„Mit dem Gutachten haben wir eine gute Grundlage, um gemeinsam mit allen Beteiligten die Qualität der Pflege und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung noch weiter zu verbessern“, sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.
Die Gutachter von AGB Sozialforschung in Kooperation mit der Kienbaum Consultants International GmbH haben in mehreren Veranstaltungen die Vertretungen von Senioren und Menschen mit Behinderung in die Studie einbezogen, außerdem alle Einrichtungsleitungen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohn-Pflegeaufsicht in den Bezirksämtern befragt und den zeitlichen Aufwand für die einzelnen Tätigkeiten der Aufsicht ermittelt.
Im Ergebnis trifft das Gutachten insbesondere folgende Aussagen über das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) und seine Umsetzung:
- Das ambitionierte Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz gehört bundesweit zu den fortschrittlichsten Aufsichtsgesetzen.
- Generell kennzeichnend für das Hamburgische Gesetz ist die Personenzentrierung: Im Mittelpunkt stehen die Nutzerinnen und Nutzer.
- Die fachlichen Vorgaben stoßen auf hohe Akzeptanz bei den Einrichtungsleitungen und den Vertretungen der Nutzerinnen und Nutzer – kritisch gesehen wird jedoch, dass die Vorgaben teilweise zu kleinteilig seien.
- Die Einbeziehung ambulanter Dienste in den Anwendungsbereich des HmbWBG hat sich als notwendig und sinnvoll erwiesen. Hamburg nimmt hier eine Pionierfunktion in Deutschland wahr. Die Erfahrungen der Aufsicht zeigen die Notwendigkeit, in diesem Bereich der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Dienstleistung in Privathaushalten tätig zu werden.
- Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz unterstützt Innovationen in der Behinderten- und Altenhilfe sowie der Langzeitpflege.
- Die im Rahmen der Umsetzung des HmbWBG entwickelten oder aufgegriffenen Maßnahmen, insbesondere die Angehörigenbefragung, bewähren sich als Instrumente der Stärkung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer.
- Angesichts der hohen Anforderungen an eine verlässliche Wohn-Pflegeaufsicht mit vielen anlassbezogenen Prüfungen sollten die Stellenausstattung verbessert und die Prüfprozesse optimiert werden.
„Wir greifen die Empfehlungen der Gutachter auf und setzen uns dafür ein, die Wohn-Pflegeaufsichten in den Bezirken zukunftsfähig aufzustellen und personell zu verstärken. Die Aufsicht über die Pflegeheime wird weiter vom jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt ausgeübt. Allerdings werden die Wohn-Pflege-Aufsichten der Bezirke stärker kooperieren als bisher. Die Überprüfung der ambulanten Pflegedienste, die in der Regel über Bezirksgrenzen hinweg stadtweit tätig sind, wird künftig zentral vom Bezirksamt Altona wahrgenommen. Gleichzeitig führen wir Gespräche über die Erprobung einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Wohn-Pflegeaufsicht bei den Regelprüfungen. Damit soll doppelter Prüfaufwand auf allen Seiten vermieden werden“, so Prüfer-Storcks.
Das 2010 in Kraft getretene Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz löste im Zuge der Föderalismusreform das Heimgesetz des Bundes ab, das Anforderungen an Heime und ihre Überwachung regelte. Mit dem neuen Landesgesetz wurde der Anwendungsbereich um Servicewohnanlagen, ambulante Wohngemeinschaften und ambulante Dienste erheblich erweitert. Angesichts des breiten Anwendungsbereiches, neu eingeführter ordnungsrechtlicher Instrumente sowie neuer, dem Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechender Anforderungen an die verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen war eine Evaluation des Gesetzes beschlossen worden.