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Senatskanzlei Hamburg / Jan Pries
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Europa mitgestalten

Der Hamburger Senat gestaltet die europäischen Entscheidungsprozesse aktiv mit, bringt die Interessen der Hansestadt mit in den Prozess mit ein. Dies gilt besonders für die wichtigen Politikfelder Finanz und Verkehrspolitik und Umwelt- und Klimaschutz.

Bei dieser Mitgestaltung ist eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen Instituten unerlässlich.

Mitgestaltung erfolgt auf drei Hauptebenen: auf Europaebene, auf Bundesebene und auf auf Länderebene.

Europa kommunizieren

Themen rund um die Europapolitik gehen die gesamte Öffentlichkeit an. Die Senatskanzlei unterstützt die dezentrale europapolitische Öffentlichkeitsarbeit zum Beispiel durch verschiedene Veranstaltungen, die den Bürgerinnen und Bürgern europapolitische Themen näher bringen sollen. Zu den regelmäßigen alljährlichen Veranstaltungen gehören die Europawoche und die lange Nacht der Konsulate. 

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Während der Europawoche 2018, die unter dem Motto „Ganz Europa in einer Stadt“ stand, luden über 90 Veranstaltungen zum Erleben, Informieren und Diskutieren ein.

Die lange Nacht der Konsulate bietet Interessierten die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen der Konsulate zu werfen und mehr über das jeweilige Gastland zu erfahren.
 

Mitgestaltung auf Bundesebene

Hamburg ist auch über den Bundesrat in die EU-Gesetzgebung eingebunden, denn gemäß Artikel 50 Grundgesetz wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. 

Das Bundesratsplenum tagt etwa zwölf Mal im Jahr. Darüber hinaus gibt es für Eilfälle und vertrauliche Beratungen die Europakammer, deren Beschlüsse als Beschlüsse des Bundesratsplenums gelten. 

Die Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union erfolgt grundsätzlich im Ausschuss für Fragen der Europäischen Union. Dieser Ausschuss berät federführend alle EU-Gesetzgebungsvorschläge. 

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher ist Mitglied der Europakammer des Bundesrates und der beiden Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und für Fragen der Europäischen Union.

Mitgestaltung auf der Europaministerkonferenz

Die aktive Teilhabe am europäischen Integrationsprozess und die Gestaltung der deutschen Europapolitik in enger Zusammenarbeit mit dem Bund sind aus diesem Grund ein wichtiges Anliegen der deutschen Länder. Daher haben die Europaministerinnen und -minister der Länder am 1. Oktober 1992 die Europaministerkonferenz (EMK) gegründet. Sie arbeitet eng mit dem Bundesrat, der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), den Fachministerkonferenzen und dem Ausschuss der Regionen (AdR) zusammen.

© European Community

Der Vorsitz der EMK wechselt zwischen den Bundesländern turnusgemäß jährlich in alphabetischer Reihenfolge (Amtszeit: jeweils 1. Juli – 30. Juni des Jahres). Rheinland-Pfalz hat am 1. Julie 2019 den Vorsitz der Europaministerkonferenz übernommen. 

Auf politischer Ebene tagt die EMK drei bis vier Mal im Jahr. Auf Arbeitsebene wird die EMK durch die "Ständige Arbeitsgruppe" der EMK unterstützt, die unter anderem mit der Vorbereitung der EMK-Sitzungen betraut ist. Die Unterarbeitsgruppe Europapolitische Kommunikation  ist für die Fragen der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

An den Sitzungen der EMK nehmen zumeist hochrangige externe Gäste wie beispielsweise Mitglieder der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments, aber auch Botschafterinnen und Botschafter des jeweiligen EU-Ratsvorsitzlandes, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung oder wissenschaftliche Experten teil.

Mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundeswirtschaftsministerium,  aber auch dem Bundeskanzleramt und anderen Bundesministerien besteht ein enger Informationsaustausch. Bei übergreifenden Themen werden zuweilen gemeinsame Stellungnahmen der Länder und der Bundesregierung erarbeitet und an die EU-Institutionen in Brüssel übermittelt.