Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Fixierungen sind ein sehr schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen. Sie dürfen nicht Teil der Versorgung von Pflegebedürftigen sein. Der ,Werdenfelser Weg‘ zeigt, dass es in sehr vielen Fällen Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gibt. Mit dem Projekt ist es erfolgreich gelungen, einen Prozess des Umdenkens anzustoßen.“
Das 2007 im Werdenfelser Land in Bayern entwickelte Konzept setzt vor der richterlichen Genehmigung einer Fixierung an. Dazu werden Pflegefachkräfte im Projekt zu spezialisierten Verfahrenspflegern fortgebildet, die schon während des richterlichen Genehmigungs-verfahrens gezielt auf Alternativen hinweisen und die Einrichtungen entsprechend beraten. Zum Schutz vor Stürzen werden beispielsweise Niedrigflurbetten oder eine speziell mit Protektoren versehene Kleidung eingesetzt.
Im Rahmen des Projektes wurden in Hamburg mehr als 130 Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger ausgebildet. Sie sind in pflegerischen und rechtlichen Fragestellungen geschult worden und haben während ihrer Ausbildung in Pflegeeinrichtungen und Betreuungsgerichten hospitiert. Alle Hamburger Betreuungsgerichte sind inzwischen dazu übergegangen, die spezialisierten Verfahrenspfleger in betreuungsgerichtlichen Verfahren bestellen, bei denen es um freiheitsentziehende Maßnahmen geht. Zahlreiche Pflegeeinrichtungen haben sich am Projekt beteiligt und Schulungen ihrer Fachkräfte unterstützt. Nach Abschluss des Projektes hat sich ein Arbeitskreis gegründet, der die Idee des „Werdenfelser Weges“ in Hamburg weiterführt.