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Umfrage

Nur eine Minderheit votiert für eine Pflegekammer

04. Februar 2014 Pressemitteilung

Nur eine Minderheit der Hamburger Pflegekräfte ist für die Einrichtung einer Pflegekammer in der Hansestadt. In der repräsentativen Umfrage im Auftrag der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) sprachen sich lediglich 36 Prozent der Befragten für die Gründung einer Kammer für Angehörige der Pflegeberufe aus. 48 Prozent lehnen die Pflegekammer ab, 16 Prozent konnten oder wollten keine Entscheidung treffen.

„Wir haben immer klar gesagt, dass wir die Entscheidung zu einer Pflegekammer nicht über die Köpfe der Pflegekräfte hinweg treffen wollen. Diese haben jetzt ein deutliches Votum gegen die Einrichtung abgegeben“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Der Hamburger Senat werde deshalb kein Gesetz zur Gründung einer Pflegekammer auf den Weg bringen.

Für die Gründung von Pflegekammern machen sich in verschiedenen Bundesländern die Berufsverbände der Pflege stark, um die Angelegenheiten der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen selbst zu regeln und die Interessen der Pflegekräfte zu vertreten. Da nach Gründung einer Pflegekammer Mitgliedschaft und Beitragszahlung verpflichtend sind, sollten mit der repräsentativen Umfrage, die nach Absprache mit dem Hamburger Pflegerat eingeleitet wurde, die rund 25.000 Hamburger Pflegekräfte direkt an der Entscheidung über die mögliche Gründung einer Pflegekammer beteiligt werden. Durch das Markt- und Meinungsforschungsinstitut INFO GmbH wurden insgesamt 1.103 zufällig ausgewählte ausgebildete Pflegefachkräfte sowie Auszubildende in Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege in Hamburg befragt. Zuvor wurden den Pflegekräften über die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Informationen über die mögliche Pflegekammer zur Verfügung gestellt.

Bei repräsentativen Umfragen in Schleswig-Holstein hatten sich 51 Prozent der Befragten für eine Pflegekammer ausgesprochen, in Bayern 50 Prozent. In Niedersachsen votierten 67 Prozent für eine Pflegekammer, lehnten aber mehrheitlich eine Pflichtmitgliedschaft ab. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt, Berlin oder Brandenburg sind noch Befragungen geplant.

Senatorin Prüfer-Storcks: „Bemerkenswert ist, dass knapp 30 Prozent der in Hamburg Befragten finanzielle Aspekte, wie etwa zu hohe Beiträge, als Begründung ihrer Ablehnung nannten. Auch das Ablehnen einer Pflichtmitgliedschaft gaben über 23 Prozent als Begründung an.“

Innerhalb der einzelnen Berufsgruppen ist die mehrheitliche Ablehnung jeweils ebenfalls eindeutig, wenngleich die kleinere Berufsgruppe der Altenpflegerinnen und Altenpfleger mit 72 Prozent Ablehnung und nur 13,7 Prozent Zustimmung deutlicher votiert als die größere Gruppe in der Gesundheits- und Krankenpflege mit knapp 38 Prozent Zustimmung und 46 Prozent Ablehnung. Die kleine Berufsgruppe der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger hat mit 34,5 Prozent zu 51 Prozent ebenfalls gegen eine Pflegekammergründung in Hamburg gestimmt. Nur die Gruppe der Auszubildenden, die als spätere Fachkräfte potentielle Mitglieder einer Pflegekammer sein würden, hat sich überwiegend für eine Kammergründung ausgesprochen (58,8 Prozent Zustimmung).

