Planungsstab ist eine der fünf organisatorischen Haupteinheiten der Senatskanzlei. Er dient als Schaltstelle der Regierungspolitik und Geschäftsstelle des Senats. Dabei unterstützt er den Senat bei seinen Aufgaben, entwirft die Richtlinien der Politik mit und setzt die Politik des Senats operativ um. Er ist federführend zuständig für das Aufstellen der mittelfristigen Investitionsplanung, für die norddeutsche Zusammenarbeit und für die Geschäftsführung der Senatskommission für Stadtentwicklung und leistet wichtige Unterstützung des Ersten Bürgermeisters bei seinen Amtsgeschäften.
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Planungsstab
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