Bei der Regelanfrage wird der Verfassungsschutz um Mitteilung gebeten, ob es begründete Bedenken an der Verfassungstreue einer Person gibt. Sollten entsprechende Erkenntnisse vorliegen, ist der bzw. die Betroffene noch einmal anzuhören. Die Entscheidung über Personalangelegenheiten trifft am Ende die zuständige Stelle. Das Landesamt für Verfassungsschutz löscht die übermittelten Daten, sobald die Abfrage abgeschlossen ist.
Angehörige des öffentlichen Dienstes sind zur Verfassungstreue verpflichtet. Wer die freiheitliche demokratische Ordnung ablehnt, kann nicht für den Staat arbeiten, der auf diesen Grundsätzen aufbaut. Jeder Einzelfall verfassungsfeindlicher Aktivität in der Verwaltung gefährdet die Integrität und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst insgesamt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um alle verfügbaren Erkenntnisse zu nutzen und die Resilienz des öffentlichen Dienstes zu stärken.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft für die parlamentarischen Beratungen und die endgültige Beschlussfassung zugeleitet. Ziel ist es, dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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