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Einladung des Senats

Einladung des 41. Deutschen Evangelischen Kirchentags 2029 nach Hamburg

10. September 2024 Pressemitteilung

Der Deutsche Evangelische Kirchentag findet seit 1949 alle zwei Jahre in wechselnden Städten statt und ist ein bundesweites Ereignis, das sich als Plattform für zivilgesellschaftlichen Dialog und als Forum zur Diskussion von allgemeinpolitischen Fragen versteht. Zehntausende Menschen aus dem In- und Ausland sowie aus unterschiedlichen Konfessionen und Religionen kommen zusammen.

Der Kirchentag war bereits in den Jahren 1953, 1981, 1995 und 2013 in Hamburg zu Gast. Der 41. Deutsche Evangelische Kirchentag, der im Jahr 2029 stattfinden wird, fällt zusammen mit dem 500. Jahrestag der im Jahr 1529 von dem Rat der Stadt angenommenen Stadt- und Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen, die eine große Bedeutung für die Entwicklung Hamburgs und die Reformation in Norddeutschland hatte.

Diese Ordnung hat mit ihren religions-, bildungs- und sozialpolitischen Reformen den Weg Hamburgs aus dem Mittelalter in die Moderne geebnet. Mit der neuen Ordnung wurde die Kirche zu einer von bürgerschaftlichen Gremien selbst verwalteten Institution. Zudem emanzipierte sich Hamburg durch die Ereignisse des Jahres 1529 von externen kirchlichen Autoritäten und stärkte seine städtische Unabhängigkeit.

Die Ereignisse des Jahres 1529 waren für Hamburg historisch bedeutsam und beeinflussten seine weitere Entwicklung bis heute. Im Rahmen des Deutschen Evangelischen Kirchentages könnte dieses Jubiläum 2029 angemessen begangen werden.


Der Senat hat deshalb beschlossen, gemeinsam mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland eine Einladung an das Büro des Deutschen Evangelischen Kirchentags auszusprechen, den 41. Deutschen Evangelischen Kirchentag im Jahr 2029 in Hamburg durchzuführen.

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