Der Bundesrat
Über den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und an EU-Angelegenheiten mit. Als eines der fünf Verfassungsorgane erfüllt der Bundesrat dabei eine Doppelfunktion: Er ist sowohl Bindeglied zwischen dem Bund auf der einen, Ländern und Kommunen auf der anderen Seite als auch das föderale Gegengewicht zum politisch eher zentralistisch ausgerichteten Bundestag und zur Bundesregierung.
Nach dem Grundgesetz wirken die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Viele Gesetzesvorhaben berühren die Interessen der Länder in besonderer Weise. Diese sogenannten Zustimmungsgesetze bedürfen der Zustimmung im Bundesrat, um in Kraft treten zu können. Bei sogenannten Einspruchsgesetzen werden die Länder lediglich beratend eingebunden. Kommt es wegen eines Gesetzes zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dem Vermittlungsausschuss gehören jeweils 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat an. Das dort erarbeitete Vermittlungsergebnis wird dann erneut in Bundestag und Bundesrat beraten.
Stimmberechtigte Mitglieder für Hamburg im Bundesrat sind:
- Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister und Präsident des Senats
- Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
- Dr. Andreas Dressel, Finanzsenator
Stellvertretende Mitglieder Hamburgs im Bundesrat sind:
- Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien
- Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz
- Andy Grote, Senator für Inneres und Sport
- Jens Kerstan, Umweltsenator
- Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen
- Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
- Dr. Anjes Tjarks, Senator der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
- Melanie Schlotzhauer, Senatorin der Behörde für Schule und Berufsbildung
- Ksenija Bekeris, Senatorin der Behörde für Schule und Berufsbildung