„Kundinnen und Kunden möchten wissen, wie es um die Hygiene und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in ihrem Lieblingsrestaurant oder beim gerne besuchten Imbiss steht. Mit dem Hamburger Hygienesiegel schaffen wir ein leicht erkennbares und eindeutiges Instrument, das darüber Auskunft gibt“, sagt Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „So erhöhen wir auf der einen Seite die Transparenz zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auf der anderen Seite setzen wir einen Anreiz für hohe Hygienestandards. Vorbildliche Betriebe können mit ihrer guten Hygiene werben. Im Zusammenspiel können wir dadurch dafür sorgen, dass das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit in Hamburg weiter gesteigert wird.“
Für das Siegel können sich zunächst alle gastronomischen Betriebe in Hamburg anmelden, bei denen die Besucherinnen und Besucher direkt in den Räumlichkeiten speisen. Hierzu gehören unter anderem Restaurants und Speisegaststätten, Kantinen, Imbisse, Cafés, Bäckereien und Backfilialen mit eigenem Café, Eisdielen sowie Fleischereien, die warme Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten. Die nötige Prüfung findet dann im Rahmen der regelmäßigen Lebensmittelkontrolle statt, bei der die Kontrolleure das Unternehmen nach definierten einheitlichen Kriterien prüfen. Hierbei wird nicht nur die Hygiene vor Ort in Augenschein genommen und bewertet. Auch weitere wichtige Punkte, wie etwa das Verhalten des Unternehmers beim Befolgen rechtlicher Bestimmungen, gehen in die Bewertung ein. Weitere Prüfkriterien sind beispielsweise, ob vorgeschriebene Kühl- beziehungsweise Warmhaltetemperaturen eingehalten und ob die eigenen Produkte vorschriftsmäßig untersucht werden.
Grundlage für die abschließende Bewertung des Kontrollergebnisses durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist ein angepasstes bundesweit einheitliches System zur risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben. Für die einzelnen Kriterien werden Punkte von 0 bis 80 vergeben, wobei die niedrigere Punktzahl die bessere Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bedeutet. Mit einer Punktzahl von 0 bis 20 wird ein Betrieb als „sehr gut“ bis „gut“ eingestuft. Mit steigender Punktezahl erfolgt eine Abstufung in „zufriedenstellend“ (21 – 40 Punkte), „ausreichend“ (41 – 60 Punkte) und „nicht ausreichend“ (61 – 80 Punkte). Das Hamburger Hygienesiegel erhalten nur Betriebe mit sehr gutem oder gutem Ergebnis. Es ist dann für den einzelnen geprüften Betrieb gültig, nicht etwa auch für andere Filialen. Sollte das gute oder sehr gute Ergebnis bei einer späteren Kontrolle nicht wieder erreicht werden, muss das Siegel umgehend entfernt werden.
Aktuell gibt es in Hamburg etwa 6.000 Betriebe, die zur Gastronomie im engeren Sinne zu zählen sind. Da nicht alle Betriebe innerhalb weniger Tage oder Wochen zu überprüfen sind, erhalten die Betriebe nach ihrer Anmeldung eine vorläufige Bescheinigung, dass Sie sich am Hamburger Hygienesiegel beteiligen und die entsprechende Kontrolle noch aussteht.
Die Teilnahme am Hamburger Hygienesiegel ist für Gastronomiebetriebe freiwillig. Nach zwei oder drei Jahren (je nach Resonanz des Projektes), ist eine Evaluation vorgesehen. Dann sollen sich in einem weiteren Schritt beispielsweise auch so genannte Marktbeschicker, wie etwa mobile Imbisswagen, am Hamburger Hygienesiegel beteiligen können. Das Verfahren wurde den Verbänden, der Gastronomie, wie dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), der Handwerks- sowie der Handelskammer, der Bäcker-und der Fleischerinnung vorgestellt und wird von ihnen unterstützt.
„Ähnliche Kennzeichnungen zum Beispiel in Dänemark haben gezeigt, dass damit das Hygieneniveau in den Betrieben steigt“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Es ist mir wichtig zu betonen, dass wir niemanden an den Pranger stellen oder zusätzlichen Aufwand durch Sonderprüfungen verursachen wollen. Im Gegenteil, wir wollen guten Betrieben auf einfache Art und Weise die Möglichkeit geben, dies auch ihren Kundinnen und Kunden publik zu machen. Für Betriebe, die die Anforderungen noch nicht im für das Siegel ausreichenden Maße erfüllen, kann das Siegel ein zusätzlicher Anreiz sein, besser zu werden.“
Weitere Informationen sowie das Siegel zur Ansicht stehen unter www.hamburg.de/hygienesiegel (was link with id: 10746856) bereit. Darüber ist auch die Anmeldung für das Prüfverfahren bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz möglich. Ein entsprechendes Anmeldeformular wird dort bereitgestellt.