„Die mehrheitlich ablehnende Haltung gegenüber einer Pflegekammer lässt aber nicht den Rückschluss zu, dass die Berufsangehörigen in Hamburg mit der Situation in der Pflege bzw. in den Pflegeberufen insgesamt zufrieden sind“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Es bleibt daher ein großes Anliegen des Senats, auch ohne eine Pflegekammer für Verbesserungen in der Pflege zu sorgen, sowohl für die Pflegebedürftigen, als auch für die Berufsangehörigen. Ich schlage deshalb vor, dem Hamburger Pflegerat einen Sitz im Landespflegeausschuss zu geben.“

Die Stadt unterstützt bereits jetzt Beschäftigte in der Pflege auf verschiedene Art. Unter anderem regelt die Hamburger Berufsordnung für Pflegefachkräfte die Pflichten zur Kompetenzerhaltung und definiert die Berufsaufgaben näher. Auf Bundesebene setzt sich Hamburg für eine Reform der Pflegeausbildung ein. Ziel ist ein aufgewertetes und einheitliches Berufsbild der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Mit dem dualen Studiengang Pflege, der in Hamburg angeboten wird, gibt es ein zukunftsträchtiges Ausbildungsmodell. Zudem werden in Hamburg Ausbildungsträger und Pflegeschulen in ihren Ausbildungsbemühungen unterstützt, um den Fachkräftebedarf sowohl quantitativ als auch qualitativ zu decken. Mit der Ausbildungsumlage in der Altenpflege und der dritten Qualifizierungsoffensive hat Hamburg bereits im vergangenen Jahr die Grundlage für mehr Ausbildungsplätze und mehr Fachkräfte im Bereich der Altenpflege gelegt.

Nach dem Ergebnis der Befragung soll nun geprüft werden, ob die Berufsangehörigen zukünftig auch ohne Pflegekammer registriert und stärker eingebunden werden können.

Hintergrund: Methode beziehungsweise Details der Befragung

Die Repräsentativität der Befragung wurde hergestellt, indem die Berufsgruppen Altenpflege (AP), Gesundheits- und Krankenpflege (GKP) sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (GKKP) ihrem Anteil entsprechend berücksichtigt und gewichtet wurden (das heißt GKP circa 70 Prozent, AP circa 20 Prozent, GKKP circa zehn Prozent). Es wurde vereinbart, dass mindestens 1.000 Personen (circa vier Prozent) aller Pflegefachkräfte in Hamburg befragt werden.

Dies ist nach den Kriterien der Meinungsforschung eine ausreichende Basis für ein repräsentatives Ergebnis. Auch die Stichprobe spiegelt insgesamt einen Querschnitt der Berufsgruppe wider und ist insoweit repräsentativ.

INFO GmbH hat zunächst Kontakt zu allen Hamburger Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (einschließlich Hospize) aufgenommen und Strukturdaten erfragt, auf deren Grundlage entschieden wurde, wie viele dreijährig ausgebildete Fachkräfte in der jeweiligen Einrichtung zufällig ausgewählt werden. In der Regel wurden in kleinen Einrichtungen mit wenigen Pflegekräften (weniger als 25) sechs Beschäftigte zufällig ausgewählt. Je 25 Pflegekräfte in einer Einrichtung wurde die Anzahl zufällig ausgewählter Personen erhöht. In großen Einrichtungen waren es maximal 25 Personen, um nicht einigen wenigen Einrichtungen ein zu starkes Gewicht zukommen zu lassen.

Außerdem wurden mit rund zehn Prozent der Befragten Auszubildende berücksichtigt, da diese nach Abschluss der Ausbildung ebenfalls Mitglieder einer Pflegekammer sein würden. Die Auswahl der befragten Personen erfolgte durch Zufallsauswahl anhand eines Buchstabens gleich dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens, der computergestützt vom Interviewer vorgegeben wurde. Damit wurde eine Beeinflussung durch die Einrichtung ausgeschlossen. Es standen dann vier Interviewmöglichkeiten zur Verfügung: Face-to-face-Befragung (wurde nicht gewählt), online-Befragung (103-mal), Telefoninterview (neunmal) und schriftlich-postalisch (991-mal).