Der von Hamburg nach dem „Einer für Alle“-Prinzip entwickelte Online-Dienst ist der erste Service aus der OZG-Umsetzung, der in allen Bundesländern ausgerollt ist und ein sichtbarer Beleg für die erfolgreiche Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda. Weniger Bürokratie, schnellere Entscheidungen und digitale Services sollen den Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar erleichtern.
Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzender der Digitalministerkonferenz 2026: „Drei Viertel der Bundesbevölkerung können jetzt von einem modernen, nutzerfreundlichen Service profitieren – ein Erfolg, der nur durch die enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen möglich wurde. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer Verwaltung, die im Alltag der Menschen ankommt, und ein eindrucksvoller Beleg für die Schlagkraft des ‚Einer für Alle‘-Prinzips. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die digitale Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger noch einfacher, effizienter und vertrauenswürdiger machen – und wir sind fest entschlossen, diesen Weg konsequent weiterzugehen.“
Mit der Beschleunigungsoffensive „einfach.hamburg“ sorgt der Senat dafür, dass die Stadt für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen noch schneller, digitaler und effizienter wird – mit klarem Fokus auf Vereinfachung und spürbarer Entlastung.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung zeigt, wie die Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren vorangetrieben wird. Durch die Digitalisierung der Antragstellung werden Prozesse sowohl für Antragstellende als auch für die Verwaltung effizienter gestaltet.
Einfach, sicher, komplett digital – so funktioniert die eWa:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist vollständig Ende-zu-Ende digitalisiert: Von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis zur Aktualisierung auf Personalausweis und Reisepass läuft alles digital. Bürgerinnen und Bürger können den Service jederzeit und von überall nutzen – der Gang zum Amt entfällt. Gleichzeitig wird der Bearbeitungsprozess optimiert und die Verwaltung entlastet.
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Am einfachsten geht die Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises bzw. der eID-Karte ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.
Hintergrund
Entwickelt wurde der Online-Dienst im Rahmen des Onlinezugangsgesetz (OZG) durch die Senatskanzlei Hamburg, gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA).
Mehr Informationen zur Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern finden Sie hier.
Rückfragen der Medien
Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung
Dr. Svenja Zell
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