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Verbraucherschutz

Neues Faltblatt informiert über Hygieneregeln für Schankanlagen

09. Mai 2014 Pressemitteilung
  • Sozialbehörde

Keime haben in Getränken nichts zu suchen. Wer in der Gastronomie Getränke ausschenkt, muss deshalb dafür Sorge tragen, dass dabei Hygieneregeln eingehalten werden. Um Gastwirten im fachgerechten Umgang mit Zapfanlagen eine praktische Hilfestellung zu geben, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) jetzt ein neues Faltblatt veröffentlicht. Unter dem Titel „Hygiene von Getränkeschankanlagen“ bündelt es in kompakter Form Informationen zum Thema Hygiene von Schankanlagen.

  • Sozialbehörde

Gastronomen müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um einen hygienisch einwandfreien Getränkeausschank sicherzustellen. Verschiedene Institutionen, wie das Deutsche Institut für Normung und der DEHOGA, haben Hygieneleitlinien für Schankanlagen erarbeitet, die eine gute Hygienepraxis widerspiegeln. Zusammen mit den allgemeinen Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung der EU helfen diese Leitlinien, Fehler bei der Reinigung und Desinfektion der Anlagen zu vermeiden und sorgen für einen keimfreien Getränkegenuss der Gäste.

Das neue Faltblatt der BGV fasst die relevanten Leitlinien zu einem praxisnahen Ratgeber zusammen. Es gibt Hinweise zur fachgerechten Reinigung und Desinfektion der Schankanlagen sowie zur korrekten Handhabung von Getränkefässern und Gläsern. Außerdem informiert es, wie Verschmutzungen einer Zapfanlage entstehen können und woran sie zu erkennen sind.

Das Faltblatt „Hygiene von Getränkeschankanlagen“ steht ab sofort online unter http://www.hamburg.de/bgv/veroeffentlichungen/ zur Verfügung und ist per E-Mail unter publikationen@bgv.hamburg.de beziehungsweise telefonisch unter 040-428 37-2368 zu bestellen.