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Senioren

Auch bei Pflegebedürftigkeit im vertrauten Quartier weiter leben können

09. Februar 2015 Pressemitteilung
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Die meisten Menschen möchten auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und im vertrauten Wohnumfeld leben. Damit dies in Hamburg besser möglich ist, hat das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ auf Initiative der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) sowie der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) die Hamburger Erklärung zum Leben im Quartier bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit erarbeitet und beschlossen.

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„Der Anteil der Menschen über 60 Jahren wird auch in Hamburg steigen. Damit auch diese steigende Zahl älterer Menschen bis ins hohe Alter möglichst im eigenen Lebensumfeld wohnen bleiben kann, haben wir durch die Hamburger Erklärung Wohnungsbaupolitik und Quartiersentwicklung mit der Pflegeplanung verbunden“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Die Erklärung ist eine gute Grundlage, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern und Neubau- und Umbaumaßnahmen in der Stadt ‚demografiefest‘ zu gestalten“.

Senatorin Jutta Blankau: „Im geförderten Wohnungsbau stellen wir uns auf den demografischen Wandel ein. Deswegen werden in Zukunft geförderte Wohnungen in einer barrierereduzierten Grundausstattung gebaut, die es den Mieterinnen und Mietern erlaubt, auch im Alter lange in ihren Wohnungen und der angestammten Umgebung zu bleiben. Mit der ‚Hamburger Erklärung‘ zeigt sich erneut, dass Wohnungswirtschaft und Senat im ‚Bündnis für das Wohnen‘ erfolgreich an einem Strang ziehen und positive Fortschritte in Wohnungsbau und Stadtentwicklung anstoßen.“

In der Hamburger Erklärung werden wesentliche Anforderungen an neue Wohn- und Betreuungsformen im Quartier genannt und Umsetzungsschritte vereinbart. Sie wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wohnungswirtschaft, beider Fachbehörden, der Bezirke sowie des Landes-Seniorenbeirates erarbeitet.

Zu den Anforderungen gehört, dass im öffentlich geförderten Mietwohnungsneubau ab 2015 alle Wohnungen barrierereduziert ausgestattet werden. Zu dieser barrierereduzierten Grundausstattung gehört:

  • Die Wohnungen müssen barrierefrei erreichbar sein, zum Beispiel durch Aufzüge.
  • Alle Räume innerhalb der Wohnung sowie die zugehörigen Nebenräume wie Keller, Müllplatz, Stellplätze etc. müssen barrierefrei erreichbar  sein.
  • Vorgaben zur Breite von Fluren und Türen sowie zur Bewegungsfläche vor Badezimmerobjekten ermöglichen die freie Bewegung auch bei Nutzung von Gehhilfen.
  • In der Regel wird eine barrierefreie Dusche mit einer Grundfläche von mindestens einem Quadratmeter eingebaut.

Senatorin Prüfer-Storcks: „Pflegeheime wandeln schon jetzt ihre Rolle immer mehr zu Dienstleistern im Quartier, die Normalität und Teilhabe aktiv organisieren und intern in überschaubaren Wohngruppen Pflege und Betreuung bieten.“

Mit einer speziellen Förderrichtlinie der Gesundheitsbehörde soll unterstützt werden, dass darüber hinaus vielfältige Wohnformen entstehen, die geeignet sind, insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen zu integrieren, zum Beispiel durch Hausgemeinschaften oder Großwohnungen für Wohngruppen Pflegebedürftiger. Die Selbstorganisation der Menschen in den Quartieren soll unter anderem durch Gemeinschaftsräume gefördert werden. An zwei Standorten in Hamburg erproben die Gesundheitsbehörde, SAGA/GWG, Pflegedienstleister und Freiwilligenorganisationen zudem modellhaft, wie die Versorgungssicherheit von älteren Menschen, auch Menschen mit Demenz, durch einen Quartiersnachtdienst verbessert werden kann. Andere innovative Wohnmodelle, die bereits in Hamburg bestehen, wie zum Beispiel das Modellprojekt Veringeck als ein sozial integratives ambulantes Wohnhaus mit unterschiedlichen Wohnangeboten für Senioren mit und ohne Migrationshintergrund, werden in der Hamburger Erklärung als Vorbild für andere Planungen und Entwicklungen vorgestellt.

Neue technische Lösungen werden künftig eine immer größere Rolle spielen. Als Vernetzung zwischen innovativen Unternehmen und den immobilien-, bauwirtschaftlichen und planerischen Akteuren, wird ein Netzwerk „Technologie zum Leben im Quartier“ aufgebaut werden, um Erfahrungen und Bedarfe auszutauschen; hierbei wird die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) eingebunden.

Download

Erklärung des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg

Leben im Quartier bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit

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