Chancen der digitalen Transformation konsequent nutzt“.
In der nun im Bundesrat beschlossenen Hamburger Initiative geht es um eine grundlegende Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland:
- Künftig soll die bisher informelle Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eine gesetzliche Grundlage erhalten und verbindliche Regeln für alle Datenschutzbehörden in Deutschland festlegen können. So gibt es weniger Unsicherheiten.
- Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in mehreren Ländern tätig sind, sollen künftig nur noch mit einer einzigen Datenschutzbehörde sprechen müssen. Das spart Aufwand und beschleunigt Abläufe.
- Wenn eine Datenschutzbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten ein Verfahren geprüft und genehmigt hat, gilt diese Entscheidung auch für alle anderen Behörden. So werden unnötige Wiederholungen vermieden und Lösungen können schneller eingesetzt werden.
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