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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in Klein- und Mittelunternehmen verbesserungswürdig

30. April 2014 Pressemitteilung
  • Sozialbehörde

In Klein- und Mittelunternehmen (KMU) ist die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oftmals weniger gut als in großen Unternehmen. Aus Anlass des Welttages für Sicherheit und Gesundheitsschutz hat das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Gesundheit und Verbrauchehrschutz deshalb in einer Sonderaktion speziell Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten unter die Lupe genommen. Insgesamt 180 Betriebe, aus dem KFZ-Bereich über Optiker bis hin zu Gaststätten und Werbeagenturen, wurden überprüft. In keinem Betrieb gab es gravierende Mängel, die zu einer Stilllegung führten. Allerdings müssen einige Unternehmen mit Folgebesichtigungen rechnen, um nötige Verbesserungen nachzuweisen.

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In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Arbeitsunfälle in Hamburg signifikant gesunken: Waren es 2002 noch 30.346 meldepflichtige und 15 tödliche Unfälle, so lagen die Zahlen 2012 bei 18.508 meldepflichtigen und sechs tödlichen Arbeitsunfällen. Dies ist einerseits auf eine bessere Unfallverhütung in den Hamburger Betrieben zurückzuführen. Andererseits liegt die Ursache auch in einer veränderten Arbeitswelt, da der Anteil von Arbeitsplätzen im Büro- und Dienstleistungsbereich gegenüber den eher körperlichen Beschäftigungen zugenommen hat. Dementsprechend treten psychische Belastungen bei der Arbeit und Muskel-Skelett-Erkrankungen durch bewegungsarme Tätigkeiten immer stärker in den Vordergrund. Deshalb ist es wichtig, die Arbeit in den Unternehmen so zu organisieren, dass Gefährdungen für die Beschäftigten durch diese Faktoren minimiert werden. Im Rahmen der Sonderaktion des Amtes für Arbeitsschutz wurden Klein- und Mittelbetriebe über ihre Verpflichtungen im Arbeitsschutz aufgeklärt. Gleichzeitig wurde erfasst, ob die Basisanforderungen des Arbeitsschutzes organisatorisch und inhaltlich erfüllt werden.

Ein Viertel der Besuche fand in Betrieben mit 10 bis 19 Beschäftigten statt, etwa die Hälfte in Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern, die restlichen Besuche in mittelgroßen Unternehmen mit 20 bis 100 Arbeitnehmern. Bei allen Besuchen wurden hinsichtlich der Organisation des Arbeitsschutzes deutliche Defizite festgestellt: Fast die Hälfte (rund 45 Prozent) der besichtigten Betriebe hat bislang keine geeignete Arbeitsschutzorganisation. Bei jedem fünften Betrieb ist sie teilweise geeignet und lediglich etwas mehr als 30 Prozent erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation umfassend. Ungefähr die Hälfte der Betriebe kann die vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung vorweisen. Erfreulich ist, dass in 68 Prozent der Betriebe die Mitarbeiter zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterwiesen werden, wenngleich über die Hälfte der Unternehmen noch keine systematische Beurteilung der Gefährdungen an den Arbeitsplätzen vorgenommen hat.

Die Verantwortlichen der Unternehmen erhielten zum Abschluss jeder Besichtigung schriftliche Auflagen, welche Maßnahmen sie umsetzen müssen, um für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu sorgen. Konkrete Hinweise für Verbesserungspotenzial wurden zudem bereits mündlich erläutert. Außerdem wurde darüber informiert, welche Hilfsmittel es bereits gibt, mit denen sich Betriebe in Bezug auf den Arbeitsschutz selbst überprüfen können (wie zum Beispiel unter www.gda-orgacheck.de verfügbar).

Zu den schwerwiegenden Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz zählt auch heutzutage noch der Lärm. Lärmschwerhörigkeit gehört zu den am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Im Rahmen einer weiteren Sonderaktion - anlässlich des „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ - wurden deshalb während einer großen Sportveranstaltung spezielle Lärmmessungen an den Arbeitsplätzen von Beschäftigten in einer Hamburger Sporthalle durchgeführt. Dies betraf Arbeitnehmer, die für mobiles Catering, Security, Technik etc. verantwortlich sind. Dabei wurde der zulässige Grenzwert von 85 Dezibel vielfach deutlich überschritten und Lärmpegel von bis 105 dB(A) in der Spitze gemessen. Dennoch nutzten die Beschäftigten den vorhandenen persönlichen Gehörschutz nur teilweise. Auch diese Ergebnisse wurden mit den Verantwortlichen besprochen, damit das konsequente Benutzen des Gehörschutzes zukünftig stärker verfolgt wird.