Öffentlicher Dienst

Senat verabschiedet Gesetzentwurf zur Regelabfrage

21. Oktober 2025 Pressemitteilung

Der Senat hat heute einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des öffentlichen Dienstes gegen Verfassungsfeinde beschlossen. Ab 2026 soll vor einer Einstellung in den öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg und aus weiteren Anlässen im beruflichen Werdegang für Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Richterinnen und Richter eine Abfrage über verfassungsfeindliche Aktivitäten beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) erfolgen.

  • Senatskanzlei

Bei der Regelanfrage wird der Verfassungsschutz um Mitteilung gebeten, ob es begründete Bedenken an der Verfassungstreue einer Person gibt. Sollten entsprechende Erkenntnisse vorliegen, ist der bzw. die Betroffene noch einmal anzuhören. Die Entscheidung über Personalangelegenheiten trifft am Ende die zuständige Stelle. Das Landesamt für Verfassungsschutz löscht die übermittelten Daten, sobald die Abfrage abgeschlossen ist.

Angehörige des öffentlichen Dienstes sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Wer die freiheitliche demokratische Ordnung ablehnt, kann nicht für den Staat arbeiten, der auf diesen Grundsätzen aufbaut. Jeder Einzelfall verfassungsfeindlicher Aktivität in der Verwaltung gefährdet die Integrität und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst insgesamt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um alle verfügbaren Erkenntnisse zu nutzen und die Resilienz des öffentlichen Dienstes zu stärken.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft für die parlamentarischen Beratungen und die endgültige Beschlussfassung zugeleitet. Ziel ist es, dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. 

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