Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag vor Ostern bleibt mit dieser Regelung gewahrt. Veranstaltungen und Freizeitangebote, die von der Verordnung betroffen sind, können damit am Donnerstagabend bis in die frühen Morgenstunden des Karfreitags zu Ende geführt bzw. ab Mitternacht wieder begonnen werden.
Für Christen ist der Karfreitag, der auch stiller Freitag oder hoher Freitag genannt wird, eine Zeit der Besinnung, Trauer und geistlichen Reflexion. Deshalb bestehen traditionell Regelungen zum besonderen Schutz dieses Feiertags. Diese sind bundesweit von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet.
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