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Gesundheit

Barrierefrei in Arztpraxen und Krankenhäuser

19. November 2014 Pressemitteilung
  • Sozialbehörde

Was bedeutet Barrierefreiheit in Arztpraxen und Krankenhäusern – und wie kann sie praktisch umgesetzt werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Fachtagung, zu der die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) rund 80 Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheitswesen eingeladen hatte. Ziel war es, auf das Thema aufmerksam zu machen und anhand konkreter Beispiele modellhafte Lösungen für praktische Probleme aufzuzeigen.

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„Die Vielfältigkeit möglicher Einschränkungen von Patientinnen und Patienten macht die Umsetzung von Barrierefreiheit zu einer großen Herausforderung für alle Akteure des Gesundheitswesens“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Wir wollen sensibilisieren und Wege aufzeigen, wie sich Hindernisse abbauen lassen. In Hamburg gibt es dazu bereits gute Ansätze und vielversprechende Projekte.“

Um Impulse zur Verbesserung der Versorgungssituation von Menschen mit Behinderungen zu setzen, unterstützt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz beispielsweise die Schön Klinik Hamburg Eilbek bei einer speziellen Sprechstunde für Menschen mit Conterganschädigung und die Ev. Stiftung Alsterdorf bei ihrem Konzept zur ambulanten wohnortnahen medizinischen Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung. Diese Projekte wurden auch auf der Fachtagung vorgestellt.

Seit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 steht das Thema der Barrierefreiheit auch im Gesundheitswesen verstärkt im Blickfeld. Barrierefreiheit in Arztpraxen und Krankenhäusern geht über bauliche Maßnahmen hinaus – sie umfasst unter anderem auch barrierefreie Informationen über das Behandlungsangebot und den Zugang und setzt auch entsprechende Fachkompetenzen beim behandelnden Personal voraus.